Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am
Gesamtprojekt Altstoffsammelzentrum Osttirol
Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den Endbericht
des technischen Büros Hauer Umweltwirtschaft GmbH über
eine gemeindeübergreifende Altstoffsammlung im Auftrag
des Abfallwirtschaftsverbandes Osttirol (AWVO) zur Kennt-
nis. In diesem Bericht wurde die derzeitige Situation Osttirols
hinsichtlich bestehender Altstoffsammelstellen in Osttirol dar-
gestellt sowie Vorschläge zur Verbesserung und Optimierung
hinsichtliche Ausstattung, Größe, Öffnungszeiten, Kosten und
Serviceleistungen in einem Gesamtkonzept präsentiert.
Kurz zusammengefasst wird folgende Struktur vorgeschlagen:
Es werden fünf große Altstoffsammelzentren in Matrei, Silli-
an/Heinfels, Nußdorf-Debant, Leisach und Ainet sowie 3 bis 4
kleine Altstoffsammelzentren in Virgen, St. Veit, Kals bzw.
Kartitsch, Ober- und Untertilliach vorgeschlagen.
Eine abschließende Entscheidung wird erst am 22.12.2017 fal-
len. Voraussetzung für die Aus- und Durchführung des
Gesamtkonzeptes sind die positiven Gemeinderatsbeschlüsse
aller Mitgliedsgemeinden des AWVO.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorbehaltlich der
positiven Gemeinderatsbeschlüsse der Mitgliedsgemeinden
des AWVO, am Gesamtprojekt teilzunehmen. Eine budgetäre
Vorsorge wird erst nach Vorliegen der positiven Gemeinde-
ratsbeschlüsse getroffen.
Information und Beratung über das Ansuchen der AG
Nachbarschaft Unterassling
Die Agrargemeinschaft Nachbarschaft Unterassling hat den
Antrag gestellt, für zu veräußernde Flächen der AG von der
Gemeinde Assling Ersatzwaldflächen zu bekommen. Nach
eingehender Beratung kommt der Gemeinderat zur Erkennt-
nis, dass in dieser Sache noch einiges zu klären ist, bevor eine
Entscheidung getroffen werden kann.
Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen von
Frau Martina Holzer über den Grundkauf bzw. Grund-
tausch einer Teilfläche Gp. 654 KG Kosten, öffentliches
Gut der Gemeinde Assling
Die Teilungsurkunde des DI Rudolf Neumayr wurde aufgrund
des Naturverlaufes des Weges erstellt. Der Gemeindevorstand
hat diesen vor Ort besichtigt. Der künftige Verlauf der
Gemeindewegparzelle wird in der Teilungsurkunde dargestellt
und die für das Bauvorhaben der Antragstellerin notwendige
Fläche wird flächengleich getauscht.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die laut Teilungsvor-
schlag II vermessenen Flächen durchführen zu lassen, eine all-
fällig vorliegende Widmung für Gemeingebrauch wird aufge-
hoben. Sollte für die Übernahme von Teilstücken in das
Öffentliche Gut noch kein Gemeingebrauch vorliegen, wird
dieser für die entsprechenden Teilflächen festgelegt.
Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen von
Herrn Leo Hörtnagel um Grunderwerb aus dem öffent-
lichen Gut
Um die Errichtung einer Garage realisieren zu können, benö-
tigt Herr Hörtnagel Grund aus dem Öffentlichen Gut. Der
künftige Verlauf der Gemeindewegparzelle wurde bei der
Besichtigung durch den Gemeindevorstand festgelegt. Es wird
beschlossen, die in der Teilungsurkunde des DI Neumayr dar-
gestellte Teilfläche aus dem Öffentlichen Gut für das Bauvor-
haben an Herrn Hörtnagel zu verkaufen und eine allfällig
bestehende Widmung für Gemeingebrauch aufzuheben.
Beratung und Beschlussfassung über Grunderwerb aus
dem öffentlichen Gut, Gst. 672, KG Kosten - Ancilla Töl-
derer, Mittewald 143
Anhand der Teilungsurkunde des DI Neumayr wird erklärt,
dass Frau Tölderer den Bereich des Gehsteiges vor ihrem
Gebäude in Mittewald 143 erwerben möchte. Es wird
beschlossen, diese Teilfläche an Frau Tölderer zu verkaufen
und eine allfällig bestehende Widmung für Gemeingebrauch
aufzuheben.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke
164/1 und 164/18, KG Thal - Leo Hörtnagel, AG Thal,
Gemeinde Assling
Geplant ist die Änderung der Grundstücksgrenzen, um ein
Garagengebäude errichten zu können. Deshalb wird eine Teil-
fläche des Gst 164/1 abgetreten und am südlichen Wegende
des Servitutswegs auf Gst 164/1 ein Servitutsrecht zugunsten
des Eigentümers des Gst 203/1 eingeräumt. Zudem wird eine
Teilfläche des Gst 164/18 an das Gst 203/1 abgetreten. Durch
die geplante Änderung der Grundstücksgrenzen verliert das
Gst 203/1 die einheitliche Bauplatzwidmung.
Die Auflage des Entwurfes über folgende Änderung des
Flächenwidmungsplanes wird beschlossen:
Gst 164/1 KG 85036 Thal (rund 121 m²) von Freiland § 41 in
Wohngebiet § 38 (1)
Gst 164/18 KG 85036 Thal (rund 27 m²) von Freiland § 41 in
Wohngebiet § 38 (1)
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 272, KG
Kosten - Martina Holzer
Geplant sind die Sanierung und der Umbau der Hofstelle
„Liendler“ auf Gst 272. Dabei sind auch verschiedene Zubau-
ten geplant und in dem Zusammenhang die Änderung der
Grundstücksgrenzen. Im Westen des Wohn- und Wirtschafts-
gebäudes wurden die Grundstücksgrenzen zwischen dem Gst
272 und dem Gst 755 bereits geändert. Der Weg im Osten der
Hofstelle, Gst 654, soll an den Bestand angepasst werden. Da
das Gst 272 nicht einheitlich gewidmet ist, muss eine Ände-
rung der Grundstücksgrenzen erfolgen.
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12/2017
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Aus dem Gemeinderat
Beschlüsse der Sitzung vom 07.11.2017