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6. Kinderweihnachtsandacht

7. Senioren-Mobilitätserhöhung

8. Planung Erholungszonen und

Ruheplätze in Seitentälern

Abstimmung: 10/0/0

Gemeinderatssitzung

6. September 2016

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – „Spielplatz –

Schattseite“

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beauftragt den Bürger-

meister bei der Planung des Spiel-

platzes Seggersiedlung (Platz der

Begegnung) die betroffenen Ge-

meindebürger mittels Bürgerbe-

teiligung einzubinden und den

erarbeiteten Vorschlag dem Ge-

meinderat zur Beschlussfassung

vorzulegen.

Abstimmung: 8/1/1

(10Anwesende)

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Antrag Grund-

kauf

Fam.

Piesch

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, Herrn Piesch

Manfred und Frau Piesch Sabine,

Dorfstraße 06 in 01609 Streumen

(BRD), das Grundstück zwischen

Herrn Linden und Herrn Begher,

im Plan als Römisch I bezeichnet

und mit ca. 456 m² ausgewiesen,

je als Hälftemiteigentum zu ver-

kaufen. Der Preis je m² wird mit €

85,00 festgesetzt. Die Kosten der

Vertragserrichtung, der Verbü-

cherung und aller anfallenden Ge-

bühren und Steuern, sowie notari-

elle Aufwände sind vom Käufer

zu tragen. Der Gemeinderat be-

auftrag den Gemeindevorstand

die Vertragsunterzeichnung vor-

zunehmen.

Abstimmung: 10/1/0

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Antrag Klam-

mer Alois-Bau eines Weges im

Bereich Gemeindewald-Schuster-

tal/Schattseite

Die Gemeinde Kartitsch gestattet

Herrn Alois Klammer, vlg. Inner-

walch im Bereich „Walcherwald“

auf der

Gst.Nr

. 1694 einen Forst-

weg laut Trassierung zu errichten

und diesen uneingeschränkt für

die

Gst.Nr

. 1757/15 zu forstwirt-

schaftlichen Zwecken zu nutzen.

Die Kosten für die Errichtung tra-

gen Alois Klammer und die Ge-

meinde Kartitsch je zur Hälfte.

Die Gemeinde Kartitsch ist eben-

falls berechtigt, diesen Forstweg

auf der

Gst.Nr

. 1694 und 1757/15

zu nutzen. Alois Klammer gestat-

tet der Gemeinde Kartitsch unter

tunlichster Schonung die forst-

wirtschaftliche Bringung des Hol-

zes von der Gp. 1694 auf den

Weg der Gp. 1757/15. Der fertig

gebaute Weg (Erhaltung) wird

anschließend in die neu zu grün-

dende Weggemeinschaft (nach

Forstgesetz) - Schustertal Sektion

II eingebracht. Der Bürgermeister

wird ermächtigt das Übereinkom-

men aufzusetzen und anschließen

mit dem Gemeindevorstand zu

unterfertigen.

Abstimmung: 9/0/0 (2 GR abwe-

send wegen Befangenheit)

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – weitere Vor-

gangsweise

Salz-

Silo

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beauftragt den Bürger-

meister und den Gemeindevor-

stand mit der Firma List Salzhan-

del GmbH das Angebot vom

05.09.2016 nach zu verhandeln

und anschließend dem Gemeinde-

rat zur Beschlussfassung vorzule-

gen.

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und allfällige Be-

schlussfassung – Gestattungsver-

trag mit Wieser Josef und Egger

Anna-Schlitteregg

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beauftragt den Bürger-

meister den Gestattungsvertrag

mit Herrn Wieser Josef, 143 und

Frau Egger Anna, 141, betreffend

„Schlitteregg“ (Gemeinderatsbe-

schluss vom 05.07.2016 - TOP

12) auszuarbeiten und zusammen

mit dem Vorstand unterzeichnen.

Abstimmung: 11/0/0

Personalangelegenheiten - Ver-

längerung des Dienstverhältnis-

ses von Gemeindesekretär

Klam-

merGeorg

Der Gemeinderat beschließt,

Herrn Klammer Georg, geb. am

26. Februar 1966, wohnhaft in

9941 Kartitsch 95, rückwirkend

mit 04. August 2016 unbefristet

als Gemeindesekretär mit einem

Beschäftigungsausmaß von 100%

nach dem Tiroler Gemeinde-

Vertragsbedienstetengesetz 2011,

LGBl. 119/2011 einzustellen. In

dienst- und besoldungsrechtlicher

Hinsicht findet das Tiroler Ge-

meinde - Vertragsbedienstetenge-

setz LGBl. Nr. 119/2011 Anwen-

dung, wobei die Einstufung laut

Berechnung der Vordienstzeiten

in „c16“ erfolgt. Der Gemeinderat

beschließt weiters, Herrn Klam-

mer Georg eine Mehrleistungszu-

lage in der Höhe von 10% zu ge-

währen. Bürgermeister und Vor-

stand werden ermächtigt, den

Dienstvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmung: 11/0/0

Personalangelegenheiten - An-

stellung von Frau Sint Maria als

Schulassistenz

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt Frau Sint

Maria, geb.14.05.1973, wohnhaft

in 9941 Kartitsch 102a auf Anra-

ten der Schulbehörde als Schulas-

sistenz, mit 47,5 % von Hundert,

im Ausmaß von 19 Wochenstun-

den in der Gehaltsstufe e und Ent-

lohnungsgruppe

8,

vom