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ten, dem folgende Personen ange-

hören:

Bgm. Außerlechner Josef

Bgmstv. Draschl Leonhard

GV Klammer Leonhard

GR Mag. Lusser Peter

GR Bodner Heinz

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Kostenbeitrag

Musikschulteilnehmer auswärts

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beauftragt den Bürger-

meister, die Vereinbarung für den

Besuch von Selina Bodner in der

Musikschule der Stadt Innsbruck

zu unterfertigen. Den anfallenden

Gemeindeabdeckungsbeitrag in

der Höhe von € 560,00 pro Mu-

sikschuljahr wird die Gemeinde

Kartitsch mit € 360,00 zu bezu-

schussen. Den Restbetrag von €

200,00 hat die Familie Bodner

selbst zu leisten und an die Ge-

meinde Kartitsch zu überweisen.

Diese Regelung gilt bis zum Ab-

schluss ihrer Ausbildung max. bis

zum 19. Lebensjahr.

Abstimmung: 10/0/0 (1GR abwe-

send wegen Befangenheit)

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung-Holzschlägerung,

Durchforstung-Gemeindewald

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, die Holz-

schlägerung für das Jahr 2016 im

Bereich Schöntal (Richtung Neu-

raut) mit ca. 170 fm festzusetzen.

Im Gemeindewald - Bereich

„Walcherwald“ wird eine Durch-

forstung erfolgen.

Die Ausschreibung der Schläge-

rung, die Vergabe, die Ausschrei-

bung des Verkaufes und die

Vergabe wird an den Gemeinde-

vorstand delegiert.

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Abtretungsver-

trag „Seeland-Schlitteregg“

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt den von

Notar Dr. Hans Peter Falkner aus-

gearbeiteten

Abtretungsvertrag

AZ. 4502/Dr.F/Ma, laut Teilungs-

plan von Zivilgeometer DI Ru-

dolf Neumayr vom 26.11.2014

GZ. 4072/2013, betreffend der

Übertragung der Waldflächen im

Bereich Seeland-Schlitteregg mit

den im Vertrag genannten Grund-

besitzern zu genehmigen.

Einer möglichst schonenden

Holzbringung der im Teilungs-

ausweis 4072/2013 aufgezählten

Waldbesitzer auf den oberhalb

gelegenen Seelandweg wird sei-

tens der Gemeinde Kartitsch ge-

stattet.

Die Kosten für Vermessung, der

Eintrag ins Grundbuch sowie al-

ler Gebühren und Aufwendungen

sind von der Gemeinde Kartitsch

zu tragen.

Abstimmung: 11/0/0

„Personalangelegenheiten“

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, Frau Ober-

guggenberger Renate als Kinder-

gartenassistentin im Kindergar-

tenjahr 2016/2017 vom 12. 09.

2016 bis 07.07.2017 anzustellen.

Die Anstellung erfolgt nach dem

Gemeinde-

Vertragsbedienstetengesetz 2012

(G-VBG) in der Entlohnungs-

gruppe VB, Entlohnungsstufe 6.

Die nächste Vorrückung erfolgt

am 01.07.2017.

Die Wochendienstzeit setzt sich

nach § 21 G-VBG aus der Grup-

penarbeit und der zusätzlichen

Anwesenheit im Kindergarten

zusammen. Die Gruppenarbeits-

zeit beträgt 62,5 v.H., das sind 25

Wochenstunden.

Der Gemeindevorstand wird er-

mächtigt den Dienstvertrag zu

unterzeichnenAbstimmung:

11/0/0

Gemeinderatssitzung

6. Juli 2016

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Schülerfreifahr-

ten 2016-2017

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, die Firma

Bodner im Schuljahr 2016-2017

wieder mit der Durchführung der

Schülerbeförderung zu betrauen.

Das Kilometergeld wird mit Net-

to € 1,50 festgelegt.

Abstimmung: 10/0/0 (10 Anwe-

sende)

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung-

Mitgliedschaft

beim Tiroler Bildungsforum

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, dem

Verein „Tiroler Bildungsforum

beizutreten.

Der Jahresbeitrag beträgt € 25,00.

Abstimmung: 10/0/0 (10 Anwe-

sende)

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung- Aufhebung Kauf-

vertrag Ometto Rinaldo vom

10.05.2016 und Neubeschluss-

Änderung Kaufvertrag auf Omet-

to Rinaldo und Marika Costa.

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt,

Herrn Ometto Rinaldo und Frau

Marika Costa

Via Braglio 5/B, 36030 Caltrano

(Italien) das Grundstück in der

Planvorlage

als 10-027 bezeichnet (Gp. 952/6)

und mit 416,75 m² ausgewiesen,

je als

Hälftemiteigentum zu verkaufen.

Der Preis je m² wird mit € 85,00

festgesetzt.

Die Kosten der Vertragserrich-

tung, der Verbücherung und aller

anfallenden

Gebühren und Steuern, sowie no-

tarielle Aufwände sind vom Käu-

fer zu tragen.