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Rund ums Dorf

Seite 7

November 2016

Trassenverlaufs wurde abgeschlossen.

7. Änderung des Dienstbarkeitsbestellungsvertrages

Der vorliegende Dienstbarkeitsbestellungsvertrag (Ände-

rung der Trassenführung im Gst. 3120, KG Obertilliach,

südlich befestigter Parkplatzgrenze) – abgeschlossen zwi-

schen der Gemeinde Obertilliach und der TIWAG-Tiroler

Wasserkraft AG (TINETZ-Stromnetz Tirol AG) wird geneh-

migt. Die Gemeinde Obertilliach als Eigentümerin der Gp.

3120, KG Obertilliach in EZ 250, räumt für sich und ihre

Rechtsnachfolger die Dienstbarkeit der unterirdischen

Verlegung, Benützung und Erhaltung von Starkstrom-

kabeln zur Übertragung elektrischer Energie mit einem

Drehstromsystem und einer höchsten Betriebsspan-

nung von 36.000 Volt samt Zubehör sowie von Kabeln

zur Übertragung von Nachrichten samt Zubehör ein. Die

Dienstbarkeit in den Grundstücken 3118, 3119 und 3120

wurde bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom

16.07.2014 eingeräumt.

8. Unterirdische Rohrverlegung

Fa. Goller Holz GesmbH &

Co.KG

Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch nach

dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 3458 (Gemeindestra-

ße „Zufahrt Klärwerk“ - öffentl. Gut unter Verwaltung

der Gemeinde Obertilliach) für die Verlegung eines un-

terirdischen Notüberlaufrohres (vom Sägewerksgelände

– neuerrichteten Sandkasten) durch die Fa. Goller-Holz

GesmbH & Co KG, 9942 Obertilliach, Bergen 35, wird mit

der Auflage zugestimmt, dass der jeweilige Verwalter des

öffentlichen Gutes (Straßenerhalter des Gemeindeweges

„Zufahrt Klärwerk – Gst. 3458“) bei erforderlichen Arbei-

ten an der Weganlage Gp. 3458 – öffentl. Gut- (z.B. Verle-

gung und Betreuung von Ver- und Entsorgungsleitungen)

im Bereich der geplanten Verlegung der Rohrleitung vom

Bauwerber bzw. dem Eigentümer des Sägewerksareals

und dessen Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten

schadlos zu halten ist. Für den Sondergebrauch der Gp.

3458 – Gemeindeweg „Zufahrt – Klärwerk“, KG Obertil-

liach, ist mit dem Verwalter des öffentlichen Gutes (Ge-

meinde Obertilliach) eine schriftliche Vereinbarung abzu-

schließen.

9. Grundstücksveränderung

Leonhard Kofler, Bergen 7b

Die Gemeinde Obertilliach als Verwalterin des öffentli-

chen Gutes Gp. 3354, KG Obertilliach, tritt die im Lage-

plan (Variante 1) grün dargestellte Fläche aus der Gp.

3354, KG Obertilliach mit einem Flächenausmaß von ca.

21 m² (20,85 m²) an Herrn Kofler Leonard, Bergen 7b,

zur Vereinigung mit der Gp. 3362, KG Obertilliach, ab.

Herr Kofler Leonhard, Bergen 7b, tritt seinerseits die rot

dargestellte Fläche aus der Gp. 3362, KG Obertilliach, mit

einem Flächenausmaß von ca. 21 m² (20,85 m²) an das

öffentliche Gut – Gst. 3354, KG Obertilliach, unter der

Verwaltung der Gemeinde Obertilliach ab. Das Tausch-

verhältnis ist 1:1. Für die abgetretenen Flächen aus dem

öffentlichen Gut (Gst. 3354) wird der Gemeingebrauch

ausdrücklich aufgehoben. Die Fläche, welche dem öffent-

lichen Gut – Gst. 3354, KG Obertilliach- hinzugeschrieben

wird, wird ausdrücklich dem Gemeingebrauch gewidmet.

Die Tauschflächen sind in der nachstehenden Skizze plan-