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Die Sonnseiten

Nummer 59 - Mai 2018

Regionet

„RegioNet“

ist bemüht, in-

dividuell auf die Bedürfnisse

der Gemeindebürger abge-

stimmt, einen Netzanschluss

für ihr Wohn- oder Betriebs-

objekt anzubieten.

Wann ist ein Anschluss mög-

lich?

Grundsätzlich ist die Her-

stellung eines Glasfaseran-

schlusses möglich, sobald

von der Gemeinde ein Haus-

anschlussrohr bis zur Grund-

stücksgrenze verlegt wurde.

Welche baulichen Maßnah-

men sind auf eigenem Grund

notwendig?

Das

Hausanschlussrohr

(Kunststoff-Leerrohr

mit

einem Durchmesser von le-

diglich 0,7 bis 1,0 cm) ist

vom jeweiligen Haus- oder

Betriebseigentümer

selbst

bis in das Gebäude zu verlän-

gern, in dem der Anschluss

benötigt wird. Aus förder-

technischen Gründen kann

die Gemeinde diese Verlän-

gerung leider nicht miterle-

digen. Sie ist aber jedenfalls

behilflich und stellt auch das

Leerrohr zur Verfügung.

Wie erfolgt der Antrag auf

den Glasfaseranschluss?

Der Antrag auf Herstellung

des

Glasfaseranschlusses

ist an die Gemeinde zu stel-

len. Gleichzeitig muss mit

einem im RegioNet tätigen

Provider bzw. deren Vorort-

Partnern ein Provider-Vertrag

abgeschlossen werden. Der-

zeit stehen als Provider die

Unternehmen IKB Fibernet

(Vorort-Partner Fa. AGEtech

smart electric), tirolnet-com

(Vorort-Partner U-NET Unte-

rasinger OG) und UPC (Vor-

ort-Partner Kurzthaler Kom-

munikation Elektro GesmbH)

zur Auswahl.

Wann bzw. wie wird der An-

schluss hergestellt?

Sobald der Gemeinde vom

Provider bzw. dessen Vorort-

Partner bestätigt wurde, dass

ein aufrechter Providerver-

trag vorliegt und dass hausin-

tern alle Voraussetzungen für

eine Inbetriebnahme vorlie-

gen, werden die notwendigen

Glasfasern vom nächstgele-

genen

RegioNet-Verteiler-

kasten bis in das anzuschlie-

ßende Gebäude eingeblasen

und im Haus die sogenannte

Übergabebox installiert. Da-

nach ist der Anschluss mit

einem entsprechenden Mo-

dem sofort nutzbar.

Wie erfolgt der Anschluss in

Wohnanlagen?

Für

Glasfaser-Anschlüsse

in Wohnanlagen sind einige

Besonderheiten zu beachten.

So ist unter anderem eine ent-

sprechende Verkabelung im

Haus notwendig, bei Eigen-

tumswohnanlagen

müssen

Beschlüsse der Miteigentü-

mergemeinschaft vorliegen

usw. Die jeweiligen Hausver-

waltungen wurden umfassend

über die Glasfaseranschluss-

möglichkeiten in den Wohn-

anlagen informiert und diese

können daher hausbezogen

die entsprechenden Auskünf-

te erteilen.

So kommen Haushalte und Betriebe

zu einem Glasfaseranschluss

Nehmen wir jetzt

unsere Zukunft

selbst in die Hand.

Wir verlegen modernste

Glasfasertechnologie

wirklich bis ins Haus.

Das eigene ultraschnelle RegioNet der 15 Gemeinden

des Lienzer Talbodens ermöglicht ungeahnte Chancen.

Für Betriebe. Für Bildung. Für Freizeit. Für uns alle.

Info:

www.ZukunftsraumLienzerTalboden.at

InseratRegioNetZukunft_182x125.indd 1

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