Teures Rasen: - Autos können jetzt abgenommen werden


Teures Rasen: Autos können jetzt abgenommen werden

Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) präsentierte einen Gesetzesentwurf, der es möglich machten soll, Rasern auch den fahrbaren Untersatz zu entziehen. Der Kärntner Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) zeigt sich zufrieden mit diesem Entwurf. Es gibt auch Stimmen dagegen.  

  „Es ist ein lange erwarteter, aber umso wichtiger Schritt, um besonders unbelehrbare Verkehrsrowdies und extreme Raser, die das Leben anderer leichtfertig aus Spiel setzen, wirksam aus dem Straßenverkehr zu ziehen“, begrüßt Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig das am 5. Dezember präsentierte weitere „Anti-Raser-Paket“, welches in Begutachtung geht. Erstmals wird, zusätzlich zur Verhängung von Geldstrafen, bei besonders schweren Geschwindigkeitsübertretungen von über 80 bzw. 90 km/h in- bzw. außerhalb des Ortsgebiets auch die Beschlagnahmung von Fahrzeugen möglich. Das Paket sieht dafür ein Stufenmodell vor. „Die Beschlagnahmung betrifft keine Fälle von Geschwindigkeitsübertretungen, die aus Unachtsamkeit im Alltag passieren“, betont Schuschnig. „Wir sprechen von so hohen Geschwindigkeiten, von Straßenrennen und ähnlichen gefährlichen Szenen, die leichtfertig das Leben anderer aufs Spiel setzen.

Anlass Tuningtreffen

Kärnten und Salzburg haben diese Novelle seit fast zwei Jahren federführend beim Bund eingefordert. „Auch in Kärnten gibt es immer wieder erschreckende Fälle von Raserei und Straßenrennen mit teils horrenden Geschwindigkeitsübertretungen. Vor allem bei den jährlichen illegalen Tuningtreffen gefährden einige Unbelehrbare die Sicherheit anderer. Immer öfter seien jedoch die angedrohten Geldstrafen keine ausreichende Abschreckung mehr, sagt Schuschnig. Deshalb werde nun dort angesetzt, wo die Abschreckung am höchsten ist. Seit heuer bereits kann die Exekutive Fahrzeuge bei illegaler Lärmbelästigung oder besonders gefährlichen Fahrmanövern für bis zu 72 Stunden an Ort und Stelle stilllegen. Im Oktober haben die Verkehrslandesräte insbesondere von Kärnten und Salzburg bei einem Treffen eine stärkere Sanktionierung extremer Geschwindigkeitsübertretungen.

„Über das Ziel hinaus“

 „Es ist absolut richtig, mit voller Härte gegen Extremraser vorzugehen“, meinte auch TK-Chef Gerhard Köfer dazu. Aber mit der Abnahme des Autos schieße man „wieder einmal weit über das Ziel hinaus“, so Köfer, der dazu feststellt, dass bereits vor einem Jahr ein weitreichendes Raserpaket in Kraft getreten ist. „Es gibt neue Höchststrafen und zudem eine Erhöhung der Mindestentzugsdauer des Führerscheins. Ebenfalls wurden härtere Strafen für illegales Tuning fixiert. Mit einer Beschlagnahmung geht man eindeutig zu weit und löst zudem das Problem der Raserei nicht.“ Außerdem sei die Beschlagnahmung von Privateigentum „kein adäquates Mittel“.

VCÖ: Grenzen zu hoch gesteckt

Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin einen Schritt, um die und Verkehrsteilnehmer vor Extremrasern besser zu schützen. Jedoch ist aus Sicht des VCÖ die Grenze, ab der das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann, zu hoch angesetzt.  „80 km/h zu schnell bedeutet Autobahn-Tempo von 130 km/h im Ortsgebiet. Diese Grenze ist deutlich zu hoch, auch 100 km/h im Ortsgebiet sind aus Sicht des VCÖ derart unverantwortlich, dass eine Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich sein sollte“, so VCÖ-Experte Schwendinger

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