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Virgen

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Bürgerservice

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BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

Das Bauamt informiert

Neues Tiroler Raumord-

nungsgesetz 2016

Seit 1. Oktober 2016 gilt für Tirol ein

neues Raumordnungsgesetz. Es wurden

zum Großteil die Bestimmungen des alten

Gesetzes übernommen. Änderungen hat

es z. B. bei der Beurteilung von Freizeit-

wohnsitzen, Bienenhäusern etc. ergeben.

Änderungen in der Tiroler

Bauordnung

Seit 1. Oktober gibt es Änderungen in der

Tiroler Bauordnung. Dabei wurden einige

Verschärfungen und wenige Erleichterun-

gen eingeführt (Solaranlagen als freiste-

hende Anlagen sind im Abstandsbereich

nicht mehr möglich, Verschärfung bei so-

genannten untergeordneten Bauteilen wie

Balkonen etc., Terrassenüberdachungen

im Abstandsbereich wurden ermöglicht).

Elektronischer

Flächenwidmungsplan

Seit 1. Oktober 2016 gilt für die Ge-

meinde Virgen der sogenannte elektro-

nische Flächenwidmungsplan in einer

internetgestützten digitalen Form. Für

die Gemeinde bedeutet das, dass Wid-

mungsänderungen nicht mehr kurzfris-

tig angegangen werden können, sondern

dass es eine Vorlaufzeit braucht, um alle

Gutachten einzuholen und via Internet-

system zu verarbeiten. Wir bitten daher,

frühzeitig mit der Gemeinde Kontakt

aufzunehmen und insbesondere auch im

Vorfeld von Grundstücksänderungen

und Bau-Überlegungen zu schauen, ob

es eine Widmungsänderung brauchen

könnte (z. B. einheitliche Widmung von

Bauplätzen).

Widmung von

Freizeitwohnsitzen

Der Gemeinderat hat sich bei der Beur-

teilung für Anträge auf Widmung eines

Freizeitwohnsitzes eine Entscheidungshilfe

gegeben, in der ua festgelegt ist, dass vom

Widmungswerber ein Mehrwert für die

Gemeinde darzustellen ist. Grundsätzlich

bleibt es aber dabei, dass jeder Fall geson-

dert vom Gemeinderat geprüft wird.

Energieberatung

(Energie-Service-Osttirol)

Alle interessierten Osttirolerinnen und

Osttiroler haben die Möglichkeit, sich

einmal imMonat gratis von einem Ener-

gieberater der Energie Tirol in einem

persönlichen Gespräch beraten zu lassen

(Kurzberatung). Der Energieberater ant-

wortet im Büro des Regionsmanagement

Osttirol, Amlacher Straße 12, 9900

Lienz, gerne auf die vielfältigen Fragen

im Bereich „Energie“, zu welchem Sa-

nierungsvorhaben (Dämmungen, Fens-

tertausch, Änderungen des Heizsystems

etc.) genauso zählen wie die Information

über Energieförderungen, Möglichkeiten

des Energiesparens, Fragen zum Ener-

gieausweis oder zu innovativen Systemen

der Wärme- oder Stromgewinnung bei

einem Neubau und vieles mehr.

Restlicher Termin für 2016: 2. Dezem-

ber. Anmeldungen bitte an Energie Tirol:

https://www.energie-tirol.at/beratungs-

stellen/

bzw. per Tel. 0512-589913. Es

sind auch kostenpflichtige Beratungen

vor Ort möglich.

Bauherrenberatungs-

Förderung der Gemeinde

Für Bauleute, die beabsichtigen, in der

Gemeinde Virgen ein Wohnhaus (Ein-

oder Mehrfamilienwohnhaus mit maxi-

mal fünf Wohneinheiten) zu errichten,

gewährt die Gemeinde Virgen seit 1.

März 2016 eine Beratungsförderung.

Nähere Informationen dazu gibt es im

Gemeindeamt oder auf der Gemeinde-

Homepage

www.virgen.at

.

Gartenhäuser –

rechtliche Betrachtung

Gartenhäuschen, wenn sie nur als Ab-

stellraum dienen, maximal 10 m

2

Grundfläche aufweisen, maximal 2,80 m

hoch und von drei Seiten zugänglich

sind, können ohne Bauanzeige oder Bau-

bewilligung errichtet werden. Im Falle

einer Anzeige oder anlässlich eines ande-

ren Bauvorhabens kann es aber passieren,

dass die Baubehörde nachträglich prüfen

muss, ob das Gartenhäuschen alle Vor-

schriften einhält, die Bauordnung und

Raumordnung verlangen (kein Versper-

ren von Sichtweiten bei Ausfahrten,

Übereinstimmung mit Bebauungsplan,

allenfalls notwendige Zustimmung des

Nachbarn …). Für Gartenhäuschen ist

jedenfalls der gesetzliche Erschließungs-

beitrag zu bezahlen. Bitte die Daten für

die Vorschreibung des Beitrages nach

Aufstellung des Gartenhauses der Ge-

meinde Virgen bekannt geben

Gewerbliche

Feuerbeschau 2017

Im kommenden Jahr findet in Virgen

entsprechend dem 5-Jahres-Rhythmus

wieder eine gewerbliche Feuerbeschau

statt. Von einer Kommission werden

dabei (1) Gebäude, die öffentlichen Zwe-

Der nächste Beratungstermin:

2. Dezember 2016