Die Auflage des Entwurfes über folgende Änderung des
Flächenwidmungsplanes wird beschlossen:
Gst 272 KG 85016 Kosten (rund 30 m²) von Sonderfläche
Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] in Freiland §
41 sowie rund 33 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hof-
stelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden]
Gst 654 KG 85016 Kosten (rund 48 m²) von Sonderfläche
Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] in Freiland §
41
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 672, KG
Kosten - Ancilla Tölderer
Im Zuge der Erstellung der Stellungnahme für die Flächen-
widmung ist dem Raumplaner aufgefallen, dass im südwest-
lichsten Bereich des Bauplatzes ein Bach seinen Verlauf hat.
Damit für den Bauplatz künftig bei einem Bauvorhaben aus
wildbachfachlicher Sicht kein Problem entsteht, muss im
Bereich des Verlaufes des Baches eine Bauverbotszone festge-
legt werden. Dies kann nur mit Hilfe eines Bebauungsplanes
erfolgen. Die Festlegung eines Bebauungsplanes war vor der
Sitzung nicht mehr möglich, sodass beschlossen wurde, diesen
Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Bebauungsplanes im Bereich je einer Teilfläche der
Grundstücke 291/1 und 291/6, KG Unterassling - Theurl
Holzindustrie GmbH
Geplant ist die Errichtung eines Pelletswerks. Dieses soll im
Osten beliefert werden. 3 Silos sind geplant (Rohmaterial und
Fertigware), im Osten schließt eine Verpackungs- und Lager-
halle an (Palettenware). Vorgesehen ist die Anlieferung mit
einer Pipeline über die Drau, da der Rohstoff primär vom
Leimbinderwerk stammen wird. Dadurch kann ein großer Teil
des Lieferantenverkehrs durch LKW entfallen (mehr als 50
%).
Aufgrund der maschinentechnischen Vorgaben bzw. erforder-
lichen Lagervolumina ergeben sich folgende Gebäude-Para-
meter:
Die Breite des Produktionsteils in N-S-Richtung beträgt
ca. 26m;
Die Höhe des Silos beträgt ca. 32 m (inkl. der Füll- und
Sicherheitsaufsätze).
Daraus ergeben sich die Parameter für den Bebauungsplan. Es
wird die offene Bauweise festgelegt.
Im Sinne einer zweckmäßigen Gesamterschließung unter
Beachtung der möglichen Erschließung des regionalen Gewer-
begebietes in Mittewald wird der Weg entsprechend aufgewei-
tet. Die konische Aufweitung erfolgt derart, dass die geplante
Anlage Platz findet. Die Baufluchtlinie wird mit einem
Abstand von 0,60 cm zur Straßenfluchtlinie festgelegt. Die
Straßenfluchtlinie berücksichtigt eine Umkehrschleife, LKW-
befahrbar, im Fall, dass der Weg nicht bis Mittewald verlän-
gert werden sollte. Verkehrstechnische Grundlage ist die Pla-
nung von Dipl.-Ing. Arnold Bodner (Entwurf 4 vom
17.10.2017). Richtung Norden wird eine Baugrenzlinie festge-
legt, 12,0 m von der Gleisachse entfernt.
Durch den geplanten Mehrschichtbetrieb kann die gewünschte
Arbeitsplatzdichte erfüllt werden. Im Landschaftsbild ist die
Anlage insbesondere durch die Silos wirksam. Von der Lan-
desstraße B100 bzw. vom Drauradweg ist der Standort durch
Laubgehölze abgeschirmt, sodass lediglich die höheren Anla-
genteile und Gebäudeteile sichtbar sind. Von der Bahnlinie ist
die Anlage voll einsehbar, jedoch aufgrund der Nähe und der
Bewegung des Zuges kaum wahrnehmbar. Die Wahrnehmbar-
keit vom Siedlungsgebiet ist praktisch nicht gegeben.
Die zylindrischen Silos treten als Türme in Erscheinung, eine
Oberflächengestaltung mit nicht spiegelnden selbstleuchten-
den oder reflektierenden Materialien ist notwendig, die Farb-
gebung in Grau oder dunklem Grün zu halten. Dies gilt auch
für die Maschinenaufsätze. Großflächige Werbeeinrichtungen
sind mit dem Landschaftsbild nicht verträglich.
Vorausgesetzt werden die Standfestigkeit und die Anordnung
von Explosionsöffnungen derart, dass weder Nachbargebäude
noch Infrastruktur gefährdet werden. Ebenso wird davon aus-
gegangen, dass die Anlage brandschutztechnisch derart ausge-
rüstet wird, dass mit den vorhandenen Löschfahrzeugen das
Auslangen gefunden wird.
Der Planungsbereich wird laut den bei der Besprechung am
17.10.2017 festgelegten künftigen Grundgrenzen ausgewie-
sen. Die Trafostation des EWA wird in das Gebäude integriert,
was nach Aussage der Geschäftsführung des EWA vorteilhaft
ist. Innerhalb des Planungsbereichs werden 2 Teilbereiche
definiert mit unterschiedlichen höchsten Punkten des Gebäu-
des. Damit werden die Silos nur im östlichen Teil des Bereichs
zugelassen, damit die Höhe Richtung Norden, zum Auwald
hin, abnimmt. Diese Abstufung wird im Sinne des Land-
schaftsbilds für notwendig gehalten.
Der Abstand zwischen Bau- und Straßenfluchtlinie wird mit
der Breite der aufgeweiteten Straße und der guten Einsehbar-
keit des geraden Straßenabschnitts argumentiert. In der Auf-
weitung der Straße mit der Umkehrmöglichkeit am derzeitigen
Ende der Gemeindestraße wird eine verkehrstechnische Ver-
besserung gesehen, welche öffentliches Interesse argumentie-
ren lässt, wie auch die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Die Veränderung des Landschaftsbilds durch die geplanten
Silos kann dadurch, bei Einhaltung der oben beschriebenen
Vorgaben, argumentiert werden.
Vorbehaltlich der positiven Stellungnahmen des Öffentlichen
Wassergutes und der ÖBB wird beschlossen, den von DI
Wolfgang Mayr ausgearbeiteten Entwurf für die Änderung des
Bebauungsplanes zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Beratung und Beschlussfassung über die Schlussvermes-
sung „Bannberg-Unterdorf II, Bauabschnitt III“
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Zu- und
Abschreibungen der Trennflächen laut Planurkunde des DI
Seite 6
12/2017
Fortsetzung von Seite 5
Fortsetzung nächste Seite