Virgen
Aktiv
Der Bürgermeister informiert
I
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waltungsgerichtshof (VwGH) jeweils
mit Beschlüssen vom 22. Dezember
2016 zurückgewiesen. Somit sind auch
diese beiden Agrargemeinschaften recht-
lich einwandfrei als Gemeindegutsagrar-
gemeinschaften anzusehen. Die aktuel-
len Obleute der Gemeindegutsagrarge-
meinschaften sind: Virgen-Dorf –
Obmann Josef Fuetsch, Virgen-Wald –
Obmann Gregor Wurnitsch, Nieder-
mauern – Obmann Leopold Dichtl,
Welzelach – Obmann Leo Mariner,
Nachbarschaft Mellitz – Obfrau Martina
Wibmer, Obermauern – Obmann Franz
Wurnitsch und Göriacher-Bobojacher-
Verschiedene Veranstaltungen und Aktivitäten finden das Jahr über beim„Schwoaga“ statt.
Oftmals werden diese in Zusammenarbeit mit Vereinen organisiert.
Sitzung der Agrargemeinschaft Obermauern.
guten Praxisbeispielen organisiert wer-
den? Es wäre jedenfalls bereits ein Fort-
schritt, wenn sich die Betriebe betreffend
Öffnungszeiten koordinieren würden.
Zeugt es z. B. von Tourismusgesinnung,
wenn frisch gespurte Loipen mit Trak-
toren oder Autos befahren werden, wenn
Reiter und Fußgeher ihre Abdrücke auf
den Loipen hinterlassen?
Die Gemeinde hat unseren Gastrono-
miebetrieben (außerhalb der Saison) ein
Tagesseminar mit Klaus Kobjoll ange-
boten. Die Seminarkosten sind von der
Gemeinde übernommen worden. Nur
ein Betrieb hat dieses Angebot genutzt.
Viele VermieterInnen bringen ihren
Unmut betreffend gefühlten Mängeln in
der gastronomischen Versorgung zum
Ausdruck. Ich denke, diese Diskussion
ist zwischen den Betroffenen zu führen.
Immer wieder Grund für Klagen des
Tourismusverbandes sind die unzuver-
lässigen Meldungen der freien Betten.
Schade auch, dass die vielfältigen Ange-
bote des Privatzimmerverbandes von
unseren Betrieben kaum genutzt wer-
den.
Viele VermieterInnen und Betriebe ver-
missen die aktive Rolle des Tourismus-
verbandes. Dieser ist kaum spürbar. Die
Tourismustreibenden sehen sich als
Zahler ohne relevante Gegenleistung.
Die Tourismusgesinnung – wohl ein
Themenfeld in dem es viele Heraus-
forderungen gibt. Aus unserer Identität
heraus sollten wir gemeinsam in Eigen-
verantwortung aktiv und kreativ einen
Prozess für gute Gastlichkeit im um-
fassenden Sinne einleiten.
Gemeindeguts-
agrargemeinschaften
Laut aktuellem Stand handelt es sich bei
nachfolgenden Agrargemeinschaften in
Virgen um Gemeindegutsagrargemein-
schaften: Virgen-Dorf, Virgen-Wald,
Niedermauern, Welzelach, Nachbar-
schaft Mellitz, Obermauern und Göri-
acher-Bobojacher-Alpe. Bei beiden letz-
teren handelt es sich um gemischte
Agrargemeinschaften im Sinne des § 36a
Abs. 3 TFLG (Tirolerflurverfassungs-
landesgesetz) 1996. Die Gemeinden
Virgen und Prägraten a. G. sind an die-
sen beiden gemeinsam substanzberech-
tigt. Die Beschwerde der Gemeindeguts-
agrargemeinschaft Virgen-Dorf gegen
den Bescheid der Tiroler Landesregie-
rung als Agrarbehörde wurde zwischen-
zeitlich vom Landesverwaltungsgericht
(LVwG) als unbegründet abgewiesen.
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG)
hat auch die Beschwerden der Gemein-
degutsagrargemeinschaft Nachbarschaft
Mellitz gegen die Bescheide (Regulie-
rung und Satzung) der Tiroler Landes-
regierung als Agrarbehörde als unzulässig
bzw. als unbegründet zurückgewiesen.
Die dagegen eingebrachten außerordent-
lichen Revisionen der Gemeindeguts-
agrargemeinschaft Nachbarschaft Mel-
litz, wurden zwischenzeitlich vom Ver-