Gemeindezeitung - page 6

Umgang ermöglicht. Es gilt das 0,4-fache als Höhe jeden
Punktes, mindestens 3,0 m als erforderlicher Grenzabstand
Richtung Osten.
Die Auflage des Entwurfes der Änderung des Bebauungspla-
nes wird beschlossen. Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf noch-
malige Verlängerung der Frist zur Fortschreibung des ört-
lichen Raumordnungskonzeptes um drei Jahre bis zum
24.04.2018
Diese Beschlussfassung kann entfallen, da die Frist zur Fort-
schreibung noch bis 24.04.2016 läuft.
Seite 6
02/2015
Fortsetzung von Seite 5: Aus dem Gemeinderat
Ortskernrevitalisierung: Förderungen des Landes Tirol
Der Strukturwandel in der Landwirt-
schaft in der 2. Hälfte des 20. Jahrhun-
derts
sowie
ein
geändertes
Werteverständnis führte in den letzten
Jahrzehnten zu einer Häufung leer ste-
hender Bausubstanz in den Ortskernen, während an der
Peripherie ständig neue Siedlungsgebiete entstanden.
Diese Entwicklung bringt gewaltige finanzielle Belastungen
für die Gemeinden mit sich, da die neuen Gebiete infrastruktu-
rell erschlossen und in Folge erhalten werden müssen. Zudem
verursachen die leerstehenden Gebäude in der Dorfmitte und
Dorfweilern Probleme: Mittel? und langfristige Folgen dieser
Entwicklung sind die sinkende Attraktivität der Dörfer mit
deutlichem Kaufkraftabfluss, die Abwanderung und schlus-
sendlich eine fehlende Identifizierung der BewohnerInnen mit
dem eigenen Dorf. Vor diesem Hintergrund startete die Tiroler
Landesregierung im Sommer 2004 ein
Förderprogramm
, das
gezielt dieser Entwicklung entgegensteuern soll.
Ziel ist es, durch dieses gebündelte Maßnahmenpaket ver-
mehrt BürgerInnen zu ermutigen, ihren Lebensmittelpunkt
(wieder) in diesen Bereichen zu gestalten und somit langfristig
zur
Belebung der Ortskerne
beizutragen.
Im Zuge der Ortskernrevitalisierung wird Interessierten, die
Objekte in den Dorfkernen sanieren, revitalisieren oder neu
errichten, zusätzlich zu den Mitteln der Wohnbauförderung
eine unabhängige
Fachberatung und eine Impulsförderung
angeboten, die unter dem Slogan „Die Dorferneuerung des
Landes Tirol“ zusammengefasst ist.
Dabei geht es um folgende zentrale Fragen:
Steht das Gebäude im Dorfkern oder in einem Weiler?
Ist das Gebäude (teilweise) leerstehend?
Soll das Gebäude einer Wohn- oder Geschäftsnutzung dienen?
Es werden zwei Schwerpunkte von der Dorferneuerung geför-
dert:
ALTES ERHALTEN:
Für Sanierungs- und Umbaumaßnah-
men leerstehender Gebäude oder Gebäudeteile kann ein nicht
rückzahlbarer Förderbetrag in Abhängigkeit von Nutzfläche,
Umfang und Schwierigkeitsgrad von
€ 2.000,— bis €
32.000,— je Einheit
gewährt werden.
NEUES GESTALTEN:
Für Ersatzbauten bzw. Neubauten in
Nachverdichtungsflächen kann ein erhöhtes Wohnbauförde-
rungsdarlehen von € 150,— je m² Wohnnutzfläche gewährt
werden. Das WBF-Darlehen beträgt dann zusätzlich
4.500,— bis € 16.500,— je Einheit
.
Die Gemeinde unterstützt interessierte GemeindebürgerInnen
mit einer Planungs- und Bauberatung für Revitalisierungspro-
jekte. Damit können Interessierte Beratungen durch externe
Fachleute in Anspruch nehmen. Es können aber auch Beratun-
gen durch Spezialisten der Geschäftsstelle Dorferneuerung des
Landes Tirol in Anspruch genommen werden. Wenn eine Pla-
nungs- oder Bauberatung gewünscht wird, bitten wir Euch um
Kontaktaufnahme im Gemeindeamt, damit eine Terminverein-
barung mit den Fachleuten erfolgen kann.
Sprechstunde des Bürgermeisters
Terminvereinbarungen
unter 04855/8209-10
Sprechstunden
Gemeindewaldaufseher
Montags, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Tel. Nr.: 8209 Durchwahl 23,
Mobiltel. 0664/5318409
Achtung: Anmeldung
der Kinder für den
Kindergartenbesuch
endet am
15.03.2015:
Anmeldeformulare liegen im Gemeindeamt auf bzw. kön-
nen auch von der Homepage herunter geladen werden.
Aus dem Standesamt
EHESCHLIESSUNGEN:
keine
GEBURTEN:
15.10.2014: Kilian, Sohn der THEURL Nadja, Mittewald
und des LUKASSER Manuel, Penzendorf; 11.12.2014: Han-
na, Tochter der MAIR Karin, Bannberg und des WEILER
Reinhard, Bichl 18; 17.12.2014: Janina, Tochter der WAL-
DER Katrin und des WALDER Richard, Oberassling;
29.12.2014: Melissa und Marian, Tochter und Sohn der Ale-
xandra und des Arnold LERCHBAUMER, Oberassling 48;
TODESFÄLLE:
Anton KONTRINER (Oberwinkler-Tate) zuletzt wohnhaft
gewesen im Bez.Altenheim Lienz, verstorben in Lienz am
02.01.2015, 92 Jahre; Paula MAIRER ( Kanzinger-Mame),
Vergein 7, verstorben am 05.01.2015 in Assling, 95 Jahre;
Gertraud LUKASSER, (Geiler-Mame), Penzendorf 6, ver-
storben am 22.01.2015 in Lienz, 64 Jahre; Felix THEURL,
Mittewald 172, verstorben am 22.01.2015 in Lienz, 87 Jah-
re; Brigitta LUKASSER (Peintner-Mame), Unterassling 39,
verstorben in Assling am 25.01.2015, 81 Jahre; Alois
LUKASSER, vlg. Hiebl, Oberthal 21, verstorben in Nasse-
reith am 28.01.2015, 88 Jahre; Florian LANZINGER, Thal-
Aue 71, verstorben am 04.02.2015 in Lienz, 90 Jahre;
Zuwanderungen:
7
Abwanderungen:
15
1,2,3,4,5 7,8,9,10,11,12,13,14,15,16,...32
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