Neue Corona-Maßnahmen - Covid-19-Regeln für den November


Covid-19-Regeln für den November

Ab Dienstag, 2. November, gelten neue, schärfere Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Österreich. Zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens soll es eine Ausgangsbeschränkung geben.

Der Private Wohnbereich darf in dieser Zeit nur in bestimmten Ausnahmefällen verlassen werden:

  • Wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben und Eigentum besteht.
  • Bei der Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten.
  • Für die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens.
  • Um den Beruf auszuüben, wenn erforderlich.
  • Für den Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung, sprich Sport. Auch Spaziergänge mit Haustieren sind möglich.

Bis 12. November

Die Ausgangsbeschränkungen gelten bis vorerst bis 12. November, können aber mehrmals bis Ende November verlängert werden. Strenge Kontrollen wurden angekündigt, auch besonders werde das Verbot von Garagen- und Gartenpartys kontrolliert.

2 Personen

Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zwei Personen aus demselben Haushalt gemeinsam aufhalten.  

Abstandsregel und Maske gilt weiter

Im öffentlichen Raum ist weiters der 1-Meter-Abstang einzuhalten zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, und in geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab dem 6. Lebensjahr. Ausgenommen sind Menschen mit entsprechenden Attest. Auch in den Öffentlichen Verkehrsmitteln müssen diese Regeln eingehalten werden. Ausnahmen gibt es bei Transporten von Kindergartenkindern und Menschen mit Behinderung.

Gastronomie

In der Gastronomie gibt es solange die Maßnahmen laufen nur noch Abhol- und Lieferdienste anbieten. Bars, Wirtshäuser und Nachtlokale bleiben geschlossen. Hotels ist die Aufnahme von Touristen untersagt, eine Ausnahme gibt es für berufliche Reisen.

Kirchen

In Kirchen muss im Innenraum die Maske getragen werden. An Begräbnisfeierlichkeiten dürfen maximal 50 Personen unter Einhaltung des Mindestabstandes und des NMS-Tragens teilnehmen. Auch kirchliche Hochzeiten sind derzeit nicht erlaubt.

Arbeitsplatz

Bei der Arbeit muss zwischen Personen der 1-Meter-Abstand eingehalten werden. Homeoffice wird empfohlen. Wenn ein entsprechender Abstand oder eine Trennung durch z. B. eine Plexiglasscheibe nicht möglich ist, ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend.

Geschäfte bleiben offen

Geschäfte müssen diesmal nicht schließen. Einschränkung: auf zehn Quadratmetern darf sich nur ein Kunde aufhalten, MNS sind von Kunden und Mitarbeitern zu tragen. Friseure und Kosmetikstudios bleiben auch offen.

Freizeiteinrichtungen bleiben zu

Bis Ende November schließen müssen alle Theater, Opern- und Konzerthäuser und auch die Museen. Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen.

Sport

Der Transport mit Seilbahnen und Gondeln wurde ebenfalls untersagt. Damit gibt es bis auf Weiteres kein Skifahren. Schließen müssen auch Fitnessstudios und Hallenbäder. Untersagt sind auch alle Kontaktsportarten, wie Fußball. Sportarten, die alleine ausgeübt werden und wo es zu keinen Körperkontakt kommt, wie Laufen, Joggen und im Freien von Statten gehen, sind weiterhin erlaubt. Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten hingegen betreten und ihren Sport beruflich ausüben sowie an internationalen Wettbewerben teilnehmen, aber ohne Zuschauer.

Veranstaltungen untersagt

Kultur- und Sportevents, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte sind laut den neuen Maßnahmen untersagt.

Kindergärten, Schulen und UNIs

Schulen und Kindergärten bleiben weiterhin offen. Die Oberstufe geht in das Distance-Learnig über. Es werde auch eine verschärfte Maskenpflicht geben. UNIversitäten schalten auf Distance-Learning um.

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