Wolfsthematik - Abschussgenehmigung ausgeweitet


Abschussgenehmigung ausgeweitet

Zum Schutz von Bevölkerung und Nutztieren gilt der Bescheid bis 17. Oktober auch in Jagdgebieten der Gemeinden Hohenthurn, Feistritz/Gail sowie Arnoldstein.

Nach zahlreichen Nutztierrissen auf drei Gailtaler Almen im heurigen Sommer wurden vergangene Woche Risse sowie Wolfssichtungen auch in Tallagen sowie in der Nähe von Siedlungsgebieten gemeldet. Jagdreferent LR Martin Gruber hat daher umgehend die Prüfung beauftragt, ob eine Ausweitung des Abschussbescheids möglich ist. „Die Bevölkerung muss geschützt werden und dafür werde ich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Denn der Vorfall zeigt, dass der Wolf in diesem Gebiet die Scheu vor Menschen verloren hat", so Gruber. Die Behörde hat für diese Ausweitung der Ausnahme von den Schonvorschriften nun grünes Licht gegeben.

Gefahr für Menschen?

Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Zusammenhänge der Risse und Sichtungen gehen die Experten beim Land Kärnten davon aus, dass sich einer der Wölfe, die nachweislich auf den Gailtaler Almen Nutztiere gerissen haben, nun im Talbereich aufhält und dort sogar eingezäunte Tiere reißen würde, so eine Aussendung des Landes. Gruber meinte auch, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Tiere zur Gefahr für Menschen werden, weshalb er die Abschussgenehmigung ausgeweitet hat. Die Einschätzung der Kärntner Behörde decke sich auch mit dem Österreichischen Wolfsmanagementplan, der einen Wolf, der sich in bewohntem Gebiet aufhält, als kritisch einstuft, da eine Konditionierung des Wolfes dazu führen kann, dass Wölfe in ihrem Verhalten dreister und aggressiver werden.

Genehmigung ausgeweitet

Die Abschuss-Genehmigung gilt somit ab sofort nicht mehr nur für die drei bisher vom Bescheid umfassten Gailtaler Almen (Egger, Poludnig, Kirchbacher Wipfel), sondern auch für die Feistritzer und Achomitzer Alm sowie Jagdgebiete in den Gemeinden Hohenthurn, Feistritz/Gail und Arnoldstein. Die Genehmigung wird zeitlich bis zum 17. Oktober erstreckt.

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