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März 2018

GR-Beschlüsse

3

Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates

Sitzung vom 21.12.2017

Der Gemeinderat hat eine Änderung

des Örtlichen Raumordnungskonzeptes

(ÖRK) der Gemeinde Tristach im Be-

reich der Gp. 41/2, KG Tristach, ein-

stimmig beschlossen.

DerGemeinderathatgem.§66Abs.1

TROG 2016 einstimmig beschlossen,

den vom Raumplaner Dr. Thomas Kra-

nebitter, ausgearbeiteten Entwurf über

die Erlassung eines Bebauungsplanes

vom 12.12.2017, GZl. 2108ruv/2017,

im Bereich der Grundstücke Gp. 687/1,

688/2 und 688/4, alle KG Tristach,

durch vier Wochen hindurch zur öffentli-

chen Einsichtnahme aufzulegen. Gleich-

zeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 leg. cit.

der Beschluss über die Erlassung dieses

Bebauungsplanes gefasst.

Der Gemeinderat hat mit einstim-

migem Beschluss mit Wirksamkeit ab

01.01.2018 die Gebühren, Steuern

und Abgaben neu festgesetzt bzw. eine

Verordnung über Gebühren- und Index-

anpassungen erlassen (Siehe: www.tris-

tach.gv.at

- Bürgerservice - Gebühren,

Steuern & Abgaben).

Mit einstimmigem Beschluss hat

der Gemeinderat den Unterschieds-

betrag zwischen der Summe der vor-

geschriebenen Beträge (Soll) und der

veranschlagten Beträge im Rechnungs-

jahr 2017 gem. § 15 (1), Ziff. 7 der

VRV (Voranschlags- und Rechnungs-

abschlussverordnung) mit

10.000,--

festgesetzt.

Die vom Bürgermeister vorgetrage-

nen Jahresvoranschläge 2018, sowie

2019 bis 2022 der Gemeinde Tristach

Immobilien KG wurden vom Gemeinde-

rat einstimmig genehmigt.

Dem Ansuchen um Anschluss der

Gp. 1808, KG Tristach, an das Gemein-

detrinkwasserleitungsnetz wurde vom

Gemeinderat mit einstimmigem Be-

schluss stattgegeben.

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, dem Kirchenchor Tristach

für das Jahr 2018 eine finanzielle Un-

terstützung in Höhe von

800,-- zu

gewähren.

Der Gemeinderat hat den einstim-

migen Beschluss gefasst, die Kin-

der- und Jugendsportförderung auf

Jahreskarten für die Bäder der Stadt

Lienz wie folgt zu erweitern:

30,--

Gemeindezuschuss für Volksschüler

(dzt. Kosten der Karte:

125,--) sowie

40,-- Zuschuss für sonstige Schü-

ler/Jugendliche bis 18 J. (dzt. Kosten:

175,--).

Der Gemeinderat hat mehrheit-

lich beschlossen: Der Haushaltsplan

2018, welcher Einnahmen im or-

dentlichen Haushalt in der Höhe von

2.517.300,-- und

550.000,-- im

außerordentlichen Haushalt, und Aus-

gaben in der Höhe von

2.517.300,--

im ordentlichen Haushalt und

550.000,-- im außerordentlichen

Haushalt vorsieht, und somit ausgegli-

chen ist, wurde wie vom Bürgermeister

vorgetragen genehmigt und zum Be-

schluss erhoben.

Nach eingehenden Beratungen hat

der Gemeinderat einstimmig beschlos-

sen, dass die Gemeinde Tristach keinen

Antrag auf Feststellung einer Eigenjagd

nach den Bestimmungen des Tiroler

Jagdgesetzes 2004 bei der Bezirksver-

waltungsbehörde einbringt.

Sitzung vom 15.02.2018

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, einer eingelangten Stel-

lungnahme im Zusammenhang mit der

Änderung des Flächenwidmungsplanes

im Bereich der Grundstücke Gp. 1707

und Gp. 592, beide KG Tristach, keine

Folge zu geben. Weiters hat der Ge-

meinderat gemäß § 66 Abs. 4 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2016 – TROG

2016, LGBl. Nr. 101 die Erlassung des

vom Raumplaner Dr. Thomas Kranebit-

ter, Ruefenfeldweg 2b, 9900 Lienz vom

23.11.2017, Planungsnummer 732-

2017-00001, ausgearbeiteten Entwur-

fes über die Änderung des Flächenwid-

mungsplanes der Gemeinde Tristach

wie folgt einstimmig beschlossen: Um-

widmung Gp. 1707 (rund 14 m²) von

Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41,

weiters Gp. 592 (rund 400 m²) von

Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1).

Der Gemeinderat hat für die Grund-

stücke Gp. 917/1, KG Tristach und Gp.

915/5 eine Freizeitwohnsitzwidmung

einstimmig beschlossen.

Der Gemeinderat hat auf der Grund-

lage der Beschlüsse der Verbandsver-

sammlung des Gemeindeverbandes Be-

zirksaltenheime Lienz vom 22.12.2017

einer Änderung der Vereinbarung über

die Bildung des Gemeindeverbandes

Bezirksaltenheime Lienz sowie einer

Änderung der Gemeindeverbandssat-

zung mit einstimmigem Beschluss zu-

gestimmt.

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, mit der Fa. STW Spleiß-

technik West GmbH, Römerstr. 4, 6065

Thaur, einen Vertrag betr. Dienstleistun-

gen zur Entstörung des Glasfasernetzes

und zur Herstellung von Objektsan-

schlüssen („Hausanschlussherstellung“)

abzuschließen.

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, das LWL-Ortsnetz im Jahr

2018 entlang von Teilabschnitten der

Lavanter Straße, des Griesweges,

Impressum:

Auflage:

700 Stück. Ergeht an alle Haushalte

der Gemeinde Tristach.

Herausgeber

und für den

Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-

germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:

buergermeister@tristach.at,

Tel.0650/5495540.

Layout:

GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.

Satz:

Hannes Hofer.

Druck:

Oberdruck Digital

Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Burgl Kofler, Franz

Zoier, Mag. Georg Neudert.

Anzeigeninfo:

GRAFIK

ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of-

fice@grafikzloebl.at

.

Hinweise, Reaktionen und

Vorschläge bitte an:

Mag. Georg Neudert, Althu-

berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,

E-Mail:

cebs.ital@netway.at

. Sämtliche Fo-

tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.

Redaktionsschluss nächste

Ausgabe:

1. Juni 2018

Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe

desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis

Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach

vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.