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Virgen

Aktiv

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I

Bürgerservice

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

AUFRUF: Verfügbare Immobilien

bitte bei der Gemeinde melden,

damit sie in

die Liste aufgenommen werden. Die Gemeinde ist bemüht, Käufer wie Verkäu-

fer bei ihren Anliegen zu unterstützen. Doch dazu sind wir auf aktuelle Mittei-

lungen angewiesen, sei es dass eine Wohnung oder ein Bauplatz mittlerweile ver-

kauft wurden, sei es dass ein Angebot neu bekannt gemacht werden soll etc.

cken dienen, (2) in denen ein Gewerbe

ausgeübt wird oder (3) in denen Ver-

sammlungsräume bestehen auf bau- und

feuerpolizeiliche Mängel hin geprüft. Des

Weiteren werden entsprechend dem

12-Jahres-Rhythmus auch (4) landwirt-

schaftliche Wirtschaftsgebäude und (5)

Gebäude mit mehr als zwei (d. h. ab drei)

in Holzbauweise errichteten Geschoßen

besichtigt. Es wird gebeten, dass jeder für

sich schaut, ob die Mängel der letzten

Feuerbeschau abgearbeitet wurden.

Baustellen –

Verkehrsregelungen

Es wird gebeten, frühzeitig zu überlegen,

ob für Baustellen eine Verkehrsregelung

auf der Gemeindestraße notwendig sein

wird (Geschwindigkeitsbeschränkun-

gen, Sperren etc.) und diese bei der Ge-

meinde rechtzeitig (zumindest zwei

Wochen davor) zu beantragen.

Gemeinde – Garagen-/

Stellplätzeverordnung NEU

Seit 5. Oktober 2016 gilt für die Ge-

meinde Virgen eine neue Garagen- und

Stellplätzeverordnung. Im Sinne einer

Verwaltungsvereinfachung wurde sie auf

ein Mindestmaß reduziert, und es wur-

den in Abstimmung mit der Stellplatz-

höchstzahlverordnung des Landes nur der

Wohnungsbau und der Gaststätten- und

Beherbergungsbereich geregelt, für alle

anderen Bereiche werden in Zukunft im

Bauverfahren die nötigen Abstellplätze im

Einzelfall bedarfsgerecht festgelegt.

BAUPLATZ, WOHNUNG,

HAUS IN VIRGEN?

Die Gemeinde Virgen hilft bei der

Suche! – Auf der Virgen-Homepage

www.virgen.at

(Suchbegriffe „Gemein-

Wohnungsmarkt,

Bauplätze

debauplätze“, „Grundstücke und Woh-

nungen“) kann eine Aufstellung abgeru-

fen werden, auch ist diese Aufstellung im

Gemeindeamt erhältlich.