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Seite 14

‘s Blatt‘l

Juli 2017

Der Ausschuss der Agrargemeinschaft Schlaiten

Der Ausschuss der Agrargemeinschaft Schlaiten

vorne v.l.: Obmann Peter Pedarnig - Kraßnig, Obm.-Stv. Christian

Bichler - Gridling, Josef Tabernig - Zischger (Alpherr für Rinder),

Sebastian Rainer – Daberer,

Hinten v.l.: Michael Mattersberger – Anderler (Alpherr für Schafe),

Hannes Lumaßegger - Rösch, Peter Paul Rindler - Jörl (Schriftfüh-

rer), Andrea Rindler - Jörl (Kassierin), Bgm. Ludwig Pedarnig (Sub-

stanzverwalter);

Landwirtschaft - Forstwirtschaft

Agrar-Factbox

1970 Gründung der Agrargemein-

schaft Schlaiten

39 Stammsitzliegenschaften

128 Anteilsrechte

2013 Feststellung der Gemeindeguts-

agrargemeinschaft

543 efm Rechtholzmenge (473

efm Nutzholz + 70 efm Brenn-

holz)

952 ha Gesamtfläche (davon

365 ha Waldfläche)

846 ha Schafalpe (Umbalalpe

in Prägraten)

1.414 ha Jagdfläche (Umbalal-

pe, Rest Eingliederungsflä-

chen)

Jagd seit 2015 auf 10 Jahre an Tiro-

ler Nationalparkfonds Hohe Tauern

verpachtet

Zahlen 2016:

130 Stk Rinder auf Schlaitner Alm –

14 Schlaitner Betriebe

368 Stk Schafe von 8 Schlaitner

Schafhaltern + 261 Stk Schafe von 3

Prägratner und 2 Glanzer Schafhal-

tern auf der Umbalalpe

A rargemeins af Schlaiten

Die Bekämpfung der Schaf- und Ziegenräude

Im Anschluss an das Räudebad bekom-

men die Schafe und Ziegen noch einige

Minuten Klauenbad verabreicht. Dann

sind sie bereit für den Auftrieb auf die

Umbalalm in Prägraten. Georg Engeler,

der über Jahrzehnte als Bademeister

tätig war, ist immer noch mit Eifer dabei.

Die Schaf- und Ziegenräude ist eine Milbenerkrankung der Schafe und Ziegen mit

erheblichen wirtschaftlichen Verlusten für die betroffenen Tierhalter. Alle Schafe und

Ziegen, die auf Almen oder Weiden aufgetrieben werden, müssen vor dem Auftrieb

im Frühjahr einer entsprechenden Räudebehandlung unterzogen werden. Die Be-

handlung erfolgt entweder in Räudebädern oder mittels Injektion durch den Tierarzt.

Alp- und Weidebesitzer sowie Hirten sind verpflichtet, unbehandelte Schafe und

Ziegen vom Weidebetrieb fernzuhalten. Tritt trotz dieser Maßnahmen dennoch bei

einem Tier Räude auf, so ist Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim

Bürgermeister zu erstatten. Erkrankte Tiere sind sofort von der übrigen Herde ab-

zusondern.

Herbert Lumaßegger ist seit fünf Jahren Bademeister und weiß sich zu helfen, wenn

die Schafe nicht freiwillig die Absprungkante verlassen.