Ausreisekontrollen - Ausreisetests für Osttirol


Ausreisetests für Osttirol

Ab Donnerstag 0.00 Uhr muss man beim Verlassen Osttirols einen negativen Coronatest vorweisen, es wird auch an den Grenzen Osttirols stichprobenartig kontrolliert. Die Ausreisetestpflicht gilt vorerst bis inklusive 24. April

Die bereits seit 31. März geltende Ausreisetestpflicht für Nordtirol wird verlängert. Ab Donnerstag, 15. April, 0.00 Uhr, wird diese zudem auch auf den Bezirk Lienz ausgedehnt. Für ganz Tirol gilt die Ausreisetestpflicht damit vorerst bis 24. April 2021. Diese Vorsichtsmaßnahme hat der Corona-Einsatzstab des Landes Tirol gestern in enger Abstimmung mit den Bezirkshauptmannschaften als zuständige Gesundheitsbehörden getroffen. Als Nachweis für die Ausreise gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Neue Mutation

„In den letzten Wochen hat sich – wie in ganz Österreich – auch in Osttirol allen voran die britische Virusmutation (B.1.1.7) verbreitet. Aktuell sind in Osttirol 198 Personen mit der britischen Virusvariante infiziert. Darüber hinaus traten in Tirol zuletzt weitere mutierte Virusvarianten auf. Dieses Mutationsgeschehen zeigt, dass die Lage durchaus ernst zu nehmen ist und entsprechende weitere Maßnahmen rasch gesetzt werden müssen. Nun wird Osttirol in die bereits für Nordtirol geltende Ausreisetestpflicht miteingenommen. Neben der umfangreichen Teststrategie, um unentdeckte Infektionen zu erkennen und Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen, wird auch die bereits in den letzten Wochen sehr strenge Vorgehensweise der Gesundheitsbehörden im Contact Tracing weiterhin forciert. Das hat bereits bei der südafrikanischen Mutation zur erfolgreichen Eindämmung beigetragen“, erklärt der Leiter des Corona-Einsatzstabes Elmar Rizzoli.

Höchtste 7-Tages-Inzidenz

 „Wir verzeichnen gerade im Bezirk Lienz hohe Infektionszahlen und haben dort mit rund 430 derzeit österreichweit die höchste 7-Tage-Inzidenz. Nun gilt es, weitere Maßnahmen in Form von einer Testverpflichtung für die Ausreise aus dem gesamten Bezirk Lienz zu setzen, um ein umfassendes Lagebild zu erhalten. Konkret heißt das, dass auch beim Verlassen des Bezirks Osttirol bei den Bezirksgrenzen und somit auch für die Durchreise von Osttirol nach Nordtirol ein negatives Testergebnis erforderlich ist“, so Rizzoli weiter.  

Tests bei länger als 24 Stunden Aufenthalt

Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, wird das Testangebot im Bezirk Lienz entsprechend adaptiert. Die Abstimmungen dazu laufen auf Hochtouren. Anmeldungen und Infos dazu demnächst unter www.tiroltestet.at Die Testpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in Tirol sowie für Personen ohne Wohnsitz, wenn sie sich durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden in Tirol aufgehalten haben. Von der Testpflicht jeweils ausgenommen sind weiterhin Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht. Die Testverpflichtungen werden an den Staats- und Binnengrenzen stichprobenartig kontrolliert. Wie das genau kontrolliert werden soll, wurde noch nicht mitgeteilt.

Weitere Informationen zu geltenden Ausreiseregelungen für Tirol finden sich als FAQs in Kürze auch auf www.tirol.gv.at/ausreise.

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