Verordnung - Feuermachen verboten


Feuermachen verboten

Im Bezirk Spittal ist zur Zeit das Feueranzünden und Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich, wozu alle waldnahen Flächen zählen, per Verordnung der Bezirkshauptmannschaft verboten. Aufgrund der momentan herrschenden Trockenheit werden Waldbrände befürchtet. 

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