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GR-Beschlüsse | Obst- und Gartenbauverein

März 2018

Obst- und Garten-

bauverein Tristach

Die Tätigkeit des Vereines ist nicht

auf Gewinn ausgerichtet.

1. Die Verbreitung von Kenntnissen

über den Obst- und Gartenbau

der bäuerlichen und nichtbäu-

erlichen Gartenbesitzer unter

Berücksichtigung der Anbaula-

gen für Obst- und Gemüsearten,

sowie Sorten, einschließlich der

kulturgeschichtlichen Heil- und

Gewürzpflanzenkulturen.

2. Die Vermittlung von Kenntnissen

für die Anlage und Pflege von

Haus- und Ziergärten.

3. Organisation von Fachvorträgen.

4. Gemeinsamer und günstigerer

Einkauf von Obstbäumen, Sträu-

chern, Balkonblumen.

5. Vier Mal jährlich die Fachzeit-

schrift Grünes Tirol.

6. Biologische Schädlingsbekämp-

fung.

7. Information bei Obstbaumkrank-

heiten.

Ansprechpartner:

Obmann Peter Pichlkostner

Tel.: 0681/81334681

p.pichlkostner@aon.at

.

Wir würden uns freuen, wenn wir

auch Sie als Mitglied des Obst- und

Gartenbauvereines Tristach

begrüßen könnten.

der Ehrenburgstraße, der Roseggerstra-

ße, des Wasserweges, des Keilspitzwe-

ges und des Sandspitzweges zu erwei-

tern.

Der Gemeinderat hat die Erlassung

einer Verordnung über die Erhebung

einer Vergnügungssteuer einstimmig

beschlossen

(www.tristach.gv.at

- „Bür-

gerservice“ - „Gebührenverordnungen“).

Mit einstimmigem Beschluss hat

der Gemeinderat eine Verordnung be-

treffend die Waldumlage 2018 erlas-

sen. Die Waldumlage für das Jahr 2018

wurde für den Wirtschaftswald (WW)

mit einem Ha-Satz von

30,79 sowie

für den Schutzwald im Ertrag (SiE) mit

einem Ha-Satz von

9,24 festgesetzt.

Somit betragen die auf die einzelnen

Waldbesitzer umzulegenden Waldaufse-

herkosten für das Jahr 2018 insgesamt

15.094,61. Der Berechnung wurden

nur die tatsächlichen für forstliche Be-

lange von GWA Amort Franz aufgewen-

deten Arbeitsstunden 2017 zu Grunde

gelegt (außer Betracht blieben z.B. die

für die Gemeinde Tristach geleisteten

Winterdienststunden). Die Kostenbe-

lastung für die Gemeinde für den Wald-

aufseher beläuft sich im Jahr 2018 auf

23.854,59.

Der Gemeinderat hat mit ein-

stimmigem Beschluss folgende Ver-

ordnung über die Festsetzung einer

Waldumlage erlassen: Aufgrund des

§ 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung

2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geän-

dert durch LGBl. Nr. 133/2017, wird

zur teilweisen Deckung des jährlichen

Personal- und Sachaufwandes für die

Gemeindewaldaufseher

verordnet:

§ 1 - Waldumlage, Umlagesatz: Die Ge-

meinde Tristach erhebt eine Waldumla-

ge und legt den Umlagesatz einheitlich

für die Waldkategorien Wirtschaftswald

und Schutzwald im Ertrag mit 100 v.H.

der von der Tiroler Landesregierung

durch Verordnung vom 16.01.2018,

LGBl. Nr. 16/2018, festgesetzten Hek-

tarsätze fest. § 2 - Inkrafttreten: Diese

Verordnung tritt mit 01. Jänner 2018 in

Kraft.

Der Gemeinderat hat die Gewährung

einer einmaligen finanziellen Unterstüt-

zung an den Dr. G. Kobro-Kosakenmu-

seums-Förderverein Lienz in Höhe von

300,-- einstimmig beschlossen.

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, für eine Veranstaltung des

Seniorenbundes Tirol am 14.04.2018

im großen Saal des Gemeindezentrums

Tristach lediglich die Heizkosten- und

Reinigungspauschale im Betrag von je

56,17, gesamt also den Betrag von

112,34 vorzuschreiben.

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, an einen Antragsteller

eine Förderung in Höhe von

75,-- für

die Anschaffung eines Elektrofahrrades

(E-Bikes) auszuschütten.

Dem Verein „Curatorium pro Agun-

to“, Stribach 97, 9991 Dölsach, wurde

für das Jahr 2018 eine finanzielle Sub-

vention in Höhe von

200,-- mit ein-

stimmigem Beschluss gewährt.

Dem vorliegenden Ansuchen um

Anschluss der Gp. 1846, KG Tristach,

an die Gemeindetrinkwasserleitung

wurde vom Gemeinderat mit einstimmi-

gem Beschluss stattgegeben.

Der Gemeinderat hat die Gewäh-

rung von Baukostenzuschüssen im

Gesamtbetrag von

302,55 an zwei

Antragsteller/-innen einstimmig be-

schlossen.

Der Gemeinderat hat die vom Ob-

mann des Überprüfungsausschusses,

GR Koller Christian, vorgetragene Kas-

senprüfungsniederschrift Nr. 04/2017

über die am 24.01.2018 für den Zeit-

raum 01.10.2017 bis 31.12.2017

durchgeführte Kassenprüfung zur

Kenntnis genommen. Der Vergleich der

einzelnen Buchungen im Journal mit

den Zahlungsbelegen und die dabei vor-

genommene Prüfung der Richtigkeit und

Vollständigkeit der Buchungen und der

Belege ergab keine Mängel. Festgestell-

te Überschreitungen im Gesamtbetrag

von

54.867,84 sowie die diesbezüg-

liche Bedeckung durch Mehreinnahmen

bei diversen Haushaltspositionen wur-

den einstimmig genehmigt.

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, an Herrn Nikolaus Ober-

huber, wh. 9907 Tristach, Dorfstraße

47, in Würdigung seiner besonderen

Verdienste als Organist in der Pfarre

Tristach den goldenen Ehrenring der Ge-

meinde Tristach zu verleihen.