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GR-Beschlüsse | Obst- und Gartenbauverein
März 2018
Obst- und Garten-
bauverein Tristach
Die Tätigkeit des Vereines ist nicht
auf Gewinn ausgerichtet.
1. Die Verbreitung von Kenntnissen
über den Obst- und Gartenbau
der bäuerlichen und nichtbäu-
erlichen Gartenbesitzer unter
Berücksichtigung der Anbaula-
gen für Obst- und Gemüsearten,
sowie Sorten, einschließlich der
kulturgeschichtlichen Heil- und
Gewürzpflanzenkulturen.
2. Die Vermittlung von Kenntnissen
für die Anlage und Pflege von
Haus- und Ziergärten.
3. Organisation von Fachvorträgen.
4. Gemeinsamer und günstigerer
Einkauf von Obstbäumen, Sträu-
chern, Balkonblumen.
5. Vier Mal jährlich die Fachzeit-
schrift Grünes Tirol.
6. Biologische Schädlingsbekämp-
fung.
7. Information bei Obstbaumkrank-
heiten.
Ansprechpartner:
Obmann Peter Pichlkostner
Tel.: 0681/81334681
p.pichlkostner@aon.at.
Wir würden uns freuen, wenn wir
auch Sie als Mitglied des Obst- und
Gartenbauvereines Tristach
begrüßen könnten.
der Ehrenburgstraße, der Roseggerstra-
ße, des Wasserweges, des Keilspitzwe-
ges und des Sandspitzweges zu erwei-
tern.
Der Gemeinderat hat die Erlassung
einer Verordnung über die Erhebung
einer Vergnügungssteuer einstimmig
beschlossen
(www.tristach.gv.at- „Bür-
gerservice“ - „Gebührenverordnungen“).
Mit einstimmigem Beschluss hat
der Gemeinderat eine Verordnung be-
treffend die Waldumlage 2018 erlas-
sen. Die Waldumlage für das Jahr 2018
wurde für den Wirtschaftswald (WW)
mit einem Ha-Satz von
€
30,79 sowie
für den Schutzwald im Ertrag (SiE) mit
einem Ha-Satz von
€
9,24 festgesetzt.
Somit betragen die auf die einzelnen
Waldbesitzer umzulegenden Waldaufse-
herkosten für das Jahr 2018 insgesamt
€
15.094,61. Der Berechnung wurden
nur die tatsächlichen für forstliche Be-
lange von GWA Amort Franz aufgewen-
deten Arbeitsstunden 2017 zu Grunde
gelegt (außer Betracht blieben z.B. die
für die Gemeinde Tristach geleisteten
Winterdienststunden). Die Kostenbe-
lastung für die Gemeinde für den Wald-
aufseher beläuft sich im Jahr 2018 auf
€
23.854,59.
Der Gemeinderat hat mit ein-
stimmigem Beschluss folgende Ver-
ordnung über die Festsetzung einer
Waldumlage erlassen: Aufgrund des
§ 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung
2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geän-
dert durch LGBl. Nr. 133/2017, wird
zur teilweisen Deckung des jährlichen
Personal- und Sachaufwandes für die
Gemeindewaldaufseher
verordnet:
§ 1 - Waldumlage, Umlagesatz: Die Ge-
meinde Tristach erhebt eine Waldumla-
ge und legt den Umlagesatz einheitlich
für die Waldkategorien Wirtschaftswald
und Schutzwald im Ertrag mit 100 v.H.
der von der Tiroler Landesregierung
durch Verordnung vom 16.01.2018,
LGBl. Nr. 16/2018, festgesetzten Hek-
tarsätze fest. § 2 - Inkrafttreten: Diese
Verordnung tritt mit 01. Jänner 2018 in
Kraft.
Der Gemeinderat hat die Gewährung
einer einmaligen finanziellen Unterstüt-
zung an den Dr. G. Kobro-Kosakenmu-
seums-Förderverein Lienz in Höhe von
€
300,-- einstimmig beschlossen.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, für eine Veranstaltung des
Seniorenbundes Tirol am 14.04.2018
im großen Saal des Gemeindezentrums
Tristach lediglich die Heizkosten- und
Reinigungspauschale im Betrag von je
€
56,17, gesamt also den Betrag von
€
112,34 vorzuschreiben.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, an einen Antragsteller
eine Förderung in Höhe von
€
75,-- für
die Anschaffung eines Elektrofahrrades
(E-Bikes) auszuschütten.
Dem Verein „Curatorium pro Agun-
to“, Stribach 97, 9991 Dölsach, wurde
für das Jahr 2018 eine finanzielle Sub-
vention in Höhe von
€
200,-- mit ein-
stimmigem Beschluss gewährt.
Dem vorliegenden Ansuchen um
Anschluss der Gp. 1846, KG Tristach,
an die Gemeindetrinkwasserleitung
wurde vom Gemeinderat mit einstimmi-
gem Beschluss stattgegeben.
Der Gemeinderat hat die Gewäh-
rung von Baukostenzuschüssen im
Gesamtbetrag von
€
302,55 an zwei
Antragsteller/-innen einstimmig be-
schlossen.
Der Gemeinderat hat die vom Ob-
mann des Überprüfungsausschusses,
GR Koller Christian, vorgetragene Kas-
senprüfungsniederschrift Nr. 04/2017
über die am 24.01.2018 für den Zeit-
raum 01.10.2017 bis 31.12.2017
durchgeführte Kassenprüfung zur
Kenntnis genommen. Der Vergleich der
einzelnen Buchungen im Journal mit
den Zahlungsbelegen und die dabei vor-
genommene Prüfung der Richtigkeit und
Vollständigkeit der Buchungen und der
Belege ergab keine Mängel. Festgestell-
te Überschreitungen im Gesamtbetrag
von
€
54.867,84 sowie die diesbezüg-
liche Bedeckung durch Mehreinnahmen
bei diversen Haushaltspositionen wur-
den einstimmig genehmigt.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, an Herrn Nikolaus Ober-
huber, wh. 9907 Tristach, Dorfstraße
47, in Würdigung seiner besonderen
Verdienste als Organist in der Pfarre
Tristach den goldenen Ehrenring der Ge-
meinde Tristach zu verleihen.