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Virgen

Aktiv

Der Bürgermeister informiert

I

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waltungsgerichtshof (VwGH) jeweils

mit Beschlüssen vom 22. Dezember

2016 zurückgewiesen. Somit sind auch

diese beiden Agrargemeinschaften recht-

lich einwandfrei als Gemeindegutsagrar-

gemeinschaften anzusehen. Die aktuel-

len Obleute der Gemeindegutsagrarge-

meinschaften sind: Virgen-Dorf –

Obmann Josef Fuetsch, Virgen-Wald –

Obmann Gregor Wurnitsch, Nieder-

mauern – Obmann Leopold Dichtl,

Welzelach – Obmann Leo Mariner,

Nachbarschaft Mellitz – Obfrau Martina

Wibmer, Obermauern – Obmann Franz

Wurnitsch und Göriacher-Bobojacher-

Verschiedene Veranstaltungen und Aktivitäten finden das Jahr über beim„Schwoaga“ statt.

Oftmals werden diese in Zusammenarbeit mit Vereinen organisiert.

Sitzung der Agrargemeinschaft Obermauern.

guten Praxisbeispielen organisiert wer-

den? Es wäre jedenfalls bereits ein Fort-

schritt, wenn sich die Betriebe betreffend

Öffnungszeiten koordinieren würden.

Zeugt es z. B. von Tourismusgesinnung,

wenn frisch gespurte Loipen mit Trak-

toren oder Autos befahren werden, wenn

Reiter und Fußgeher ihre Abdrücke auf

den Loipen hinterlassen?

Die Gemeinde hat unseren Gastrono-

miebetrieben (außerhalb der Saison) ein

Tagesseminar mit Klaus Kobjoll ange-

boten. Die Seminarkosten sind von der

Gemeinde übernommen worden. Nur

ein Betrieb hat dieses Angebot genutzt.

Viele VermieterInnen bringen ihren

Unmut betreffend gefühlten Mängeln in

der gastronomischen Versorgung zum

Ausdruck. Ich denke, diese Diskussion

ist zwischen den Betroffenen zu führen.

Immer wieder Grund für Klagen des

Tourismusverbandes sind die unzuver-

lässigen Meldungen der freien Betten.

Schade auch, dass die vielfältigen Ange-

bote des Privatzimmerverbandes von

unseren Betrieben kaum genutzt wer-

den.

Viele VermieterInnen und Betriebe ver-

missen die aktive Rolle des Tourismus-

verbandes. Dieser ist kaum spürbar. Die

Tourismustreibenden sehen sich als

Zahler ohne relevante Gegenleistung.

Die Tourismusgesinnung – wohl ein

Themenfeld in dem es viele Heraus-

forderungen gibt. Aus unserer Identität

heraus sollten wir gemeinsam in Eigen-

verantwortung aktiv und kreativ einen

Prozess für gute Gastlichkeit im um-

fassenden Sinne einleiten.

Gemeindeguts-

agrargemeinschaften

Laut aktuellem Stand handelt es sich bei

nachfolgenden Agrargemeinschaften in

Virgen um Gemeindegutsagrargemein-

schaften: Virgen-Dorf, Virgen-Wald,

Niedermauern, Welzelach, Nachbar-

schaft Mellitz, Obermauern und Göri-

acher-Bobojacher-Alpe. Bei beiden letz-

teren handelt es sich um gemischte

Agrargemeinschaften im Sinne des § 36a

Abs. 3 TFLG (Tirolerflurverfassungs-

landesgesetz) 1996. Die Gemeinden

Virgen und Prägraten a. G. sind an die-

sen beiden gemeinsam substanzberech-

tigt. Die Beschwerde der Gemeindeguts-

agrargemeinschaft Virgen-Dorf gegen

den Bescheid der Tiroler Landesregie-

rung als Agrarbehörde wurde zwischen-

zeitlich vom Landesverwaltungsgericht

(LVwG) als unbegründet abgewiesen.

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG)

hat auch die Beschwerden der Gemein-

degutsagrargemeinschaft Nachbarschaft

Mellitz gegen die Bescheide (Regulie-

rung und Satzung) der Tiroler Landes-

regierung als Agrarbehörde als unzulässig

bzw. als unbegründet zurückgewiesen.

Die dagegen eingebrachten außerordent-

lichen Revisionen der Gemeindeguts-

agrargemeinschaft Nachbarschaft Mel-

litz, wurden zwischenzeitlich vom Ver-