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AuS DEm GEmEinDErAT

Grundsatzbeschluss „Subvention für den Fortbestand

von landwirtschaftlichen Betrieben“

In der September Sitzung des Gemeindevorstandes wurde beschlossen, dass für den

Fortbestand von landwirtschaftlichen Betrieben in Leisach eine Subvention gewährt

werden solle, und zwar für bestimmte Bautätigkeit der heimischen Landwirtschafts-

betriebe. Dieser Beschluss soll grundsätzlich für die Tierhaltung von Raufutter

verzehrenden Großvieheinheiten (Ziege, Schaf, Rind) gültig sein und zwar für die

Investitionstätigkeit im Zuge der Neuerrichtung sowie der Sanierung von landwirt-

schaftlichen Wirtschaftsgebäuden. Weitere Bedingungen zur Gewährung der

Förderung sind, Hauptwohnsitz des Förderwerbers in der Gemeinde Leisach im

Zeitraum von zehn Jahren und die Nutzung als landwirtschaftliches Gebäude

(nicht Maschinenlager und sonstiges) im Bereich der zusammenhängenden Hofstelle

für die nächsten zehn Jahre.

Diesem Beschlussantrag stimmt der Gemeinderat nach einer kurzen Beratung einhellig

zu, der Förderbetrag wird anhand des vorgeschriebenen Erschließungskostenbei-

trages mit 50 % dieses Betrages berechnet und gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2017.

BvH Gemeindehaus Leisach nEu – Auftragsvergaben

Der Bürgermeister berichtet dem Gemeinderat, dass zum Bauvorhaben „Gemeinde-

haus Leisach NEU“ der Gemeindevorstand aufgrund der Dringlichkeit zwischenzeit-

lich folgende Aufträge vergeben hat:

a)

Der Auftrag für die Tischlerarbeiten – die Innentüren an die Firma Kilzer GmbH & Co

KG, Lienz, zum Preis von 68.309,60 € inkl. MwSt.

b) Der Auftrag für die Tischlerarbeiten – die Täfelungen im Saal und im Probelokal an

die Firma Friedrich Wieser, Strassen, zum Preis von 75.096,88 € inkl. MwSt.

c) Der Auftrag für die Tischlerarbeiten – WC- und Sanitärtrennwände an die Firma

Schindl Sanitärtrennwände Nfg. GmbH & Co KG, Münchendorf, zum Preis von

5.267,14 € inkl. MwSt.