Previous Page  11 / 52 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 11 / 52 Next Page
Page Background

Rund ums Dorf

Seite 11

November 2016

ist der 01.12.2016 mit einer Mietdauer von fünf Mona-

ten. Die Gesamtmiete pro Monat (ohne Ust.) beträgt

€ 2.000,00 bei einem Einsatz von hundert Stunden pro

Monat. Seitens der Gemeinde Obertilliach ist für das Ge-

rät eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Für den Ankauf von Schneeräumungsgeräten (Pflug und

Streugerät) wurde von der Fa. Kahlbacher und Fa. Sprin-

ger ein Angebot eingeholt.

Die Fa. Kahlbacher ging als Bestbieter hervor.

• Vario Schneepflug, € 21.600,00

• Selbstladestreuer AGRYS 100, € 14.500,00

Bgm. Scherer Matthias erklärt, dass er mit Herrn Landes-

rat Tratter ein Gespräch hinsichtlich der Gewährung einer

Bedarfszuweisung für den Ankauf von Schneeräumungs-

geräten geführt hat (Bedingung war allerdings eine be-

zirksweite Ausschreibung der Schneeräumung). Am 18.

November 2016 findet in der BH Lienz bezüglich der Ge-

währung einer Bedarfszuweisung eine weitere Bespre-

chung statt. Im Schneeräumungsausschuss hat man sich

auch mit Schneeablagerungen und parkenden Autos auf

öffentlichen Verkehrsflächen (insbesondere in der Ort-

schaft „Dorf“) befasst. Es sollen Bereiche ausgeschildert

und für die Schneeräumung freigehalten werden.

Vize.Bgm. Mitterdorfer Andreas regt an, jene Bereiche

festzulegen, welche für eine geordnete Schneeräumung

freizuhalten sind. In der nächsten Gemeindezeitung (Er-

scheinungstermin November 2016) könnten diese Berei-

che für die Bevölkerung publiziert werden.

GR. Obererlacher Christine erklärt dazu, dass vielfach

Schneeablagerungen auf den Verkehrsflächen (nach er-

folgter Räumung) erfolgen. Die Verursacher sollten doku-

mentiert und der zusätzliche Aufwand in Rechnung ge-

stellt werden.

Beschlussfassung:

Die Schneeräumung in den Außenfraktionen Rals, Bergen

und Leiten wird an Lienharter Peter, Dorf 45/1, 942 Ober-

tilliach, zu nachstehende Entgelten vergeben:

- 6 Monate von November bis April

- Monatspauschale € 2.250,00 (brutto)

- Stundensatz Traktor JCB 160 PS

- Räumung € 85,00 netto

- Streuung € 73,00 netto

- Pauschale und Stundensätze indexgesichert.

Für die Durchführung der Schneeräumung in den Ort-

schaften „Dorf“ und „Rodarm“ wird von der Fa. Kuhn

– Baumaschinen, ein Radlader – Fabrikat Komatsu

WA200-7 angemietet und ein entsprechender Miet-

vertag abgeschlossen (Wert des Mietgegenstandes €

132.100, ohne Ust.). Mietbeginn ist der 01.12.2016 mit

einer Mietdauer von fünf Monaten. Die Gesamtmiete pro

Monat (ohne Ust.) beträgt € 2.000,00 bei einem Einsatz

von hundert Stunden pro Monat. Seitens der Gemeinde

Obertilliach ist für das Gerät eine entsprechende Versi-

cherung abzuschließen.

Als Ergänzung zur Durchführung der Schneeräumung in

den Ortschaften „Dorf“ und „Rodarm“ werden von der

Fa. Kahlbacher, Kitzbühel, folgende Zusatzgeräte ange-

kauft:

• Vario Schneepflug, € 21.600,00

• Selbstladestreuer AGRYS 100, € 14.500,00

6. Verlegung der TINETZ- Niederspannungsleitung

Herr Kammerlander Peter hat im Zuge der Verkabelung

(TINETZ und LWL) seinen Hausanschluss (Niederspan-

nung Strom) unterirdisch verlegt. Dabei wurde die Ge-

meindestraße „Goll-Huben-Flatsch – Gst. 2786“ für die

Verlegung gequert.

Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch nach

dem Tiroler Straßengesetz) für die Querung der Gemein-

destraße „Goll-Huben-Flatsch – Gst. 2786“ (öffentliches

Gut unter der Verwaltung der Gemeinde Obertilliach) zur

unterirdischen Verlegung des Hausanschlusses (Verkabe-

lung TINETZ) zum Gebäude „Bergen 23“ auf der Bp. 243

(Eigentümer Kammerlander Peter), KG Obertilliach, wird

mit der Auflage zugestimmt, dass der jeweilige Verwalter

des öffentlichen Gutes (Straßenerhalter des Gemeinde-

weges „Goll-Huben-Flatsch – Gst. 2786“) bei erforder-

lichen Arbeiten an der Weganlage (z.B. Verlegung und

Betreuung von Ver- und Entsorgungsleitungen) im Be-

reich der geplanten Querung bzw. Verlegung der Haus-

anschlussleitung vom Antragsteller bzw. dem jeweiligen

Eigentümern des Gebäudes „Bergen 23“ auf der Bp. 243,

KG Obertilliach, und dessen Rechtsnachfolgern in Bezug

auf Mehrkosten schadlos zu halten ist.

Für den Sondergebrauch der Gp. 2786 – Gemeindeweg

„Goll-Huben-Flatsch“ – ist mit dem Verwalter des öffent-

lichen Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine schriftliche

Vereinbarung abzuschließen.

7. Grundkauf / Grundtausch

Bürgermeister Scherer berichtet, dass Herr Auer

Peter, Bergen 5, 9942 Obertilliach, einen Antrag

(Erfassungsnummer E-2016-454 vom 11.05.2016)

auf Grundkauf/Grundtausch im Bereich seines