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Beschluss: Flächenwidmungsplan:
Auflage:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Kartitsch die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 437/1,
437/9, 437/10 und 437/11 KG Kartitsch, von derzeit
„Freiland“ gemäß § 41 Trog 2016 in künftig
„Wohngebiet“ gem. § 38.1 TROG 2016 bzw. von
derzeit „Wohngebiet“ gemäß § 38.1 TROG 2016 in
künftig „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 entspre-
chend dem, vom örtlichen Raumplaner Dr. Thomas
Kranebitter erstellten elektronischen Planentwurf
(GZ: 713-2018-00003) und der Erläuterung, gemäß
§ 66 durch 4 Wochen hindurch während der Amts-
stunden im Gemeindeamt Kartitsch zur Einsichtnah-
me aufzulegen.
Abstimmung: 9/0/0
Beschluss:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Kartitsch, die Änderung
des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.
437/1, 437/9, 437/10 und 437/11 KG Kartitsch, von
derzeit „Freiland“ gemäß § 41 Trog 2016 in künftig
„Wohngebiet“ gem. § 38.1 TROG 2016 bzw. von
derzeit „Wohngebiet“ gemäß § 38.1 TROG 2016 in
künftig „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 entspre-
chend dem, vom örtlichen Raumplaner Dr. Thomas
Kranebitter erstellten elektronischen Planentwurf
(GZ: 713-2018-00003) und der Erläuterung.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn in-
nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist kei-
ne Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Abstimmung: 9/0/0
Gemeinderatssitzung vom 5. Februar 2019
Beratung und allfällige Beschlussfassung – Vermie-
tung der ehemaligen Posträume an die Firma LWL
Competence Center Landeck
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt,
die ehemaligen Posträumlichkeiten im Ausmaß von
ca. 78 m² an die Firma LWL Center GmbH, 6500
Beratung und allfällige Beschlussfassung – Flächen-
widmung und Bebauungsplan „Strasser Roland“
Beschluss: Neuerlassung eines Bebauungsplanes
Auflage:
Gemäß § 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungsge-
setzes 2016,
LGBI.Nr.101/2016, beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich
der Grundstücke Gp. 437/1, 437/2, 437/4, 437/5 und
438/2 alle KG Kartitsch den von Dr. Thomas Krane-
bitter ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung
eines Bebauungsplanes, im Sinne der beiliegenden,
einen integrierenden Bestandteil bildenden Plandar-
stellung GZI. 2305 ruf/2018 vom 15.11.2018 durch
4 Wochen hindurch zur öffentliche Einsichtnahme
aufzulegen.
Abstimmung: 9/0/0
Beschluss:
Gleichzeitig wird gem. § 66 Absatz 2 TROG 2016
der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Gemäß § 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungsge-
setzes 2016,
LGBI.Nr. 101/2016 beschließt der Ge-
meinderat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich
der Grundstücke Gp. 437/1, 437/2, 437/4, 437/5 und
438/2 alle KG Kartitsch den von Dr. Thomas Krane-
bitter ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung
eines Bebauungsplanes, im Sinne der beiliegenden,
einen integrierenden Bestandteil bildenden Plandar-
stellung, GZI. 2305 ruf/2018, vom 15.11.2018.
Dieser Beschluss über die Erlassung des Bebauungs-
planes wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung-
nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wurde.
Dieser Bebauungsplan liegt durch 4 Wochen im Ge-
meindeamt Kartitsch zur allgemeinen Einsichtnahme
auf. Bis 1 Woche nach Ablauf der Auflagefrist kön-
nen Personen, die in der Gemeinde Kartitsch ihren
Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der
Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb be-
sitzen, zum Entwurf schriftlich Stellung nehmen.
Abstimmung: 9/0/0
Aus der Ratsstube