Absichtserklärung über Gailtaler Almen unterzeichnet
Land Kärnten würde Pacht für Gailtaler Almen übernehmen. Eine Verordnung soll den Grenzübertritt während den Corona-bedingten Grenzschließungen regeln.
Das Kanaltal wurde nach dem Friedensvertrag von Saint-Germain, der seit Juli 1920 in Kraft ist, Italien zugesprochen. Die neue Grenzziehung wirkte sich auch auf sechs Gailtaler Almen aus, die seither teilweise auf italienischem Boden liegen, aber von Kärntner Almbauern bewirtschaftet werden. Es sind dies die Feistritzer, Treßdorfer, Egger, Achomitzer, Poludniger und Göriacher Alm. In der Vergangenheit gab es Konflikte bezüglich der Nutzung dieser Überlandflächen, die teilweise durch sehr teure Pachtverträge geregelt wurde. Das Land Kärnten verhandelte darüber mit Italien und im Herbst 2019 gelang Agrarreferent LR Martin Gruber schließlich ein Verhandlungsdurchbruch. Die italienische Provinz Friaul-Julisch-Venetien willigte ein auf alle noch offenen finanziellen Forderungen gegenüber der Gailtaler Agrargemeinschaften zu verzichten. Das Land Kärnten werde die betroffenen Almen von Friaul pachten und diese den Gailtaler Almgemeinschaften zur Bewirtschaftung zur Verfügung stellen. Das wurde jetzt in einer in Friaul ausgearbeiteten Absichtserklärung festgehalten und diese in der Regierungssitzung am 5. Mai in Klagenfurt unterzeichnet. Man arbeite aber noch intensiv daran, dass auch Italien die Vereinbarung bis zum Start der Almsaison unterzeichnet, betonte Agrarlandesrat Martin Gruber.
Grenzen noch geschlossen
Die Staatsgrenze ist für Almgemeinschaften, deren Almen im Grenzgebiet liegen, aufgrund der Corona-Reisebeschränkungen ein großes Thema. Bauern haben derzeit aufgrund der Grenzschließungen Schwierigkeiten auf die Almen zu gelangen, um Reparaturen an Zäunen und dergleichen durchzuführen. Betroffen davon sind neben den oben genannten noch die Starninger, Görtschacher und Vorderberger Alm aber auch zwei Almen, die an Slowenien grenzen. Das Innenministerium arbeitete bereits an einer dementsprechenden Verordnung, die von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang gelten soll und vorsieht, dass maximal acht Personen (Hirten, Auftreiber oder Almobleute) die Grenze auf ihrem Gebiet überschreiten dürfen, erklärte Gruber.