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FODN - 70/03/2018

INFORMATION AUS DER GEMEINDE

Von Gemeinde Kals am Großglockner

Z

uerst wird das Volksbegehren beim Bundesminister für

Inneres angemeldet. Voraussetzung ist, dass es um eine

Angelegenheit geht, die in einem Bundesgesetz geregelt

wird. Das Bundesministerium für Inneres prüft, ob alle not-

wendigen Voraussetzungen für die Anmeldung vorliegen,

wenn dies der Fall ist, wird das Volksbegehren im Zentralen

Wählerregister (neu seit 2018) registriert.

Ab jetzt ist der Bürger gefragt: Er/Sie kann jetzt eine UN-

TERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG abgeben: entweder zu den

Amtszeiten im Gemeindeamt oder mit der Handy-Signatur

übers Internet (dazu mehr unten).

Voraussetzungen:

Österreichische Staatsbürgerschaft

Am Tag der Unterstützung 16 Jahre alt

Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen

Noch keine Unterstützungserklärung für DIESES Volksbe-

gehren abgegeben

Die Unterstützungserklärung wird – im Falle einer Einlei-

tung – für das entsprechende Volksbegehren angerechnet. Das

heißt, wenn ich die Unterstützungserklärung unterschrieben

habe und es kommt tatsächlich zu einem Volksbegehren, darf

ich nicht noch einmal für die gleiche Sache unterschreiben.

Wenn genug Menschen das Volksbegehren unterstützt ha-

ben, wird ein Einleitungsantrag gestellt. Wie lange man das

Volksbegehren unterstützen kann ist unterschiedlich (also kei-

ne fixe Frist).

Die Gemeinde Kals am Großglockner veröffentlich immer

auf der Homepage, wenn ein neues Volksbegehren unterstützt

werden kann, derzeit (Ende Nov.) sind 11 Themen registriert.

Asyl europagerecht umsetzen

Faires Wahlrecht – Volksbegehren

Weniger Fluglärm

Autobahnmaut abschaffen

CETA-Volksabstimmung

EURATOM-Ausstieg Österreichs

Österreichischen Grenzschutz wiederherstellen

Österreichs Neutralität wiederherstellen

Bedingungsloses Grundeinkommen

Smoke – JA

Smoke - NEIN

Wird das Volksbegehren eingeleitet, gibt es eine festge-

setzte Frist, in der man es unterschreiben kann, dies wieder

persönlich im Gemeindeamt oder per Handy-Signatur. Wenn

für das Volksbegehren in diesem festgesetzten Zeitraum mehr

als 100.000 Unterschriften (zusammen mit den bereits vorher

gesammelten Unterstützungserklärungen) abgegeben werden,

wird das Thema im Nationalrat behandelt.

Nächstes Volksbegehren:

„Für verpflichtende Volksabstimmung“ – Eintragungszeit-

raum vom 24.3. – 1.4.2019

Kurzbezeichnung: "Wir wollen, dass das österreichische

Volk nicht mehr von Politikern bevormundet werden kann.

Daher regen wir eine Bundesverfassungsgesetzes-Änderung

derart an, dass eine Volksabstimmung über einen Gesetzes-

vorschlag innerhalb eines halben Jahres durchgeführt werden

muss, wenn dies von mehr als 100.000 Wahlberechtigten ver-

langt wird und ebenso vor jeder Änderung der Bundesverfas-

sung und vor dem Abschluss eines Staatsvertrages.

Das Ergebnis einer jeden Volksabstimmung ist raschest um-

zusetzen."

Handy-Signatur

Besonders bequem und schnell kann man ein Volksbegehren

mit der rechtsgültigen elektronischen Unterschrift im Internet,

der Handy-Signatur, unterstützen. Aktivierung und Verwen-

dung sind vollkommen kostenlos. Viele praktische Dienste

können genutzt werden, am weitesten verbreitet sind wohl die

Dienste von FinanzOnline.

Wie funktioniert die Aktivierung?

Am einfachsten ist die Aktivierung bei der BH Lienz: ein-

fach persönlich in den Zeiten des Parteienverkehrs (DI-Fr von

08:00 – 12:00 Uhr, MO von 08:00 – 16:00 Uhr) mit einem

Lichtbildausweis vorsprechen – Handy nicht vergessen, die

Aktivierung erfolgt sofort. Auch möglich ist die Aktivierung

über Finanzonline, dazu ist ein FinanzOnline-Zugang notwen-

dig (kann man beim Finanzamt anfordern) und man muss eini-

ge Tage auf den Bestätigungsbrief warten.

Mit „Don’t smoke“, dem „Frauenvolksbegehren“ und dem Volksbegehren zur Abschaffung der

GIS Gebühren hatten wir im Jahr 2018 schon Gelegenheit, Mittel der sogenannten direkten

Demokratie zu ergreifen. Aber die funktioniert ein Volksbegehren überhaupt?

Wie funktioniert ein

Volksbegehren?