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Grundsatzbeschluss „Subvention für den Fortbestand
von landwirtschaftlichen Betrieben“
In der September Sitzung des Gemeindevorstandes wurde beschlossen, dass für den
Fortbestand von landwirtschaftlichen Betrieben in Leisach eine Subvention gewährt
werden solle, und zwar für bestimmte Bautätigkeit der heimischen Landwirtschafts-
betriebe. Dieser Beschluss soll grundsätzlich für die Tierhaltung von Raufutter
verzehrenden Großvieheinheiten (Ziege, Schaf, Rind) gültig sein und zwar für die
Investitionstätigkeit im Zuge der Neuerrichtung sowie der Sanierung von landwirt-
schaftlichen Wirtschaftsgebäuden. Weitere Bedingungen zur Gewährung der
Förderung sind, Hauptwohnsitz des Förderwerbers in der Gemeinde Leisach im
Zeitraum von zehn Jahren und die Nutzung als landwirtschaftliches Gebäude
(nicht Maschinenlager und sonstiges) im Bereich der zusammenhängenden Hofstelle
für die nächsten zehn Jahre.
Diesem Beschlussantrag stimmt der Gemeinderat nach einer kurzen Beratung einhellig
zu, der Förderbetrag wird anhand des vorgeschriebenen Erschließungskostenbei-
trages mit 50 % dieses Betrages berechnet und gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2017.
BvH Gemeindehaus Leisach nEu – Auftragsvergaben
Der Bürgermeister berichtet dem Gemeinderat, dass zum Bauvorhaben „Gemeinde-
haus Leisach NEU“ der Gemeindevorstand aufgrund der Dringlichkeit zwischenzeit-
lich folgende Aufträge vergeben hat:
a)
Der Auftrag für die Tischlerarbeiten – die Innentüren an die Firma Kilzer GmbH & Co
KG, Lienz, zum Preis von 68.309,60 € inkl. MwSt.
b) Der Auftrag für die Tischlerarbeiten – die Täfelungen im Saal und im Probelokal an
die Firma Friedrich Wieser, Strassen, zum Preis von 75.096,88 € inkl. MwSt.
c) Der Auftrag für die Tischlerarbeiten – WC- und Sanitärtrennwände an die Firma
Schindl Sanitärtrennwände Nfg. GmbH & Co KG, Münchendorf, zum Preis von
5.267,14 € inkl. MwSt.