Previous Page  6 / 40 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 6 / 40 Next Page
Page Background

Die Auflage des Entwurfes über folgende Änderung des

Flächenwidmungsplanes wird beschlossen:

Gst 272 KG 85016 Kosten (rund 30 m²) von Sonderfläche

Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] in Freiland §

41 sowie rund 33 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hof-

stelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden]

Gst 654 KG 85016 Kosten (rund 48 m²) von Sonderfläche

Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] in Freiland §

41

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 672, KG

Kosten - Ancilla Tölderer

Im Zuge der Erstellung der Stellungnahme für die Flächen-

widmung ist dem Raumplaner aufgefallen, dass im südwest-

lichsten Bereich des Bauplatzes ein Bach seinen Verlauf hat.

Damit für den Bauplatz künftig bei einem Bauvorhaben aus

wildbachfachlicher Sicht kein Problem entsteht, muss im

Bereich des Verlaufes des Baches eine Bauverbotszone festge-

legt werden. Dies kann nur mit Hilfe eines Bebauungsplanes

erfolgen. Die Festlegung eines Bebauungsplanes war vor der

Sitzung nicht mehr möglich, sodass beschlossen wurde, diesen

Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Bebauungsplanes im Bereich je einer Teilfläche der

Grundstücke 291/1 und 291/6, KG Unterassling - Theurl

Holzindustrie GmbH

Geplant ist die Errichtung eines Pelletswerks. Dieses soll im

Osten beliefert werden. 3 Silos sind geplant (Rohmaterial und

Fertigware), im Osten schließt eine Verpackungs- und Lager-

halle an (Palettenware). Vorgesehen ist die Anlieferung mit

einer Pipeline über die Drau, da der Rohstoff primär vom

Leimbinderwerk stammen wird. Dadurch kann ein großer Teil

des Lieferantenverkehrs durch LKW entfallen (mehr als 50

%).

Aufgrund der maschinentechnischen Vorgaben bzw. erforder-

lichen Lagervolumina ergeben sich folgende Gebäude-Para-

meter:



Die Breite des Produktionsteils in N-S-Richtung beträgt

ca. 26m;



Die Höhe des Silos beträgt ca. 32 m (inkl. der Füll- und

Sicherheitsaufsätze).

Daraus ergeben sich die Parameter für den Bebauungsplan. Es

wird die offene Bauweise festgelegt.

Im Sinne einer zweckmäßigen Gesamterschließung unter

Beachtung der möglichen Erschließung des regionalen Gewer-

begebietes in Mittewald wird der Weg entsprechend aufgewei-

tet. Die konische Aufweitung erfolgt derart, dass die geplante

Anlage Platz findet. Die Baufluchtlinie wird mit einem

Abstand von 0,60 cm zur Straßenfluchtlinie festgelegt. Die

Straßenfluchtlinie berücksichtigt eine Umkehrschleife, LKW-

befahrbar, im Fall, dass der Weg nicht bis Mittewald verlän-

gert werden sollte. Verkehrstechnische Grundlage ist die Pla-

nung von Dipl.-Ing. Arnold Bodner (Entwurf 4 vom

17.10.2017). Richtung Norden wird eine Baugrenzlinie festge-

legt, 12,0 m von der Gleisachse entfernt.

Durch den geplanten Mehrschichtbetrieb kann die gewünschte

Arbeitsplatzdichte erfüllt werden. Im Landschaftsbild ist die

Anlage insbesondere durch die Silos wirksam. Von der Lan-

desstraße B100 bzw. vom Drauradweg ist der Standort durch

Laubgehölze abgeschirmt, sodass lediglich die höheren Anla-

genteile und Gebäudeteile sichtbar sind. Von der Bahnlinie ist

die Anlage voll einsehbar, jedoch aufgrund der Nähe und der

Bewegung des Zuges kaum wahrnehmbar. Die Wahrnehmbar-

keit vom Siedlungsgebiet ist praktisch nicht gegeben.

Die zylindrischen Silos treten als Türme in Erscheinung, eine

Oberflächengestaltung mit nicht spiegelnden selbstleuchten-

den oder reflektierenden Materialien ist notwendig, die Farb-

gebung in Grau oder dunklem Grün zu halten. Dies gilt auch

für die Maschinenaufsätze. Großflächige Werbeeinrichtungen

sind mit dem Landschaftsbild nicht verträglich.

Vorausgesetzt werden die Standfestigkeit und die Anordnung

von Explosionsöffnungen derart, dass weder Nachbargebäude

noch Infrastruktur gefährdet werden. Ebenso wird davon aus-

gegangen, dass die Anlage brandschutztechnisch derart ausge-

rüstet wird, dass mit den vorhandenen Löschfahrzeugen das

Auslangen gefunden wird.

Der Planungsbereich wird laut den bei der Besprechung am

17.10.2017 festgelegten künftigen Grundgrenzen ausgewie-

sen. Die Trafostation des EWA wird in das Gebäude integriert,

was nach Aussage der Geschäftsführung des EWA vorteilhaft

ist. Innerhalb des Planungsbereichs werden 2 Teilbereiche

definiert mit unterschiedlichen höchsten Punkten des Gebäu-

des. Damit werden die Silos nur im östlichen Teil des Bereichs

zugelassen, damit die Höhe Richtung Norden, zum Auwald

hin, abnimmt. Diese Abstufung wird im Sinne des Land-

schaftsbilds für notwendig gehalten.

Der Abstand zwischen Bau- und Straßenfluchtlinie wird mit

der Breite der aufgeweiteten Straße und der guten Einsehbar-

keit des geraden Straßenabschnitts argumentiert. In der Auf-

weitung der Straße mit der Umkehrmöglichkeit am derzeitigen

Ende der Gemeindestraße wird eine verkehrstechnische Ver-

besserung gesehen, welche öffentliches Interesse argumentie-

ren lässt, wie auch die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die Veränderung des Landschaftsbilds durch die geplanten

Silos kann dadurch, bei Einhaltung der oben beschriebenen

Vorgaben, argumentiert werden.

Vorbehaltlich der positiven Stellungnahmen des Öffentlichen

Wassergutes und der ÖBB wird beschlossen, den von DI

Wolfgang Mayr ausgearbeiteten Entwurf für die Änderung des

Bebauungsplanes zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Beratung und Beschlussfassung über die Schlussvermes-

sung „Bannberg-Unterdorf II, Bauabschnitt III“

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Zu- und

Abschreibungen der Trennflächen laut Planurkunde des DI

Seite 6

12/2017

Fortsetzung von Seite 5

Fortsetzung nächste Seite