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Seite 10 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2016

Das Protokoll der Sitzung vom 7. Dezember 2015

wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister

berichtet über folgende Themen:

– Der

schneearme Winter

wirkt sich positiv auf den

Winterdienst aus.

– Für die

Rodelbahn

wurde auf dem Sportplatz-Park-

platz Schnee erzeugt.

– Für das

Heizwerk

hat unser Waldaufseher Franz

Mietschnig viel Holz vom Wasserbau organisiert.

Am Lager sollte nun für fast zwei Jahr Holz vorrätig

sein.

– Im Planungsverband 36 wurde der

LWL-Ausbau

vergeben. Nach Ostern sollten die Gemeinden mit

der Glasfasertechnologie versorgt werden. Als Be-

treiber fungieren die UPC und die Tirolnet. Der

Ausbau in den Gemeinden wird künftig öfter

Thema im Gemeinderat sein.

Raumordnung Dölsach

a)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gp. 78/2, 1388/1 und 1604, KG Gört-

schach-Gödnach (Ernst Korber).

Herr Ernst Korber plant aus seinen Gpn. 78/2 und

1604, KG Görtschach-Gödnach, einen Bauplatz heraus

zu parzellieren und seinem Sohn Herbert zur Bebau-

ung zu übergeben. Damit nach Grundstücksverände-

rung der Bauplatz und die Restflächen eine einheit-

liche Bauplatzwidmung aufweisen, ist nachstehende

Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.

Nr. 56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz

2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Archi-

tektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-

Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom 15. Februar

2016, Zahl 707t78-2FWP.dwg, über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im

Bereich der Grundstücke Nr. 78/2, 1388/1 und 1604,

KG Görtschach-Gödnach, durch vier Wochen hin-

durch, und zwar vom 18. Februar bis einschließlich

18. März 2016, zur öffentlichen Einsichtnahme auf-

zulegen.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-

reich je einer Teilfläche der Grundstücke 78/2 und

1604, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit landwirt-

schaftliches Mischgebiet in künftig „Sonderfläche

Hofstelle“ nach § 44, TROG 2011 und im Bereich je

einer Teilfläche der Grundstücke 78/2 und 1388/1,

KG Görtschach-Gödnach von derzeit landwirtschaft-

liches Mischgebiet in künftig „Freiland“ nach § 41,

TROG 2011 vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70

Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem

Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwid-

mungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

b)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gp. 211/2, KG Dölsach (Peter Mair).

Gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung

wurde bereits in der Sitzung vom 16. November 2015

behandelt und beschlossen. Im Zuge der aufsichtsbe-

hördlichen Genehmigung wurde festgestellt, dass der

damalige GR-Beschluss nicht ganz richtig formuliert

wurde, da es sich bei gegenständlichem Bauplatz

künftig um kein reines Wohngebiet, sondern um ge-

mischtes Wohngebiet handelt. Nachstehende Be-

schlussfassung mit verkürzter Auflagefrist ist daher

erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.

Nr. 56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz

2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Archi-

tektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scher-

zer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 2. November

2015, Zahl 707s211-1FWP.dwg, über die Änderung

des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach

im Bereich der Grundstücke Nr. 211/1 und 211/2,

KG Dölsach, durch vier Wochen hindurch, und zwar

vom 18. Februar bis einschließlich 18. März 2016, zur

öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-

reich zweier Teilflächen des Grundstückes 211/1, KG

GEMEINDERATSSITZUNGEN

DIENSTAG, 16. FEBRUAR 2016