16
FODN - 70/03/2018
INFORMATION AUS DER GEMEINDE
Von Gemeinde Kals am Großglockner
Z
uerst wird das Volksbegehren beim Bundesminister für
Inneres angemeldet. Voraussetzung ist, dass es um eine
Angelegenheit geht, die in einem Bundesgesetz geregelt
wird. Das Bundesministerium für Inneres prüft, ob alle not-
wendigen Voraussetzungen für die Anmeldung vorliegen,
wenn dies der Fall ist, wird das Volksbegehren im Zentralen
Wählerregister (neu seit 2018) registriert.
Ab jetzt ist der Bürger gefragt: Er/Sie kann jetzt eine UN-
TERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG abgeben: entweder zu den
Amtszeiten im Gemeindeamt oder mit der Handy-Signatur
übers Internet (dazu mehr unten).
Voraussetzungen:
Österreichische Staatsbürgerschaft
Am Tag der Unterstützung 16 Jahre alt
Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
Noch keine Unterstützungserklärung für DIESES Volksbe-
gehren abgegeben
Die Unterstützungserklärung wird – im Falle einer Einlei-
tung – für das entsprechende Volksbegehren angerechnet. Das
heißt, wenn ich die Unterstützungserklärung unterschrieben
habe und es kommt tatsächlich zu einem Volksbegehren, darf
ich nicht noch einmal für die gleiche Sache unterschreiben.
Wenn genug Menschen das Volksbegehren unterstützt ha-
ben, wird ein Einleitungsantrag gestellt. Wie lange man das
Volksbegehren unterstützen kann ist unterschiedlich (also kei-
ne fixe Frist).
Die Gemeinde Kals am Großglockner veröffentlich immer
auf der Homepage, wenn ein neues Volksbegehren unterstützt
werden kann, derzeit (Ende Nov.) sind 11 Themen registriert.
Asyl europagerecht umsetzen
Faires Wahlrecht – Volksbegehren
Weniger Fluglärm
Autobahnmaut abschaffen
CETA-Volksabstimmung
EURATOM-Ausstieg Österreichs
Österreichischen Grenzschutz wiederherstellen
Österreichs Neutralität wiederherstellen
Bedingungsloses Grundeinkommen
Smoke – JA
Smoke - NEIN
Wird das Volksbegehren eingeleitet, gibt es eine festge-
setzte Frist, in der man es unterschreiben kann, dies wieder
persönlich im Gemeindeamt oder per Handy-Signatur. Wenn
für das Volksbegehren in diesem festgesetzten Zeitraum mehr
als 100.000 Unterschriften (zusammen mit den bereits vorher
gesammelten Unterstützungserklärungen) abgegeben werden,
wird das Thema im Nationalrat behandelt.
Nächstes Volksbegehren:
„Für verpflichtende Volksabstimmung“ – Eintragungszeit-
raum vom 24.3. – 1.4.2019
Kurzbezeichnung: "Wir wollen, dass das österreichische
Volk nicht mehr von Politikern bevormundet werden kann.
Daher regen wir eine Bundesverfassungsgesetzes-Änderung
derart an, dass eine Volksabstimmung über einen Gesetzes-
vorschlag innerhalb eines halben Jahres durchgeführt werden
muss, wenn dies von mehr als 100.000 Wahlberechtigten ver-
langt wird und ebenso vor jeder Änderung der Bundesverfas-
sung und vor dem Abschluss eines Staatsvertrages.
Das Ergebnis einer jeden Volksabstimmung ist raschest um-
zusetzen."
Handy-Signatur
Besonders bequem und schnell kann man ein Volksbegehren
mit der rechtsgültigen elektronischen Unterschrift im Internet,
der Handy-Signatur, unterstützen. Aktivierung und Verwen-
dung sind vollkommen kostenlos. Viele praktische Dienste
können genutzt werden, am weitesten verbreitet sind wohl die
Dienste von FinanzOnline.
Wie funktioniert die Aktivierung?
Am einfachsten ist die Aktivierung bei der BH Lienz: ein-
fach persönlich in den Zeiten des Parteienverkehrs (DI-Fr von
08:00 – 12:00 Uhr, MO von 08:00 – 16:00 Uhr) mit einem
Lichtbildausweis vorsprechen – Handy nicht vergessen, die
Aktivierung erfolgt sofort. Auch möglich ist die Aktivierung
über Finanzonline, dazu ist ein FinanzOnline-Zugang notwen-
dig (kann man beim Finanzamt anfordern) und man muss eini-
ge Tage auf den Bestätigungsbrief warten.
Mit „Don’t smoke“, dem „Frauenvolksbegehren“ und dem Volksbegehren zur Abschaffung der
GIS Gebühren hatten wir im Jahr 2018 schon Gelegenheit, Mittel der sogenannten direkten
Demokratie zu ergreifen. Aber die funktioniert ein Volksbegehren überhaupt?
Wie funktioniert ein
Volksbegehren?