70km/h auf der Glocknerstraße
Die bislang geltenden 100km/h auf der Großglockner Hochalpenstraße sind Geschichte.
In wenigen Tagen ab gilt eine 70km/h Beschränkung auf den ca. 40 Kilometer von Heiligenblut bis ins Salzburger Fusch/Ferleiten. Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt unmittelbar nach Vorliegen der Verordnung, ab dann ist die Geschwindigkeitsbeschränkung auch rechtskräftig gültig. Mit der Beschränkung soll dem sensiblen alpinen Naturraum des Nationalparks Hohe Tauern entsprechend Rechnung getragen werden. Ein Signal an die Gäste für mehr Verkehrssicherheit und Nachhaltigkeit und eine spürbare Lärmreduktion für die Bevölkerung, so GROHAG-Chef Dr. Johannes Hörl. Somit gilt an allen Panoramastraßen der GROHAG-Gruppe - Gerlos Alpenstraße, Nockalmstraße, Villacher Alpenstraße und ab jetzt auch Großglockner Hochalpenstraße – für die Zukunft einheitlich eine Geschwindigkeits-Obergrenze von 70km/h. Eine wichtige Maßnahme, die für Emissionsverringerung und für mehr Sicherheit sorgen soll. Überdies soll der 70er helfen, die zunehmende Raserproblematik zu entschärfen.“, so Hörl weiter.