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Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

ausgearbeiteten Entwurf eines ergänzenden Bebau-

ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 227/5,

.110 und 962, KG Dölsach, sowie eines Bebauungs-

planes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich

des Grundstückes Nr. 227/2, KG Dölsach, laut plan-

licher und schriftlicher Darstellung der Architekten-

gemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger

vom 14. November 2017, Zahl 707u227-2EBP.dwg,

durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 16. No-

vember bis einschließlich 15. Dezember 2017, zur

öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be-

bauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn

innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

e)

Aufhebung eines GR-Beschlusses hinsichtlich

der Änderung des ÖRK im Bereich der Gpn.

269/1, 271/5, 271/6 und 321/2, KG Göriach

(Nußbaumer, Mayerl u. a.).

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 16. November 2015

wurde unter Tagesordnungspunkt 2c u. a. auch die

Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im

Bereich der Grundstücke 269/1, 271/5, 271/6 und

321/2, KG Göriach, beschlossen. Mit April 2017

wurde das örtliche Raumordnungskonzept der Ge-

meinde Dölsach rechtskräftig fortgeschrieben und

wurde gegenständlicher Bereich darin berücksichtigt.

Der seinerzeitige und noch nicht aufsichtsbehördlich

genehmigte GR-Beschluss vom 16. November 2015

wurde somit obsolet und wird hiermit ersatzlos be-

hoben. Einstimmiger Beschluss!

Vize-Bgm. Martin Mayerl war bei dieser Beschluss-

fassung wegen Befangenheit abwesend.

Folgende Bauwerber erhielten

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Dr. Hubert Steiner, Dölsach 135

Sepp Mayerl & Sohn GmbH., Göriach 38

Arthur Oberegger, Dölsach 51

Ronald Wallensteiner und Isabella Moser,

Görtschach 59

Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerber 30 %

der Abgabe als Baukostenzuschuss bzw. Gewerbe-

förderung zu gewähren.

Folgende Ansuchen um

Förderung eines Elektro-

fahrrades

sind eingelangt:

Petra Moser, Gödnach 23

Karin Frank, Dölsach 220

Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-

werber o. a. Förderung zu gewähren.

Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut:

a)

Zuschreibung von Teilflächen zum Öffentlichen

Gut im Bereich der Gp. 832, KG Dölsach (Bahn-

hofstraße).

Im Zuge einer Grundteilung im Bereich Kreuzwirt

sollen mehrere Teilflächen dem Öffentlichen Gut Gp.

832, KG Dölsach (Bahnhofstraße), zugeschrieben

werden. Durch die Zuschreibung werden die Map-

pengrenzen dem Naturbestand angepasst, die Ver-

kehrssituation wird dadurch nicht verschlechtert.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-

kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 5. Oktober

2017, GZ. 7286A/2016 werden die Teilflächen „1“,

„2“, „3“ und „4“ im Ausmaß von insgesamt 55 m²

dem Öffentlichen Gut auf der Gp. 832, KG Dölsach,

zugeschrieben. Sämtliche mit der Durchführung die-

ser Zuschreibung entstehenden Kosten gehen zu

Lasten der Gemeinde Dölsach. Als Grundablöse wird

ein Betrag von 22,00 € je m² festgelegt.

Vom Planungsbüro leikon (Ing. Alexander Leitner)

wurde für den

LWL-Ausbau

nach Gödnach (Tiro-

lerhof bis Zimmerei Plankensteiner) das Material und

die Spleißarbeiten ausgeschrieben. Fristgerecht haben

folgende Firmen Angebote abgegeben:

Material:

LWL Competence Centre, Landeck....... 15.814,48 €

AGEtech GmbH., Lienz ........................ 16.313,86 €

K.E.M. Montage GmbH., Traun ............ 17.838,08 €

Spleißarbeiten:

AGEtech GmbH., Lienz......................... 73.800,31 €

STW GmbH., Traun............................... 66.737,83 €

Nach Prüfung werden auf Vorschlag des Planungs-

büro leikon die Materiallieferung dem LWL Compe-