Grenzen - Bei Wiedereinreise Quarantäne!


Bei Wiedereinreise Quarantäne!

Die Kontrollen an den Grenzen zu Italien und Slowenien bleiben vorerst aufrecht, sie wurden bis 31. Mai verlängert.

Das Innenministerium hat am Mittwoch per Verordnung die Grenzkontrollen bis 31. Mai verlängert. Ursprünglich hätten die Kontrollen bis 7. Mai gegolten. Es gelten daher sämtliche Ein- und Ausreisebestimmungen wie bisher. Personen, die beispielsweise nach Österreich bzw. Kärnten einreisen wollen, müssen ein ärztliches Zeugnis mit sich führen, dass ein negatives Corona-Testergebnis bestätigt. Dieses Zeugnis darf nicht älter als vier Tage sein. Wer kein Zeugnis hat, darf nicht einreisen.

Die Verlängerung der Grenzkontrollen und damit der Ein- und Ausreisebestimmungen bedeuten für all jene, die Kärnten über die Grenze nach Slowenien verlassen, um dort Tabakwaren zu kaufen, dass sie sich nach der Wiedereinreise nach Kärnten zu einer 14-tägigen Heimquarantäne verpflichten müssen. Darauf weisen die Bezirkshauptmannschaften Klagenfurt Land, Wolfsberg und Völkermarkt explizit hin.

Es gelten zudem teilweise Sperren an den Grenzübergängen zu Slowenien:

  • Loibltunnel (5:00 – 21:00)
  • Lavamünd (5:00-23:00)
  • Grablach (5:00 - 23:00)

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