Corona-Update - Contact-Tracing eingeschränkt aufrecht


Contact-Tracing eingeschränkt aufrecht. 

Kontaktnachverfolgung gibt es aber nur mehr bei Verdachtsfällen und positiv Getesteten, kritischer Infrastruktur und vulnerablen Gruppen. Aufrecht bleiben auch die Verordnungen des Landes Kärnten.

Am Samstag wurde mit 2.467 Neuinfektionen ein Allzeithoch seit Ausbruch der Pandemie erreicht. Die 7-Tages-Inzidenz liegt aktuell bei 2.235 und damit unter der bundesweiten Inzidenz von 2.537. Es sei davon auszugehen, dass die Zahl der Neuinfektionen ab Mittwoch drastisch steigen wird, so der Landespressedienst. Bis Ende der Woche werde eine 7-Tages-Inzidenz von 3.000 zu erwarten.

Aufgrund der derzeitigen Lage wurde unter Einbeziehung aller Bezirksverwaltungsbehörden eine Umstellung beim Contact-Tracing vorgenommen: Ab 1. Februar werden bis auf weiteres nur noch Verdachtsfälle, positiv getestete Personen, deren Haushaltsmitglieder, Mitarbeiter der kritischen Infrastruktur und Personen, die einer vulnerablen Gruppe angehören, behördlich kontaktiert und abgesondert. „Kontaktpersonen, die seitens der Behörde nicht kontaktiert werden, sind dazu aufgefordert, ihre persönlichen Kontakte einzuschränken und sich an die gängigen Hygienerichtlinien zu halten“, sagt Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes. Bei Auftreten von typischen Covid-Symptomen wie Husten, Fieber, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn, soll eine selbstständige Meldung an 1450 bzw. www.141.at/covidverdacht erfolgen.

Landesverordnungen bleiben aufecht

Die drei Landesverordnungen betreffend der 10-Personen-Obergrenze in der Gastronomie an einem Tisch, die FFP2-Maskenpflicht auf Gelegenheitsmärkten und der verringerten Gültigkeitsdauer der PCR-Test bei Besuchen von Alters- oder Pflegeheimen bleiben weiterhin aufrecht. Die beiden erstgenannten Verordnungen werden bis 19. Februar verlängert, jene die die Heimbesuche betrifft, bis Ende Februar.

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