Informationsblatt der Gemeinde Amlach
Ausgabe 26 Dezember 2016 Seite 17
Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 1,8
Mio. Euro. Hinsichtlich der Finanzierung liegt
eine Bedarfszuweisungszusage des Landes in
Höhe von 1,05 Mio Euro, aufgeteilt auf 3 Jahre,
schriftlich vor. Den Finanzierungsplan
komplettieren Mittel aus dem ordentlichen
Haushalt der Gemeinde in Höhe von 150.000,--
Euro und eine Darlehensaufnahme im Ausmaß
von € 600.000,--. Der Schuldenstand der
Gemeinde Amlach beläuft sich mit Jahresende
2016 auf lediglich € 57.000,--, wobei zu
bedenken ist, dass der gesamte Schuldendienst
durch Bundeszuschüsse gedeckt ist. Die
Bedienung eines Darlehens in der genannten
Höhe ist für die Gemeinde daher machbar.
In der Sitzung am 20. Dezember 2016
beschloss der Gemeinderat daher, Architekt
Veit Pedit mit der Detailplanung für das Projekt
zu beauftragen. Vorgesehen ist die Abwicklung
der Bauarbeiten in den Jahren 2017 bis 2019.
Nach Vorliegen des fertigen Rohentwurfes
wird das Vorhaben der Dorfbevölkerung
offiziell präsentiert.
Errichtung Bewegungsraum für den
Kindergarten
Bauliche Maßnahmen stehen im kommenden
Jahr auch beim Kindergarten an. Durch die
steigenden
Kinderzahlen
kommen
die
Räumlichkeiten aus dem Jahr 2001 an ihre
Grenzen. Hauptpunkt ist der momentan nicht
vorhandene Bewegungsraum. Der Kindergarten
nutzt derzeit den bestehenden Gemeindesaal im
2. OG des Gemeindehauses. Dieser entspricht
jedoch hinsichtlich der Ausstattung nicht den
Vorschriften.
Aufgrund
geänderter
Bestimmungen muss zusätzlich eine getrennte
Küche mit Essraum zur Verfügung stehen.
Nach einigen Vorgesprächen sieht es im
Moment so aus, dass versucht wird, den
bestehenden
Gemeindesaal
durch
entsprechende Umbauten als Bewegungsraum
für den Kindergarten zu adaptieren. Eine eigene
Küche sowie eine größere Garderobe können
durch einen Zubau beim Kindergarten
geschaffen werden. Auch hier hat sich der
Gemeinderat so verständigt, dass mit Architekt
Pedit Anfang des kommenden Jahres eine
entsprechende Planung erfolgt.
Im Haushaltsplan sind für diese Maßnahmen
110.000,-- Euro vorgesehen.
Die nachstehende Tabelle enthält sämtliche Gemeindegebühren und Abgaben mit Gültigkeit am
1.1.2017:
Abgabenart
Hebesätze - Sätze (inkl. USt.)
Grundsteuer A
500 v. H. d. Messbetrages
Grundsteuer B
500 v. H. d. Messbetrages
Kommunalsteuer
100 v. H. d. Messbetrages =
3 v. H. d. Lohnsumme
Vergnügungssteuer
lt. Vergnügungssteuersatzung
Erschließungsbeitrag
2,5 % der Bmgl. (€ 164,00) = € 4,10
Müllgebühren
Grundgebühr € 0,068/Liter –
Erhöhung um 1,5%
(Rest- und Biomüll)
weitere Gebühr € 0,041/Liter -
Erhöhung um 1,5%
Kanalanschlussgebühr
€ 5,53/m³ Baumasse
Mindestgeb. € 4.304,97/Objekt –
Erhöhung um 1,5 %
Kanalgebühr
€ 2,16/m3 Abwasser –
Erhöhung um 1,5 %
Wasseranschlussgebühr
je ¼ Zoll Nennweite € 81,14
– Erhöhung um 1,5%
+ € 2,44/m² Bruttogrundrissfläche –
Erhöhung um 1,5%
Wassergebühr
Hundesteuer
Kindergartenbeitrag
€ 0,56/m3 Wasser –
Erhöhung um 1,5 %
€ 45,70 für den 1. Hund, € 71,-- für den 2. und € 101,50
für jeden weiteren Hund –
Erhöhung um 1,5 %
€ 29,-- je Kind/Monat, 2. Kind € 14,50, 3. Kind kostenlos
(nur für unter 4jährige) für 4- und 5 jährige Kinder gilt der
Gratiskindergarten