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Mai 2017 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 87. Ausgabe

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Eine sehr schöne Art der Zusam-

menarbeit gibt es heuer zwi-

schen der Lebenshilfe Osttirol

und unserer Marktgemeinde.

MitarbeiterInnen der Lebenshil-

fe haben gemeinsam mit ihren

Betreuern die Strauch- und Blu-

menpflege rund um die Tennis-

halle in Debant sowie beim

„Spritzenhäusl“ in Nußdorf

übernommen.

Die dabei anfallenden Arbeiten

werden mit sehr viel Sorgfalt

und Liebe ausgeführt, sodass im

wahrsten Sinn des Wortes rund-

um alles „erblüht“.

Drohnen werden auch bei uns zu ei-

nem immer beliebteren Hobby. Was

viele dabei nicht wissen,

Drohnen-

flüge unterliegen in Österreich ge-

nauen Regeln

.

Grundsätzlich werden Drohnen je

nach Gewicht, Flughöhe, Einsatz-

zweck usw. in

4 Kategorien

einge-

teilt:

In jeder Kategorie gelten eigene

Vor-

schriften

dazu:

Die Regeln sind im Einzelnen relativ

komplex und können z.B. auf den

Webseiten der Austro Control GmbH

oder des Verkehrsministeriums nach-

gesehen werden.

Viele Drohnen sind mit Kameras aus-

gestattet. Wenn diese nicht nur dem

Flug selbst dienen, sondern dazu ge-

dacht sind Aufnahmen zu machen, ist

auf jeden Fall eine Bewilligung der

Austro Control GmbH notwendig.

Weiters sind die Regeln des Daten-

schutzgesetzes sowie die Vorschriften

zum Schutz der Privatsphäre zu be-

achten.

Nachdem bei Drohnenflügen vielfach

die Gefahr besteht, dass dritte Perso-

nen oder fremde Sachen Schaden

nehmen, wurde für Flugmodelle und

unbemannte Luftfahrzeuge eine

Pflicht zum Abschluss einer Haft-

pflichtversicherung erlassen.

a

Spielzeug

a

Flugmodell

a

Unbemanntes Luftfahrzeug

Klasse 1

a

Unbemanntes Luftfahrzeug

Klasse 2

a

wo geflogen werden darf

a

wie hoch und wie weit geflo-

gen werden darf und

a

welchen Zweck man mit den

Flügen verfolgen darf

Lebenshilfe übernimmt

Grünraumpflege

Bitte Vorschriften beachten!

Vorsicht bei Kameraflügen

Pflicht

zum Abschluss einer

Haftpflichtversicherung

Drohnenflüge