Arbeitszeit mit Arbeitgeber absprechen
Das Haus verlassen sollte man nur bei wirklich notwendigen Tätigkeiten wie Arbeit, Besorgungen und Hilfe. Für die Arbeitsregelung ist der Dienstgeber zuständig.
Das Land Kärnten steht hinter den weiteren drastischen Schritten der Bundesregierung gegen das Coronavirus, hieß es von der Pressestelle. Wie Landeshauptmann Peter Kaiser am Sonntag, bekannt gab, gelten auch in Kärnten ab heute, Montag, die Maßnahmen, mit denen die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum weiter eingeschränkt wird. Es werde auch Kontrollen der Polizei geben. Die Maßnahmen, abgestimmt mit den Bundesstellen betreffen das Versammlungsverbot, das Schließen von Spiel- und Sportplätzen sowie von Restaurants und Lokalen.
Abstand halten
„Das Haus soll nur noch verlassen werden für Berufsarbeit, Besorgungen wie Lebensmittel und um anderen Menschen zu helfen“, so Kaiser. Abseits dieser Ausnahmen könne man sich etwa auch für Spaziergänge im öffentlichen Raum aufhalten, aber nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt bzw. mit dem notwendigen Abstand. Abstand soll es auch in den Öffentlichen Verkehrsmittel per Erlass geben: „Ein Meter ist hier einzuhalten“, so der Landeshauptmann.
Absprache mit Arbeitgeber
Zur wichtigen Frage der Arbeit gebe es folgende klare Feststellung: „Jeder geht zur Arbeit, wenn nichts anderes vom Dienstgeber mitgeteilt bzw. mit ihm vereinbart worden ist. Für mögliche Telearbeit ist der Arbeitgeber zuständig“, informiert Kaiser.