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Ökobonus-Zuschuss für thermisch-

energetische Sanierungen bleiben

ebenfalls aufrecht.

ZUSATZINFO: Neuaulage der Lan

-

desförderung für Solarstromspei-

cher.

Die Landesförderung für Solar

-

stromspeicher und intelligente

Steuerungen in Verbindung mit pri-

vaten Photovoltaik-Anlagen geht in

die Verlängerung. Seit 1. Oktober

2017 können wieder Förderanträge

gestellt werden.

Wer? BesitzerInnen privater PV-An-

lagen bis maximal 7,5 kWp

Was? Aus- und Nachrüstung mit

Steuerungssystemen und Batterie-

speichern (Lithium-Ionen-Technolo

-

gie) zur Erhöhung des Eigenversor-

gungsgrades. Keine Begrenzung

der nutzbaren Speicherkapazität,

Förderung für mindestens 2 kWh

und maximal 6 kWh Speicherkapa-

zität.

Wie? 1.700 Euro für die ersten 2

kWh Speicherkapazität, abfallender

Betrag für die 3. bis 6. kWh, maxi-

mal 3.000 Euro. Plus 500 Euro För-

derung für intelligente Steuerung. In

Summe maximal 3.500 Euro.

Wann? 16.7.2017 bis 31.5.2018,

Anträge ab 1.10.2017 online nach

Inbetriebnahme der Anlage.

Energie Tirol/Florian Lechner

Förderungen

Energieförderung

Durch eine Gesetzesänderung des

Energieefizienzgesetzes im Jahr

2015 gibt es unabhängig von Bun-

des- und Landesförderungen für

Neubauten und Sanierungen in Ih-

rer Gemeinde die Möglichkeit eine

zusätzliche Förderung beim Ener-

gieförderservice zu beantragen.

Die Förderung betrifft sämtliche

Energieeinsparungen in Wohnge-

bäuden, wie Heizung, Dämmung,

Fenster, etc. die durch diese Maß-

nahmen erzielt werden.

Wir arbeiten bereits in Kooperation

mit vielen Gemeinden in Österreich

erfolgreich zusammen und haben

für Fragen eine Beratungshotline

eingerichtet unter der wir Ihrer Ge-

meinde und Ihren Gemeindebür-

gern gerne zur Verfügung stehen.

Unter folgenden grundlegenden Be-

stimmungen kann diese Förderung

geltend gemacht werden: Hat man

bereits eine Bundesförderung erhal-

ten ist das Bauprojekt nicht erneut

förderbar. Bei einer Lan

-

desförderung ist nach Rücksprache

der Förderstelle jedoch meistens

trotzdem eine Förderung möglich.

Die Heizungsanlage wurde nach

dem 01.01.2017 in Betrieb genom-

men bzw. die Rechnung ausgestellt.

Für Privatbauten als auch Gewerbe

und Kommunalbauten sind folgen-

de Maßnahmen förderbar:

NEUBAU

- Wärmepumpen

- Solaranlage

- Photovoltaik

- Fernwärmeanschluss

- Heizbrennwertgerät in Wohnein-

heiten

- Dämmung Außenwand

- Dämmung oberste Geschossde-

cke

- Dämmung Fenster, Außentüren

SANIERUNG

- Wärmepumpen

- Solaranlage

- Photovoltaik

- Kesseltausch& Thermentausch

- Öl/ Gas/ Biomasse

- Fernwärmeanschluss

- Dämmung Außenwand

- Dämmung oberste Geschossde-

cke

- Tausch der Fenster/ Außentüren

UmeinenAnspruch auf diese Förde-

rung zu erhalten wird als Nachweis

der durchgeführten Maßnahme die

Rechnung für die Heizungsanlage/

Solaranlage usw. benötigt. Im An-

schluss erhalten Sie die Information

zu Ihrem Förderbetrag und das För-

derungsformular zugesendet.

Nach erfolgreicher Einreichung wird

die Förderung überwiesen.

Da die Fördereinreichung nur noch

kurze Zeit bis auf 01.01.2017 rück-

wirkend möglich ist bitten wir Sie,

Ihre Gemeindebürger ehest mög-

lich zu informieren.

Gerne

beantworten

unsere

freundlichen Mitarbeiter unter

07744/2040204 weitere Fragen

oder senden Ihnen Informationsma-

terial zur Aulage oder für die Ge

-

meindehomepage zu.

Besuchen Sie auch unsere Seite

unter www.energie-foerder-service.

at für weitere Informationen.

Herbert Friedl