Fahrplan für Musikschulen festgelegt
Präsenzunterricht wird ab 18. Mai wiederaufgenommen. Raumgrößen sind dabei ein wichtiges Kriterium. Für den Unterricht wurde ein Hygiene-Leitfaden erstellt.
Wie LH und Bildungsreferent Peter Kaiser mitteilt, wird der Präsenzunterricht an Kärntens Musikschulen am 18. Mai wiederaufgenommen. Dabei werden in einer ersten Unterrichtsphase ausschließlich Hauptfachunterrichte abgehalten. Inwieweit und in welcher Form Ergänzungsunterrichte, wie etwa Ensembles und Theoriefächer, angeboten werden können, hänge von den Erfahrungen mit dem Hauptfachunterricht ab. „Wenn die Erfahrungen in der ersten Unterrichtsphase positiv sind, können wir den Unterrichtsplan adaptieren und flexibel erweitern“, erklärt Kaiser. Große Ensembles, Orchester oder Chöre werden im laufenden Schuljahr jedenfalls nicht mehr aktiviert, stellt der Landeshauptmann fest.
Einhaltung ist Voraussetzung
Um einem möglichst sicheren Ablauf des Unterrichts entsprechen zu können, wurde seitens der Bildungsabteilung ein entsprechender Hygiene-Leitfaden in Zusammenarbeit mit der Landessanitätsdirektion erarbeitet. Die strikte Einhaltung der darin enthaltenen Vorgaben ist dabei Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts. So sind, neben den allgemeinen Auflagen wie Abstand, Hygiene und Lüften, vor allem die Raumgrößen ein wichtiges Kriterium: Schlag-, Streich-, Tasten- und Zupfinstrumente bedürfen einer Raumgröße von mindestens 12 Quadratmeter, Blasinstrumente und Gesang jeweils 20 Quadratmeter. Für Kleingruppenunterricht wird der Raumbedarf pro zusätzlicher Person mit zusätzlichen fünf Quadratmetern für Schlag-, Streich-, Tasten- und Zupfinstrumente bzw. zusätzlichen zehn Quadratmetern für Blasinstrumente und Gesang normiert. Eine Maskenpflicht besteht für all jene Personen, die sich durch ein Schulgebäude bewegen. Während des Unterrichts wird das Tragen einer Maske empfohlen, bei Wahrung des definierten Abstandes ist dies aber nicht verpflichtend. Schüler und Erziehungsberechtigte werden schriftlich über die neuen Regelungen informiert.
Prüfungen möglich
Da Musikschülerinnen und Musikschüler grundsätzlich Jahresnoten erhalten, ist dies selbstverständlich auch heuer möglich. Übertrittsprüfungen, die jeweils am Ende einer Ausbildungsstufe vorgesehen sind, sollen im Oktober stattfinden. Schüler, die den Herbsttermin nicht wahrnehmen können, können unter Einhaltung der Auflagen im Juni geprüft werden. Für die Abschlussprüfungen, die einen öffentlichen Teil beinhalten, wird derzeit an einer Lösung gearbeitet.