Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-
zes 2016, LGBl. Nr. 101, den von der Architektenge-
meinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
ausgearbeiteten Entwurf eines ergänzenden Bebau-
ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 227/5,
.110 und 962, KG Dölsach, sowie eines Bebauungs-
planes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich
des Grundstückes Nr. 227/2, KG Dölsach, laut plan-
licher und schriftlicher Darstellung der Architekten-
gemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-Elwischger
vom 14. November 2017, Zahl 707u227-2EBP.dwg,
durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 16. No-
vember bis einschließlich 15. Dezember 2017, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be-
bauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
e)
Aufhebung eines GR-Beschlusses hinsichtlich
der Änderung des ÖRK im Bereich der Gpn.
269/1, 271/5, 271/6 und 321/2, KG Göriach
(Nußbaumer, Mayerl u. a.).
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 16. November 2015
wurde unter Tagesordnungspunkt 2c u. a. auch die
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im
Bereich der Grundstücke 269/1, 271/5, 271/6 und
321/2, KG Göriach, beschlossen. Mit April 2017
wurde das örtliche Raumordnungskonzept der Ge-
meinde Dölsach rechtskräftig fortgeschrieben und
wurde gegenständlicher Bereich darin berücksichtigt.
Der seinerzeitige und noch nicht aufsichtsbehördlich
genehmigte GR-Beschluss vom 16. November 2015
wurde somit obsolet und wird hiermit ersatzlos be-
hoben. Einstimmiger Beschluss!
Vize-Bgm. Martin Mayerl war bei dieser Beschluss-
fassung wegen Befangenheit abwesend.
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Dr. Hubert Steiner, Dölsach 135
Sepp Mayerl & Sohn GmbH., Göriach 38
Arthur Oberegger, Dölsach 51
Ronald Wallensteiner und Isabella Moser,
Görtschach 59
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerber 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss bzw. Gewerbe-
förderung zu gewähren.
Folgende Ansuchen um
Förderung eines Elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Petra Moser, Gödnach 23
Karin Frank, Dölsach 220
Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-
werber o. a. Förderung zu gewähren.
Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut:
a)
Zuschreibung von Teilflächen zum Öffentlichen
Gut im Bereich der Gp. 832, KG Dölsach (Bahn-
hofstraße).
Im Zuge einer Grundteilung im Bereich Kreuzwirt
sollen mehrere Teilflächen dem Öffentlichen Gut Gp.
832, KG Dölsach (Bahnhofstraße), zugeschrieben
werden. Durch die Zuschreibung werden die Map-
pengrenzen dem Naturbestand angepasst, die Ver-
kehrssituation wird dadurch nicht verschlechtert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 5. Oktober
2017, GZ. 7286A/2016 werden die Teilflächen „1“,
„2“, „3“ und „4“ im Ausmaß von insgesamt 55 m²
dem Öffentlichen Gut auf der Gp. 832, KG Dölsach,
zugeschrieben. Sämtliche mit der Durchführung die-
ser Zuschreibung entstehenden Kosten gehen zu
Lasten der Gemeinde Dölsach. Als Grundablöse wird
ein Betrag von 22,00 € je m² festgelegt.
Vom Planungsbüro leikon (Ing. Alexander Leitner)
wurde für den
LWL-Ausbau
nach Gödnach (Tiro-
lerhof bis Zimmerei Plankensteiner) das Material und
die Spleißarbeiten ausgeschrieben. Fristgerecht haben
folgende Firmen Angebote abgegeben:
Material:
LWL Competence Centre, Landeck....... 15.814,48 €
AGEtech GmbH., Lienz ........................ 16.313,86 €
K.E.M. Montage GmbH., Traun ............ 17.838,08 €
Spleißarbeiten:
AGEtech GmbH., Lienz......................... 73.800,31 €
STW GmbH., Traun............................... 66.737,83 €
Nach Prüfung werden auf Vorschlag des Planungs-
büro leikon die Materiallieferung dem LWL Compe-