März 2018
GR-Beschlüsse
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Bericht aus der Gemeindestube
Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates
Sitzung vom 21.12.2017
Der Gemeinderat hat eine Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖRK) der Gemeinde Tristach im Be-
reich der Gp. 41/2, KG Tristach, ein-
stimmig beschlossen.
DerGemeinderathatgem.§66Abs.1
TROG 2016 einstimmig beschlossen,
den vom Raumplaner Dr. Thomas Kra-
nebitter, ausgearbeiteten Entwurf über
die Erlassung eines Bebauungsplanes
vom 12.12.2017, GZl. 2108ruv/2017,
im Bereich der Grundstücke Gp. 687/1,
688/2 und 688/4, alle KG Tristach,
durch vier Wochen hindurch zur öffentli-
chen Einsichtnahme aufzulegen. Gleich-
zeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 leg. cit.
der Beschluss über die Erlassung dieses
Bebauungsplanes gefasst.
Der Gemeinderat hat mit einstim-
migem Beschluss mit Wirksamkeit ab
01.01.2018 die Gebühren, Steuern
und Abgaben neu festgesetzt bzw. eine
Verordnung über Gebühren- und Index-
anpassungen erlassen (Siehe: www.tris-
tach.gv.at- Bürgerservice - Gebühren,
Steuern & Abgaben).
Mit einstimmigem Beschluss hat
der Gemeinderat den Unterschieds-
betrag zwischen der Summe der vor-
geschriebenen Beträge (Soll) und der
veranschlagten Beträge im Rechnungs-
jahr 2017 gem. § 15 (1), Ziff. 7 der
VRV (Voranschlags- und Rechnungs-
abschlussverordnung) mit
€
10.000,--
festgesetzt.
Die vom Bürgermeister vorgetrage-
nen Jahresvoranschläge 2018, sowie
2019 bis 2022 der Gemeinde Tristach
Immobilien KG wurden vom Gemeinde-
rat einstimmig genehmigt.
Dem Ansuchen um Anschluss der
Gp. 1808, KG Tristach, an das Gemein-
detrinkwasserleitungsnetz wurde vom
Gemeinderat mit einstimmigem Be-
schluss stattgegeben.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, dem Kirchenchor Tristach
für das Jahr 2018 eine finanzielle Un-
terstützung in Höhe von
€
800,-- zu
gewähren.
Der Gemeinderat hat den einstim-
migen Beschluss gefasst, die Kin-
der- und Jugendsportförderung auf
Jahreskarten für die Bäder der Stadt
Lienz wie folgt zu erweitern:
€
30,--
Gemeindezuschuss für Volksschüler
(dzt. Kosten der Karte:
€
125,--) sowie
€
40,-- Zuschuss für sonstige Schü-
ler/Jugendliche bis 18 J. (dzt. Kosten:
€
175,--).
Der Gemeinderat hat mehrheit-
lich beschlossen: Der Haushaltsplan
2018, welcher Einnahmen im or-
dentlichen Haushalt in der Höhe von
€
2.517.300,-- und
€
550.000,-- im
außerordentlichen Haushalt, und Aus-
gaben in der Höhe von
€
2.517.300,--
im ordentlichen Haushalt und
€
550.000,-- im außerordentlichen
Haushalt vorsieht, und somit ausgegli-
chen ist, wurde wie vom Bürgermeister
vorgetragen genehmigt und zum Be-
schluss erhoben.
Nach eingehenden Beratungen hat
der Gemeinderat einstimmig beschlos-
sen, dass die Gemeinde Tristach keinen
Antrag auf Feststellung einer Eigenjagd
nach den Bestimmungen des Tiroler
Jagdgesetzes 2004 bei der Bezirksver-
waltungsbehörde einbringt.
Sitzung vom 15.02.2018
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, einer eingelangten Stel-
lungnahme im Zusammenhang mit der
Änderung des Flächenwidmungsplanes
im Bereich der Grundstücke Gp. 1707
und Gp. 592, beide KG Tristach, keine
Folge zu geben. Weiters hat der Ge-
meinderat gemäß § 66 Abs. 4 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2016 – TROG
2016, LGBl. Nr. 101 die Erlassung des
vom Raumplaner Dr. Thomas Kranebit-
ter, Ruefenfeldweg 2b, 9900 Lienz vom
23.11.2017, Planungsnummer 732-
2017-00001, ausgearbeiteten Entwur-
fes über die Änderung des Flächenwid-
mungsplanes der Gemeinde Tristach
wie folgt einstimmig beschlossen: Um-
widmung Gp. 1707 (rund 14 m²) von
Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41,
weiters Gp. 592 (rund 400 m²) von
Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1).
Der Gemeinderat hat für die Grund-
stücke Gp. 917/1, KG Tristach und Gp.
915/5 eine Freizeitwohnsitzwidmung
einstimmig beschlossen.
Der Gemeinderat hat auf der Grund-
lage der Beschlüsse der Verbandsver-
sammlung des Gemeindeverbandes Be-
zirksaltenheime Lienz vom 22.12.2017
einer Änderung der Vereinbarung über
die Bildung des Gemeindeverbandes
Bezirksaltenheime Lienz sowie einer
Änderung der Gemeindeverbandssat-
zung mit einstimmigem Beschluss zu-
gestimmt.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, mit der Fa. STW Spleiß-
technik West GmbH, Römerstr. 4, 6065
Thaur, einen Vertrag betr. Dienstleistun-
gen zur Entstörung des Glasfasernetzes
und zur Herstellung von Objektsan-
schlüssen („Hausanschlussherstellung“)
abzuschließen.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, das LWL-Ortsnetz im Jahr
2018 entlang von Teilabschnitten der
Lavanter Straße, des Griesweges,
Impressum:
Auflage:
700 Stück. Ergeht an alle Haushalte
der Gemeinde Tristach.
Herausgeber
und für den
Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-
germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:
buergermeister@tristach.at,Tel.0650/5495540.
Layout:
GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.
Satz:
Hannes Hofer.
Druck:
Oberdruck Digital
Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Burgl Kofler, Franz
Zoier, Mag. Georg Neudert.
Anzeigeninfo:
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fice@grafikzloebl.at.
Hinweise, Reaktionen und
Vorschläge bitte an:
Mag. Georg Neudert, Althu-
berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,
E-Mail:
cebs.ital@netway.at. Sämtliche Fo-
tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.
Redaktionsschluss nächste
Ausgabe:
1. Juni 2018
Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe
desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis
Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach
vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.
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