Gemeindezeitung - page 5

Beratung und Beschlussfassung über den vom Bürgermei-
ster verfassten und zur öffentlichen Einsichtnahme aufge-
legten Jahresvoranschlag der Gemeinde Assling für das
Rechnungsjahr 2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Assling beschließt einstim-
mig, den vom Bürgermeister verfassten, in der Zeit vom
15.12.2014 bis einschließlich 29.12.2014 in der Gemeinde-
kanzlei in Assling zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelege-
nen und hinsichtlich der vom Gemeinderat zusätzlich
gefassten Beschlüsse ergänzten Haushaltsplan der Gemeinde
Assling für das Rechnungsjahr 2015 mit folgenden Gesamtsät-
zen festzusetzen:
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag an Ver-
kauf von öffentlichem Gut der Gemeinde Assling von Gp.
568/7, EZ 37 KG Schrottendorf an Theurl Wolfgang
Dieser Antrag wurde am 24.11.2014 im Gemeindevorstand
besprochen. Nachdem noch kein Gutachten des Straßenerhal-
ters (Baubezirksamt Lienz) vorliegt, wird der Tagesordnungs-
punkt zur Entscheidung auf einen späteren Termin
verschoben.
Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flä-
chenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des
Grundstückes .120, KG. Thal, Grundstück 322 KG 85036
Thal (70705) (rund 3 m²), Antrag Unterweger Georg
Um die bestehende Garage baurechtlich zu sanieren, wurde
eine Teilfläche aus dem Gst 322 gekauft und dem Gst .120
zugeschrieben, welches damit jedoch die einheitliche Wid-
mung verlor. Da dies einer zweckmäßigen baulichen Entwik-
klung widerspricht, muss der Flächenwidmungsplan geändert
werden.
Die Auflage des Entwurfs über die Flächenwidmungsände-
rung im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 322 KG
Thal (Datenstand DKM: 31.08.2013) bzw. einer Teilfläche des
Grundstückes .120, KG Thal (Grundbuchstand 19.11.2014)
von derzeit Kenntlichmachung als öffentliche Verkehrsfläche
nach § 53 Abs. 3 in künftig Kerngebiet nach § 40 Abs. 3 wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die dem Entwurf ent-
sprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Beratung und Beschlussfassung der Änderung des Flä-
chenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 332,
334 und 310, KG Schrottendorf - Antrag Robert Lukasser-
Weitlaner
Voraussetzung für geplante Baumaßnahmen ist die Bildung
von Bauplätzen durch Änderung von Grundstücksgrenzen, die
eine einheitlich Widmung aufweisen müssen.
Die Auflage des Entwurfs über die Flächenwidmungsände-
rung im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke 332, 334
und 310 KG Schrottendorf von derzeit Freiland nach § 41 in
künftig Sonderfläche landwirtschaftliche Hofstelle nach § 44
sowie im Bereich einer weiteren Teilfläche des Grundstückes
310 KG Schrottendorf von derzeit Sonderfläche Kapelle nach
§ 43 in künftig Sonderfläche landwirtschaftliche Hofstelle
nach § 44 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die dem Entwurf ent-
sprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes 177/2, KG
Thal, Antrag Perfler Josef
Im vergangenen Winter traten an der Garage statische Proble-
me auf, sodass die Überschüttung des Gebäudes abgetragen
und die Errichtung eines Satteldaches bei der Baubehörde
beantragt wurde, welches jedoch die Baugrenzlinie in einem
unzulässigen Ausmaß überschreitet. Es scheint sinnvoll den
gültigen Bebauungsplan zu ändern, wobei die gültigen Festle-
gungen beibehalten, lediglich die Baugrenzlinie als gestaffelte
Baugrenzlinie festgelegt und an der derzeit gültigen, nörd-
lichen, eine zweite vorgesehen wird, genau der Garage fol-
gend.
Die Auflage des Entwurfs über die Änderung des Bebauungs-
planes im Bereich des Gst 177/2 KG Thal wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die dem Entwurf ent-
sprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des
allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im
Bereich der Grundstücke 584/6, 585/2, 585/3, 585/4, 585/5,
585/6 und 585/7, KG Kosten
Die Aufhebung folgender Bebauungspläne wird beschlossen:
Aufhebung allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan
585/4, KG Kosten, Gemeinderatsbeschluss vom 12.10.1999,
VO-Prüfung vom 11.04.2000, Zahl Vel-546-705/46-8.
Aufhebung ergänzender Bebauungsplan 585/5, 585/4, KG
Kosten, Gemeinderatsbeschluss vom 12.10.1999, VO-Prüfung
vom 11.04.2000, Zahl Vel-546-705/46-8.
Aufhebung ergänzender Bebauungsplan 584/6, 585, 679/1
(heute gültig F. 584/6, 585/2, 585/3, 585/5, 585/6, 585/7), KG
Kosten, Gemeinderatsbeschluss vom 12.07.1994, genehmigt
vom 10.04.1995, Vel-546-705/19-5.
Aufhebung ergänzender Bebauungsplan 584/6, 585/2, 585/3,
585/4, 585/5, 585/6, 585/7, (gültig F. 584/6, 585/2, 585/3,
585/6, 585/7), KG Kosten, Gemeinderatsbeschluss vom
13.04.1995, Amt der Tiroler Landesregierung 1c-
5.201.705/1.95 vom 04.07.1995.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Bebauungsplanes im Bereich des Grundstücks 909/13, KG
Oberassling, Antrag Fam. Wentz
Beim geplanten Einfamilienhaus soll die Wohnebene im Erd-
geschoß mit einem umlaufenden Balkon ausgestattet werden,
bei welchem außenliegende Stützen vorgesehen sind, weshalb
sie nicht in die Abstandsflächen bzw. vor die Baufluchtlinien
stehen dürfen. Da die Form des Grundstückes eine Bebauung
schwierig macht, wird empfohlen, im Norden und Süden je
eine gestaffelte Baufluchtlinie vorzusehen, die den geplanten
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