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Beschluss: Flächenwidmungsplan:

Auflage:

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Kartitsch die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 437/1,

437/9, 437/10 und 437/11 KG Kartitsch, von derzeit

„Freiland“ gemäß § 41 Trog 2016 in künftig

„Wohngebiet“ gem. § 38.1 TROG 2016 bzw. von

derzeit „Wohngebiet“ gemäß § 38.1 TROG 2016 in

künftig „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 entspre-

chend dem, vom örtlichen Raumplaner Dr. Thomas

Kranebitter erstellten elektronischen Planentwurf

(GZ: 713-2018-00003) und der Erläuterung, gemäß

§ 66 durch 4 Wochen hindurch während der Amts-

stunden im Gemeindeamt Kartitsch zur Einsichtnah-

me aufzulegen.

Abstimmung: 9/0/0

Beschluss:

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Kartitsch, die Änderung

des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.

437/1, 437/9, 437/10 und 437/11 KG Kartitsch, von

derzeit „Freiland“ gemäß § 41 Trog 2016 in künftig

„Wohngebiet“ gem. § 38.1 TROG 2016 bzw. von

derzeit „Wohngebiet“ gemäß § 38.1 TROG 2016 in

künftig „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 entspre-

chend dem, vom örtlichen Raumplaner Dr. Thomas

Kranebitter erstellten elektronischen Planentwurf

(GZ: 713-2018-00003) und der Erläuterung.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn in-

nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kei-

ne Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-

rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Abstimmung: 9/0/0

Gemeinderatssitzung vom 5. Februar 2019

Beratung und allfällige Beschlussfassung – Vermie-

tung der ehemaligen Posträume an die Firma LWL

Competence Center Landeck

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt,

die ehemaligen Posträumlichkeiten im Ausmaß von

ca. 78 m² an die Firma LWL Center GmbH, 6500

Beratung und allfällige Beschlussfassung – Flächen-

widmung und Bebauungsplan „Strasser Roland“

Beschluss: Neuerlassung eines Bebauungsplanes

Auflage:

Gemäß § 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungsge-

setzes 2016,

LGBI.Nr.

101/2016, beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich

der Grundstücke Gp. 437/1, 437/2, 437/4, 437/5 und

438/2 alle KG Kartitsch den von Dr. Thomas Krane-

bitter ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung

eines Bebauungsplanes, im Sinne der beiliegenden,

einen integrierenden Bestandteil bildenden Plandar-

stellung GZI. 2305 ruf/2018 vom 15.11.2018 durch

4 Wochen hindurch zur öffentliche Einsichtnahme

aufzulegen.

Abstimmung: 9/0/0

Beschluss:

Gleichzeitig wird gem. § 66 Absatz 2 TROG 2016

der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Gemäß § 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungsge-

setzes 2016,

LGBI.Nr

. 101/2016 beschließt der Ge-

meinderat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich

der Grundstücke Gp. 437/1, 437/2, 437/4, 437/5 und

438/2 alle KG Kartitsch den von Dr. Thomas Krane-

bitter ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung

eines Bebauungsplanes, im Sinne der beiliegenden,

einen integrierenden Bestandteil bildenden Plandar-

stellung, GZI. 2305 ruf/2018, vom 15.11.2018.

Dieser Beschluss über die Erlassung des Bebauungs-

planes wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der

Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung-

nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten

Person oder Stelle abgegeben wurde.

Dieser Bebauungsplan liegt durch 4 Wochen im Ge-

meindeamt Kartitsch zur allgemeinen Einsichtnahme

auf. Bis 1 Woche nach Ablauf der Auflagefrist kön-

nen Personen, die in der Gemeinde Kartitsch ihren

Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der

Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb be-

sitzen, zum Entwurf schriftlich Stellung nehmen.

Abstimmung: 9/0/0

Aus der Ratsstube