Table of Contents Table of Contents
Previous Page  12 / 52 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 12 / 52 Next Page
Page Background

Mai 2017 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 87. Ausgabe

So kommen Betriebe und Haushalte

zu einem Glasfaseranschluss

a

Wann ist ein Anschluss möglich?

Grundsätzlich ist die Herstellung eines Glasfaseran-

schlusses möglich, sobald von der Marktgemeinde ein

Hausanschlussrohr bis zur Grundstücksgrenze

ver-

legt wurde.

a

Welche baulichen Maßnahmen sind auf eige-

nem Grund notwendig?

Das

Hausanschlussrohr

(= Kunststoff-Leerrohr mit

einem Durchmesser von lediglich 0,7 bis 1,0 cm) ist

vom jeweiligen Haus- oder Betriebseigentümer selbst

bis in das Gebäude zu verlängern

, in dem der An-

schluss benötigt wird. Aus fördertechnischen Gründen

kann die Gemeinde diese Verlängerung leider nicht

miterledigen. Sie ist aber jedenfalls behilflich und

stellt auch das Leerrohr zur Verfügung.

a

Wie erfolgt der Antrag auf den Glasfaseran-

schluss?

Der

Antrag auf Herstellung des Glasfaser-An-

schlusses

ist an die Marktgemeinde zu stellen.

Gleichzeitig muss mit einem im RegioNet tätigen Pro-

vider bzw. deren Vorort-Partnern ein

Provider-Ver-

trag

abgeschlossen werden.

Derzeit stehen als Provider die Unternehmen IKB Fi-

bernet (Vorort-Partner Fa. AGEtech smart electric), ti-

rolnet.com

(Vorort-Partner Fa. Flynet) und UPC (Vor-

ort-Partner Kurzthaler Kommunikation Elektro

GesmbH) zur Auswahl.

a

Wann bzw. wie wird der Anschluss hergestellt?

Sobald der Marktgemeinde vom Provider bzw. dessen

Vorort-Partner bestätigt wurde, dass ein aufrechter

Providervertrag vorliegt und dass hausintern alle Vo-

raussetzungen für eine Inbetriebnahme vorliegen, wer-

den die notwendigen

Glasfasern

vom nächstgelege-

nen RegioNet-Verteilerkasten bis in das anzuschlie-

ßende Gebäude

eingeblasen

und im Haus die soge-

nannte

Übergabebox

installiert. Danach ist der An-

schluss mit einem entsprechenden Modem sofort nutz-

bar.

a

Wie erfolgt der Anschluss in Wohnanlagen?

Für Glasfaser-Anschlüsse in Wohnanlagen sind einige

Besonderheiten zu beachten.

So ist unter anderem eine entsprechende Verkabelung

im Haus notwendig, bei Eigentumswohnanlagen müs-

sen Beschlüsse der Miteigentümergemeinschaft vorlie-

gen usw.

Die jeweiligen Hausverwaltungen wurden diesbezüg-

lich informiert und können dazu Auskunft geben.

12