22
Die Sonnseiten
Nummer 59 - Mai 2018
Regionet
„RegioNet“
ist bemüht, in-
dividuell auf die Bedürfnisse
der Gemeindebürger abge-
stimmt, einen Netzanschluss
für ihr Wohn- oder Betriebs-
objekt anzubieten.
Wann ist ein Anschluss mög-
lich?
Grundsätzlich ist die Her-
stellung eines Glasfaseran-
schlusses möglich, sobald
von der Gemeinde ein Haus-
anschlussrohr bis zur Grund-
stücksgrenze verlegt wurde.
Welche baulichen Maßnah-
men sind auf eigenem Grund
notwendig?
Das
Hausanschlussrohr
(Kunststoff-Leerrohr
mit
einem Durchmesser von le-
diglich 0,7 bis 1,0 cm) ist
vom jeweiligen Haus- oder
Betriebseigentümer
selbst
bis in das Gebäude zu verlän-
gern, in dem der Anschluss
benötigt wird. Aus förder-
technischen Gründen kann
die Gemeinde diese Verlän-
gerung leider nicht miterle-
digen. Sie ist aber jedenfalls
behilflich und stellt auch das
Leerrohr zur Verfügung.
Wie erfolgt der Antrag auf
den Glasfaseranschluss?
Der Antrag auf Herstellung
des
Glasfaseranschlusses
ist an die Gemeinde zu stel-
len. Gleichzeitig muss mit
einem im RegioNet tätigen
Provider bzw. deren Vorort-
Partnern ein Provider-Vertrag
abgeschlossen werden. Der-
zeit stehen als Provider die
Unternehmen IKB Fibernet
(Vorort-Partner Fa. AGEtech
smart electric), tirolnet-com
(Vorort-Partner U-NET Unte-
rasinger OG) und UPC (Vor-
ort-Partner Kurzthaler Kom-
munikation Elektro GesmbH)
zur Auswahl.
Wann bzw. wie wird der An-
schluss hergestellt?
Sobald der Gemeinde vom
Provider bzw. dessen Vorort-
Partner bestätigt wurde, dass
ein aufrechter Providerver-
trag vorliegt und dass hausin-
tern alle Voraussetzungen für
eine Inbetriebnahme vorlie-
gen, werden die notwendigen
Glasfasern vom nächstgele-
genen
RegioNet-Verteiler-
kasten bis in das anzuschlie-
ßende Gebäude eingeblasen
und im Haus die sogenannte
Übergabebox installiert. Da-
nach ist der Anschluss mit
einem entsprechenden Mo-
dem sofort nutzbar.
Wie erfolgt der Anschluss in
Wohnanlagen?
Für
Glasfaser-Anschlüsse
in Wohnanlagen sind einige
Besonderheiten zu beachten.
So ist unter anderem eine ent-
sprechende Verkabelung im
Haus notwendig, bei Eigen-
tumswohnanlagen
müssen
Beschlüsse der Miteigentü-
mergemeinschaft vorliegen
usw. Die jeweiligen Hausver-
waltungen wurden umfassend
über die Glasfaseranschluss-
möglichkeiten in den Wohn-
anlagen informiert und diese
können daher hausbezogen
die entsprechenden Auskünf-
te erteilen.
So kommen Haushalte und Betriebe
zu einem Glasfaseranschluss
Nehmen wir jetzt
unsere Zukunft
selbst in die Hand.
Wir verlegen modernste
Glasfasertechnologie
wirklich bis ins Haus.
Das eigene ultraschnelle RegioNet der 15 Gemeinden
des Lienzer Talbodens ermöglicht ungeahnte Chancen.
Für Betriebe. Für Bildung. Für Freizeit. Für uns alle.
Info:
www.ZukunftsraumLienzerTalboden.atInseratRegioNetZukunft_182x125.indd 1
22.07.16 11:21