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Rudolf Neumayr vom 29.09.2017 zu bewilligen. Gleichzeitig

wird beschlossen, die Urkunde grundbücherlich durchführen

zu lassen. Sollte für die abzuschreibenden Teilflächen aus

öffentlichem Gut eine Widmung für Gemeingebrauch vorlie-

gen bzw. für die Zuschreibungen nicht vorliegen, wird diese

aufgehoben bzw. festgelegt.

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des EWA

um die außerordentliche Nutzung der Weganlagen auf den

Grundstücken Gp. 870 KG Oberassling und Gp. 339 KG

Penzendorf

Das EWA plant den Bau einer weiteren Kraftwerksstufe

(„Oberstufe 2“). Bei diesem Bauvorhaben ist geplant, auf

einer Gesamtlänge von 521 m (Längsführung) auf der Gp. 339

KG Penzendorf (öffentliches Gut Gemeinde Assling) folgende

Leitungen zu verlegen:



ein LWL-Kabel in einer Leerverrohrung, DN 50 mm



eine Niederspannungsleitung (NS<20 KV)



eine Druckrohrleitung, Durchmesser 500 mm



eine Reserveleerverrohrung, Durchmesser 125 mm

Zusätzlich wird auf den beiden Gp. 339 KG Penzendorf und

Gp. 870 KG Oberassling der Weg aufgeschüttet und im

Bereich der Wasserfassung auf 69 m² über die Wasserfassung

geführt. Sämtliche Maßnahmen bzw. der Verlauf der Leitun-

gen sind in einem beiliegenden Lageplan dargestellt.

Der Gemeinderat beschließt, das Ansuchen des EWA zu

genehmigen.

Beratung und Beschlussfassung über das Projekt Neuge-

staltung Widumgarten

Die Pfarre gestaltet den Widumgarten neu, dafür wurde von

DI Gerald Altenweisl ein Konzept erstellt. Die Gemeinde

unterstützt dieses Vorhaben und beantragt bei der Dorferneue-

rung eine finanzielle Unterstützung, die seitens des Landes mit

€ 15.000,00 genehmigt wurde.

Beratung und Beschlussfassung über das Darlehen betref-

fend Baugründe Sonnenhang

Bei der Rücklage des Verkaufs von Baugründen am Sonnen-

hang gibt es eine Rücklage idHv. € 60.658,49. Demgegenüber

steht ein offener Betrag des Darlehens für den Erwerb der

Baugründe am Sonnenhang in der Höhe von € 91.443,08.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die derzeit bestehen-

de „Baugrundrücklage Sonnenhang“ aufzulösen und dem Dar-

lehen „Baugrund Sonnenhang“ zuzuführen.

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12/2017

Forsttagsatzung 2018

Holzbewilligungen und Anmeldungen zur Waldbeweidung

Ein wesentlicher Teil bei den Vorbereitungen zur Forst-

tagsatzung ist neben den Anmeldungen zur Holzschläge-

rung, die Ermittlung des Pflanzenbedarfes und ev. geplan-

te Maßnahmen für 2018.

WICHTIG!

Da alle Maßnahmen (sei es Seillieferung, Aufforstung, Dik-

kungspflege etc.) grundstücksbezogen vorangemeldet werden

müssen, ist eine Kontaktaufnahme mit dem GWA bis späte-

stens Freitag, 26.01.2018, 11:00 Uhr mittags unbedingt erfor-

derlich!

Die

Anmeldung zur Waldbeweidung

sollte auch bis zu die-

sem Zeitpunkt eintreffen. Verspätet eingelangte Ansuchen

können nicht mehr berücksichtigt werden!

Bürozeiten des Gemeindewaldaufsehers zur Anmeldung der

geplanten Maßnahmen:



Mittwoch, 27. Dezember 2017

von 08:00 bis 12:00 Uhr



Montag, 08. Jänner 2018 bis Freitag, 12. Jänner 201

8



Montag, 15. Jänner 2018 bis Freitag, 19. Jänner 2018

jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Freitas bis 11:00Uhr

Um eine zügige Abwicklung der Ameldungen zu gewährlei-

sten, können diese auch telefonisch (0664/5318409) oder per

E-Mail

(gwa@assling.at)

ab sofort bekannt gegeben werden.

Forsttagsatzung

Dorfstube Tristach

09. Februar 2018, 09:00 Uhr

Themen:



Waldbewirtschaftung im Försterbezirk

(Rückblick-Ausblick-Schwerpunkt)



Bildervorträge Waldaufseher



Allfälliges

Herbert Hainzer, Gemeindewaldaufseher

Fortsetzung von Seite 6

Achtung:

In der Zeit vom

28.12.2017 bis Montag, 8. Jänner 2018

ist

das Büro des Gemeindewaldaufsehers wegen Urlaubs

unbesetzt!