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Als die Kraft zu Ende ging...

…im Leben von Berta Eder,

war es nicht Sterben, sondern

Erlösung.

Alberta wurde als viertes

Kind der Eheleute Anna und

Gottfried Hofer am 7. Sep-

tember 1941 in Lienz gebo-

ren. Sie besuchte die „Klös-

terle-Volksschule“ in Lienz

und ging dann anschließend

bald nach München, wo sie in

einem Textilkaufhaus bis zu

ihrer Pensionierung arbeite-

te. Dort lernte sie ihren Mann

Heinrich Eder kennen, der

in München als Reisender in

verschiedenen Branchen tätig

war. Am 7. Juli 1971 heirate-

ten sie.

Nach Heinrichs Pensionie-

rung übersiedelte Alberta

im Jahre 1992 mit ihm nach

Gaimberg, wo sie sich ein

Eigenheim erbaut hatten.

In der Nacht zum 1. Septem-

ber 2013 erlitt ihr Ehemann

Heinrich einen Herzstillstand

und wurde ins Krankenhaus

Lienz eingeliefert. Er wur-

de in Tiefschlaf versetzt, aus

dem er nicht mehr erwachte,

bis ihn der Herrgott am Mon-

tag, 16. September 2013, zu

sich in den ewigen Frieden

rief. Der „Eder Berta“ - wie

sie im dörflichen Umfeld

genannt wurde - fehlte ihr

Mann nun sehr. Große Freu-

de fand sie bei Spaziergängen

in der Natur, die sie in allen

Jahreszeiten

bewundernd

genoss. Sie bewohnte jetzt

alleine das Haus, in dem sie

überraschend einen schweren

Sturz erleiden sollte, an des-

sen Folgen sie einige Tage

später, am Freitag, den 13.

Jänner 2017 im Krankenhaus

in Lienz verstarb.

Die letzten Lebensjahre ver-

liefen für Alberta nicht ganz

einfach, umso mehr war die

Hilfsbereitschaft der Nach-

barschaft im Dorf gefordert.

Nicht immer nahm sie diese

dankend an, war aber doch

sehr froh über Mitfahrmög-

lichkeiten im Auto verschie-

dener Mitmenschen. Und sie

freute sich, wenn es anlässlich

ihrer Besuche am Urnengrab

ihres Mannes manchmal zu

einem unverhofften Plausch

kam, bei dem sie sich vor al-

len an die schönen Momente,

an Anerkennung und Erfolg

im Berufsleben, erinnerte.

So geleitete eine ansehnliche

Zahl Nachbarn, Verwandte

und Freunde an diesem kalten

Winternachmittag am Frei-

tag, den 20. Jänner 2017 die

Verstorbene zur letzten Ruhe

an der Seite ihres Mannes

Heinrich.

„Wo findet die Seele die Hei-

mat, die Ruh‘“…Alberta hat-

te dieses Lied anlässlich eines

Begräbnisses im Gedächtnis

behalten. Und so erklang es

nun zu ihrem Abschied von

dieser Welt, in der sie nicht

mehr die notwendende Ruhe

gefunden hat. Diese sei ihr

nun umso mehr im Jenseits,

im „Jerusalem droben, im

Golde erbaut“ beschieden!

Liebe Berta, ruhe in Frie-

den!

Alberta Eder

† 13.01.2017

Informationen betreffend Maßnahmen bei einem Todesfall

1) Anruf Sprengelarzt

wegen „Toten-

beschau“ und Ausstellung der Sterbe-

urkunde bzw. Weitergabe an Pfarramt

und Standesamt. Dr. Klaus Jaufer, Her-

mann-Gmeiner-Straße 14, 9990 Nuß-

dorf-Debant, Tel. 04852/63959;

Vertretung: Dr. Hubert Steiner, Dölsach

135, 9991 Dölsach, Tel. 04852/68950;

2) Anruf - Pfarramt Grafendorf:

Aussprache mit Pastoralassistent Mag.

Georg Webhofer (Tel. 0676/87307857)

und Pfarrer Jean Paul Ouedraogo be-

züglich Begräbnistermin, Gestaltung

des Sterbegottesdienstes;

3) Anruf - Gemeindeamt Gaimberg:

Aussprache mit dem Bürgermeister

über die

Organisation des Begräb-

nisses

und

Verkehrsregelung

während

des Trauerzuges. Bgm. Bernhard Web-

hofer: Tel.: 04852/62262

4) Auftrag - Bestattungsunterehmen:

Bestattung Bergmeister, Ruefenfeld-

weg 2, 9900 Lienz; Tel.: 04852/62090;

(Versargung und Überführung in die

Aufbahrungskapelle)

5) Verständigung der zuständigen

Person für die Aufbahrung:

Johanna

Klaunzer: Tel.: 04852/69431; Sterbe-

glocke läuten, Vorbereitungen in der

Kapelle

6) Organisation von:

Vorbeter, Minis-

tranten, Sargträger, Seelenrosenkranz

(Ort und Zeitpunkt festlegen), musikali-

sche Gestaltung, Fahnenträger (Frauen-

bundfahne/bei Nichtmitglieder - Spen-

de € 30,-- für den Frauenbund)

7) Verständigungen an Familie, Ver-

wandtschaft, Arbeitgeber, Vereine

etc.

8) Sterbeurkunde -

nötigen Doku-

mente für die Ausstellung:

Geburts-

urkunde; Staatsbürgerschaftsnachweis,

Nachweis des Hauptwohnsitzes, Todes-

anzeige durch den Sprengelarzt an das

Bestattungsunternehmen (Standesamt);

eventuell Heiratsurkunde

9) Ausnahmeregelung für Bewohner

der Wartschensiedlung:

Entsprechen-

de Begräbnisvorbereitungen für den

Friedhof Nußdorf mit dem Marktge-

meindeamt Nußdorf-Debant bespre-

chen.

10) Partezettel

in Auftrag geben - Be-

stattung Bergmeister bzw. Druckerei

(Zeitpunkt Seelenrosenkranz und Be-

gräbnis)

11) Aussprache mit

Obmann Musikka-

pelle, Chorleiter, Singgemeinschaft etc.

für Gestaltung des Sterbegottesdienstes

und die kirchliche Einsegnung

12) Totenmahl:

Festlegung der Gast-

stätte und Ladung der Gäste.

13) Finanzielles:

Bestattungskosten,

Grabstätte und Friedhofsgebühren (Ge-

meinde), Grabmacher, Mesner, Minist-

ranten, Vorbeter, Musikgruppe(n), Par-

tezettel, Sterbebilder

14) Nach der Beerdigung:

Dankanzei-

gen und Nachruf in den Medien, Kos-

tenrückerstattungen, Nachlasserklärung

über Notar oder Bezirksgericht

15) Ausstattung der Grabstätte:

Ge-

mäß Friedhofsordnung

- nur in Ab-

sprache mit der Gemeinde!

(Tel.:

04852/62262)