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Ökobonus-Zuschuss für thermisch-
energetische Sanierungen bleiben
ebenfalls aufrecht.
ZUSATZINFO: Neuaulage der Lan
-
desförderung für Solarstromspei-
cher.
Die Landesförderung für Solar
-
stromspeicher und intelligente
Steuerungen in Verbindung mit pri-
vaten Photovoltaik-Anlagen geht in
die Verlängerung. Seit 1. Oktober
2017 können wieder Förderanträge
gestellt werden.
Wer? BesitzerInnen privater PV-An-
lagen bis maximal 7,5 kWp
Was? Aus- und Nachrüstung mit
Steuerungssystemen und Batterie-
speichern (Lithium-Ionen-Technolo
-
gie) zur Erhöhung des Eigenversor-
gungsgrades. Keine Begrenzung
der nutzbaren Speicherkapazität,
Förderung für mindestens 2 kWh
und maximal 6 kWh Speicherkapa-
zität.
Wie? 1.700 Euro für die ersten 2
kWh Speicherkapazität, abfallender
Betrag für die 3. bis 6. kWh, maxi-
mal 3.000 Euro. Plus 500 Euro För-
derung für intelligente Steuerung. In
Summe maximal 3.500 Euro.
Wann? 16.7.2017 bis 31.5.2018,
Anträge ab 1.10.2017 online nach
Inbetriebnahme der Anlage.
Energie Tirol/Florian Lechner
Förderungen
Energieförderung
Durch eine Gesetzesänderung des
Energieefizienzgesetzes im Jahr
2015 gibt es unabhängig von Bun-
des- und Landesförderungen für
Neubauten und Sanierungen in Ih-
rer Gemeinde die Möglichkeit eine
zusätzliche Förderung beim Ener-
gieförderservice zu beantragen.
Die Förderung betrifft sämtliche
Energieeinsparungen in Wohnge-
bäuden, wie Heizung, Dämmung,
Fenster, etc. die durch diese Maß-
nahmen erzielt werden.
Wir arbeiten bereits in Kooperation
mit vielen Gemeinden in Österreich
erfolgreich zusammen und haben
für Fragen eine Beratungshotline
eingerichtet unter der wir Ihrer Ge-
meinde und Ihren Gemeindebür-
gern gerne zur Verfügung stehen.
Unter folgenden grundlegenden Be-
stimmungen kann diese Förderung
geltend gemacht werden: Hat man
bereits eine Bundesförderung erhal-
ten ist das Bauprojekt nicht erneut
förderbar. Bei einer Lan
-
desförderung ist nach Rücksprache
der Förderstelle jedoch meistens
trotzdem eine Förderung möglich.
Die Heizungsanlage wurde nach
dem 01.01.2017 in Betrieb genom-
men bzw. die Rechnung ausgestellt.
Für Privatbauten als auch Gewerbe
und Kommunalbauten sind folgen-
de Maßnahmen förderbar:
NEUBAU
- Wärmepumpen
- Solaranlage
- Photovoltaik
- Fernwärmeanschluss
- Heizbrennwertgerät in Wohnein-
heiten
- Dämmung Außenwand
- Dämmung oberste Geschossde-
cke
- Dämmung Fenster, Außentüren
SANIERUNG
- Wärmepumpen
- Solaranlage
- Photovoltaik
- Kesseltausch& Thermentausch
- Öl/ Gas/ Biomasse
- Fernwärmeanschluss
- Dämmung Außenwand
- Dämmung oberste Geschossde-
cke
- Tausch der Fenster/ Außentüren
UmeinenAnspruch auf diese Förde-
rung zu erhalten wird als Nachweis
der durchgeführten Maßnahme die
Rechnung für die Heizungsanlage/
Solaranlage usw. benötigt. Im An-
schluss erhalten Sie die Information
zu Ihrem Förderbetrag und das För-
derungsformular zugesendet.
Nach erfolgreicher Einreichung wird
die Förderung überwiesen.
Da die Fördereinreichung nur noch
kurze Zeit bis auf 01.01.2017 rück-
wirkend möglich ist bitten wir Sie,
Ihre Gemeindebürger ehest mög-
lich zu informieren.
Gerne
beantworten
unsere
freundlichen Mitarbeiter unter
07744/2040204 weitere Fragen
oder senden Ihnen Informationsma-
terial zur Aulage oder für die Ge
-
meindehomepage zu.
Besuchen Sie auch unsere Seite
unter www.energie-foerder-service.
at für weitere Informationen.
Herbert Friedl