Auerhahn-Bejagung neu geregelt
Auerhahn und Birkhah werden in Kärnten in eingeschränktem Maße bejagt, ohne dabei den Bestand zu gefährden. Die Bejagung wurde bisher jährlich neu von der Jagdbehörde genehmigt. Kürzlich wurde eine Verordnung ausgearbeitet und beschlossen, mit der die Bejagung von Auer- und Birkhahn auf eine längerfristige und rechtlich solide Basis gestellt wird, so Jagdreferent LR Martin Gruber. Die Bejagung männlicher Exemplare von Auer- und Birkwild werde damit für die Zeit von 10. bis 31. Mai, dem Zeitpunkt der Frühjahrsbalz, erlaubt. Das freigegebene Kontingent beträgt in Kärnten beim Auerhahn pro Jahr 139 Stück, beim Birkhahn 275 Stück. Die Kärntner Jägerschaft hat dafür ein regelmäßiges Monitoring des Bestandes durchzuführen. Die Bestände in Kärnten seien seit Jahren stabil und genetisch divers, was auf eine gesunde Population hinweist, so Gruber.