Coronavirus - Eingeschränkter Kindergartenbetrieb bis 13. April verlängert


Eingeschränkter Kindergartenbetrieb bis 13. April verlängert

Zwei neue Erlässe bezüglich Versammlungsrecht und den eingeschränkten Kindergartenbetrieb wurden vergangenen Donnerstag in der Koordinationssitzung des Landes Kärnten bezüglich Coronavirus bekannt gegeben.

Zum Schutz der Bevölkerung vor einer rascheren Ausbreitung des Coronavirus war von Rudolf Anschober, Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, gemäß Epidemiegesetz ursprünglich die Schließung der Kindergärten vom 18. März bis zum Anfang der Osterferien, am 3. April, erlassen worden. Eltern, die keine anderen Betreuungsmöglichkeit hatten, konnten die Kinder aber weiterhin in den Kindergarten bringen. „Heute wurde per Erlass bestimmt, dass der bisherige eingeschränkte Kindergartenbetrieb bis 13. April verlängert wird, und die Betreuungsmöglichkeit weiterhin bestehen bleibt. Dies gilt insbesondere für jene Eltern, die es aufgrund der beruflichen Tätigkeit einen Kindergarten dringend benötigen“, berichtete Kaiser.

Nicht mehr als 5 Personen

Zu einer weiteren Verschärfung sei es auch in Bezug auf das Versammlungsverbot gekommen: „Per Erlass des Bundesministers wurden die Bezirksverwaltungsbehörden angewiesen, sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, bis auf Weiteres zu untersagen“, so der Landeshauptmann. Begräbnisse dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden mit einer Teilnahmezahl von insgesamt höchstens zehn Personen. Hochzeiten sind mit fünf Personen limitiert. Von der Anordnung nicht erfasst sind Zusammenkünfte allgemeiner Vetretungskörper, von Organen von Gebietskörperschaften, von Organen von Körperschaften öffentlichen Rechts, im Rahmen der öffentlichen Verwaltung, der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Österreichischen Bundesheeres, der Rettungsorganisationen, der Feuerwehr, zur Kinderbetreuung, nach völkerrechtlichen Verpflichtungen, zu beruflichen Tätigkeiten, in Massenbeförderungsmitteln und in extra genannten Betrieben. Veröffentlicht werden diese Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden in der Kärntner Landeszeitung.

Härtefallfonds aufgestockt

Besonders erfreut zeigt sich der Landeshauptmann, dass der Härtefallfonds zur Unterstützung von Selbstständigen verdoppelt worden ist. „Die Coronavirus-Pandemie hat tiefe Einschnitte im Wirtschafts- und Sozialbereich verursacht, daher ist es wichtig und richtig, dass die strengen Richtlinien des Härtefallfonds für Einpersonen- und Kleinstunternehmen gelockert und der Fonds von einer auf zwei Milliarden Euro aufgestockt wurde“, so Kaiser.

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