Villach/Griechenland - Ausfuhr von Kulturgütern „kein Kavaliersdelikt“


Ausfuhr von Kulturgütern „kein Kavaliersdelikt“

Ein 58-jähriger Villacher verbrachte im Sommer 2019 mit seiner Familie den Sommerurlaub auf der griechischen Insel Rhodos. Beim Schnorcheln fanden seinen Kinder Bruchstücke von Amphoren. Diese Bruchstücke, die aus der Spätantike stammen dürften, nahm er im Reisegepäck mit nach Österreich, wo er sie später von archäologischen Fachleuten schätzen lassen wollte. Die griechischen Behörden erlangten Kenntnis darüber und leiteten gegen den Mann ein Strafverfahren wegen illegaler Ausfuhr von Kulturgütern ein.

Über eine europäische Ermittlungsanordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde im Rechtshilfeverfahren das Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos Villach mit den Ermittlungen beauftragt. Die illegal eingeführten Bruchstücke - Fragmente von insgesamt 8 antiken Amphoren, konnten von den Kriminalbeamten im Jänner 2023 in der Wohnung des Villachers beschlagnahmt werden.

Bis 10 Jahre Freiheitsstrafe

Der Mann gab an, seine Kinder hätten die Bruchstücke beim „Schnorcheln“ gefunden und wären anfangs der Meinung gewesen, es handle sich um wertlose Souvenirs. Erst später wäre ihm bewusstgeworden, dass es sich um wertvolle Amphoren handeln könnte. Es droht ihm nun in Griechenland ein Strafverfahren wegen illegaler Ausfuhr von Kulturgütern mit einem Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Die sichergestellten Amphoren wurden sorgfältig verpackt und von der Villacher Kriminalpolizei zur griechischen Botschaft nach Wien gebracht, wo sie der Konsulin Elina Kyriakopoulou persönlich übergeben wurden. Dazu Chefinspektor Walter Niedermüller vom Stadtpolizeikommando Villach: „Wir werden immer wieder mit Ermittlungen für ausländische Gerichte beauftragt. In diesem Fall war es eine besondere Herausforderung, da es sich um Gegenstände mit besonderem kulturellem Wert für das Land handelte.“

Fundstücke liegen lassen

Ministerialrätin Mag. Anita Gach vom Bundeskriminalamt weist darauf hin, dass es sich bei diesem Fall mitnichten um ein Kavaliersdelikt handelt. „Archäologische Kulturgüter, vereinfacht gesagt, antike Objekte, die sich im Boden oder unter Wasser befinden, sind in jedem Land streng geschützt. Auch wenn es sich dabei bloß um Scherben eines Gefäßes oder einen Stein einer Statue, eines antiken Monuments etc. handelt. Archäologische Objekte sind Zeugnisse antiker Kulturen, die Fachleute an ihrem originalen Fundort „lesen“ können und Erkenntnisse über vergangene Kulturen bergen. In den Mittelmeerländern drohen Freiheitsstrafen, wenn man mit einem frisch ausgegrabenen, aus dem Meer getauchten oder auch nur „gefundenen“ antiken Gegenstand erwischt wird. Man ist als Urlauberin bzw. Urlauber gut beraten, solche Objekte nicht anzufassen und dort zu belassen, wo sie sich befinden“, so Gach.

Bitte geben Sie in das Textfeld den gewünschten Suchbegriff ein!