Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung - Verleumdung ? Freiheitsentziehung


Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung - Verleumdung ? Freiheitsentziehung

26.05.2024 21:15




Am 26. Mai 2024 gegen 06:30 Uhr erstatte ein 34-jähriger, im Bezirk Spittal/Drau wohnhafter Mann aus dem Iran per Notruf die Anzeige, dass er von einem 28-jährigen Mann aus dem Bezirk Klagenfurt-Land und einer 23-jährigen Frau aus dem Bezirk Spittal/Drau in seiner Wohnung mit einem Messer am Arm verletzt worden sei. Zudem sei zuvor seine Wohnungstüre von 28-jährigen gewaltsam aufgebrochen worden.


Gegenüber den einschreitenden Beamten gab er an, dass er mit der Frau alleine in der Wohnung gewesen sei, bis ihr Bekannter gekommen sei und die Türe gewaltsam geöffnet habe. In der Folge habe der 28-jährige dem Iraner mit einem spitzen Gegenstand die Verletzungen an dessen Arm zugefügt und ihm seine Brieftasche mit sämtlichen Karten und Bargeld in der Höhe von mehreren Hundert Euro gestohlen. Danach hätten der Mann und die Frau fluchtartig die Wohnung verlassen. Er sei ihnen noch nachgelaufen, konnte sie aber nicht mehr auffinden.


Die Beamten leiteten eine Sofortfahndung ein. Zudem gab der iranische Staatsbürger an, dass die beiden sich eventuell in der Wohnung der Frau im Bezirk Spittal/Drau aufhalten könnten, weshalb auch dort Nachschau gehalten wurde, wo die beiden schlussendlich angetroffen werden konnten. Sie wurden zwecks Einvernahmen zur PI Spittal/Drau gebracht.


Der Iraner wurde vor dessen Einvernahme zwischenzeitig vom Rettungsdienst in das KH Spittal/Drau gebracht.


Im Zuge der Vernehmungen stellte sich jedoch heraus, dass der schwere Raub vom iranischen Staatsbürger nur vorgetäuscht wurde. Er gab bei seiner Vernehmung an, dass das Geld doch nicht gestohlen wurde. Ebenso habe er nicht mehr angeben können, wie ihm die Schnittwunde am Unterarm zugefügt wurde.


Die Frau gab bei ihrer Vernehmung an, dass sie durch den 34-jährigen sexuell belästigt worden sei, da sie zuvor von diesem Suchtmittel erhalten hatte. Ebenso habe er sie in seiner Wohnung festgehalten und eingesperrt. Sie habe per Handy eine Nachricht mit der Bitte um Hilfe an ihren 28-jährigen Freund versendet, weshalb dieser die Wohnung gewaltsam betreten und seine Bekannte befreit habe.


Die Frau und der 28-jährige gaben beide getrennt voneinander an, dass der 34-jährige sich die Verletzungen selbst zugefügt habe, um den 28-jährigen zu belasten.


Alle drei Personen wurden der Staatsanwaltschaft Klagenfurt/WS angezeigt.

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