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Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am

Gesamtprojekt Altstoffsammelzentrum Osttirol

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den Endbericht

des technischen Büros Hauer Umweltwirtschaft GmbH über

eine gemeindeübergreifende Altstoffsammlung im Auftrag

des Abfallwirtschaftsverbandes Osttirol (AWVO) zur Kennt-

nis. In diesem Bericht wurde die derzeitige Situation Osttirols

hinsichtlich bestehender Altstoffsammelstellen in Osttirol dar-

gestellt sowie Vorschläge zur Verbesserung und Optimierung

hinsichtliche Ausstattung, Größe, Öffnungszeiten, Kosten und

Serviceleistungen in einem Gesamtkonzept präsentiert.

Kurz zusammengefasst wird folgende Struktur vorgeschlagen:

Es werden fünf große Altstoffsammelzentren in Matrei, Silli-

an/Heinfels, Nußdorf-Debant, Leisach und Ainet sowie 3 bis 4

kleine Altstoffsammelzentren in Virgen, St. Veit, Kals bzw.

Kartitsch, Ober- und Untertilliach vorgeschlagen.

Eine abschließende Entscheidung wird erst am 22.12.2017 fal-

len. Voraussetzung für die Aus- und Durchführung des

Gesamtkonzeptes sind die positiven Gemeinderatsbeschlüsse

aller Mitgliedsgemeinden des AWVO.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorbehaltlich der

positiven Gemeinderatsbeschlüsse der Mitgliedsgemeinden

des AWVO, am Gesamtprojekt teilzunehmen. Eine budgetäre

Vorsorge wird erst nach Vorliegen der positiven Gemeinde-

ratsbeschlüsse getroffen.

Information und Beratung über das Ansuchen der AG

Nachbarschaft Unterassling

Die Agrargemeinschaft Nachbarschaft Unterassling hat den

Antrag gestellt, für zu veräußernde Flächen der AG von der

Gemeinde Assling Ersatzwaldflächen zu bekommen. Nach

eingehender Beratung kommt der Gemeinderat zur Erkennt-

nis, dass in dieser Sache noch einiges zu klären ist, bevor eine

Entscheidung getroffen werden kann.

Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen von

Frau Martina Holzer über den Grundkauf bzw. Grund-

tausch einer Teilfläche Gp. 654 KG Kosten, öffentliches

Gut der Gemeinde Assling

Die Teilungsurkunde des DI Rudolf Neumayr wurde aufgrund

des Naturverlaufes des Weges erstellt. Der Gemeindevorstand

hat diesen vor Ort besichtigt. Der künftige Verlauf der

Gemeindewegparzelle wird in der Teilungsurkunde dargestellt

und die für das Bauvorhaben der Antragstellerin notwendige

Fläche wird flächengleich getauscht.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die laut Teilungsvor-

schlag II vermessenen Flächen durchführen zu lassen, eine all-

fällig vorliegende Widmung für Gemeingebrauch wird aufge-

hoben. Sollte für die Übernahme von Teilstücken in das

Öffentliche Gut noch kein Gemeingebrauch vorliegen, wird

dieser für die entsprechenden Teilflächen festgelegt.

Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen von

Herrn Leo Hörtnagel um Grunderwerb aus dem öffent-

lichen Gut

Um die Errichtung einer Garage realisieren zu können, benö-

tigt Herr Hörtnagel Grund aus dem Öffentlichen Gut. Der

künftige Verlauf der Gemeindewegparzelle wurde bei der

Besichtigung durch den Gemeindevorstand festgelegt. Es wird

beschlossen, die in der Teilungsurkunde des DI Neumayr dar-

gestellte Teilfläche aus dem Öffentlichen Gut für das Bauvor-

haben an Herrn Hörtnagel zu verkaufen und eine allfällig

bestehende Widmung für Gemeingebrauch aufzuheben.

Beratung und Beschlussfassung über Grunderwerb aus

dem öffentlichen Gut, Gst. 672, KG Kosten - Ancilla Töl-

derer, Mittewald 143

Anhand der Teilungsurkunde des DI Neumayr wird erklärt,

dass Frau Tölderer den Bereich des Gehsteiges vor ihrem

Gebäude in Mittewald 143 erwerben möchte. Es wird

beschlossen, diese Teilfläche an Frau Tölderer zu verkaufen

und eine allfällig bestehende Widmung für Gemeingebrauch

aufzuheben.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke

164/1 und 164/18, KG Thal - Leo Hörtnagel, AG Thal,

Gemeinde Assling

Geplant ist die Änderung der Grundstücksgrenzen, um ein

Garagengebäude errichten zu können. Deshalb wird eine Teil-

fläche des Gst 164/1 abgetreten und am südlichen Wegende

des Servitutswegs auf Gst 164/1 ein Servitutsrecht zugunsten

des Eigentümers des Gst 203/1 eingeräumt. Zudem wird eine

Teilfläche des Gst 164/18 an das Gst 203/1 abgetreten. Durch

die geplante Änderung der Grundstücksgrenzen verliert das

Gst 203/1 die einheitliche Bauplatzwidmung.

Die Auflage des Entwurfes über folgende Änderung des

Flächenwidmungsplanes wird beschlossen:

Gst 164/1 KG 85036 Thal (rund 121 m²) von Freiland § 41 in

Wohngebiet § 38 (1)

Gst 164/18 KG 85036 Thal (rund 27 m²) von Freiland § 41 in

Wohngebiet § 38 (1)

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 272, KG

Kosten - Martina Holzer

Geplant sind die Sanierung und der Umbau der Hofstelle

„Liendler“ auf Gst 272. Dabei sind auch verschiedene Zubau-

ten geplant und in dem Zusammenhang die Änderung der

Grundstücksgrenzen. Im Westen des Wohn- und Wirtschafts-

gebäudes wurden die Grundstücksgrenzen zwischen dem Gst

272 und dem Gst 755 bereits geändert. Der Weg im Osten der

Hofstelle, Gst 654, soll an den Bestand angepasst werden. Da

das Gst 272 nicht einheitlich gewidmet ist, muss eine Ände-

rung der Grundstücksgrenzen erfolgen.

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12/2017

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Aus dem Gemeinderat

Beschlüsse der Sitzung vom 07.11.2017