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Sitzung vom 24. Mai 2018
Beschlussfassung einer Verordnung über die Festsetzung einer
Waldumlage nach § 10 der Tiroler Waldordnung 2005
Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Leisach vom 24. Mai 2018 über die
Festsetzung einer Waldumlage.
Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung wird zur teilweisen Deckung des
jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher verordnet:
Die Gemeinde Leisach erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für
die Waldkategorien Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im
Ertrag mit 100 v. H. der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom
16. Jänner 2018 festgesetzten Hektarsätze fest.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
Leisacher Dorfwoche vom 15. bis 30. September 2018
Über Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat, die Leisacher Dorfwoche
2018 grundsätzlich zu unterstützen und genehmigt diese einhellig.
Gemeindeverband Bezirksaltenheime Lienz: Änderung der
Vereinbarung und Erlassung einer neuen Satzung
Nach einer längeren Debatte genehmigt der Gemeinderat die umfangreichen Änderun-
gen der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Bezirksaltenheime
Lienz einhellig. Zudem stimmt der Gemeinderat auf der Grundlage des Beschlusses der
Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Bezirksaltenheime Lienz vom
22. Dezember 2017 der Änderung der Satzung dieses Verbandes einhellig zu.
Schwimmbadangelegenheiten
Nach einiger Beratung beschließt der Gemeinderat, die Eintrittspreise für die heurige
Badesaison, dem Vorschlag des Bürgermeisters folgend, nach dem Verbraucherpreisin-
dex anzupassen. Zudem werden erstmalig Gruppentagestarife für Kinder bis 15 Jahre
und für Schüler, Jugendliche, Wehrdiener und Senioren neu festgelegt.
Aufhebung des mit Gemeinderatsbeschluss vom 28. März 2002 erlasse-
nen Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 358/5 und 358/6, beide
KG Leisach, und Neuerlassung eines Bebauungsplanes und ergänzen-
den Bebauungsplanes im genannten Bereich
Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass eine
Leisacherin beabsichtigt, auf ihrer Grundparzelle, der Gst. 358/6, KG Leisach, ein
Wohnhaus zu errichten. Sodann erläuterte er ausführlich das Zustandekommens des Be-
bauungsplanes aus dem Jahre 2002 und die Stellungnahme des Gemeinderaumplaners
Thomas Kranebitter. Der Bebauungsplan aus dem Jahre 2002 muss auch aufgrund der
gesetzlichen Erfordernisse des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 aufgehoben werden.
Der neu zu beschließende Bebauungsplan entspricht genau der Bebauung wie sie vor
2002 möglich war und beschließt der Gemeinderat nach einiger Beratung, den im Jahre
2002 erlassenen Bebauungsplan im Bereich der Gp. 358/5 und 358/6, beide KG Lei-
sach, gemäß den Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 aufzuheben.
Weiters beschließt der Gemeinderat einhellig, für den Bereich der Gp. 358/5 und
358/5, KG Leisach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Gemeinderaum-
planers Thomas Kranebitter, einen neuen Bebauungsplan zu erlassen.
Sitzung vom 2. August 2018
Projektvorstellung der Brüder Theurl GmbH, Assling
Die Vertreter der Brüder Theurl GmbH stellen dem Gemeinderat anhand einer Power-
Point-Präsentation ihr Betriebserweiterungsprojekt vor. Der Bürgermeister legt sodann
AUS DEM GEMEINDERAT