Seite 10 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2016
Das Protokoll der Sitzung vom 7. Dezember 2015
wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister
berichtet über folgende Themen:
– Der
schneearme Winter
wirkt sich positiv auf den
Winterdienst aus.
– Für die
Rodelbahn
wurde auf dem Sportplatz-Park-
platz Schnee erzeugt.
– Für das
Heizwerk
hat unser Waldaufseher Franz
Mietschnig viel Holz vom Wasserbau organisiert.
Am Lager sollte nun für fast zwei Jahr Holz vorrätig
sein.
– Im Planungsverband 36 wurde der
LWL-Ausbau
vergeben. Nach Ostern sollten die Gemeinden mit
der Glasfasertechnologie versorgt werden. Als Be-
treiber fungieren die UPC und die Tirolnet. Der
Ausbau in den Gemeinden wird künftig öfter
Thema im Gemeinderat sein.
Raumordnung Dölsach
a)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 78/2, 1388/1 und 1604, KG Gört-
schach-Gödnach (Ernst Korber).
Herr Ernst Korber plant aus seinen Gpn. 78/2 und
1604, KG Görtschach-Gödnach, einen Bauplatz heraus
zu parzellieren und seinem Sohn Herbert zur Bebau-
ung zu übergeben. Damit nach Grundstücksverände-
rung der Bauplatz und die Restflächen eine einheit-
liche Bauplatzwidmung aufweisen, ist nachstehende
Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.
Nr. 56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Archi-
tektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Scherzer-Mayr-
Elwischger ausgearbeiteten Entwurf vom 15. Februar
2016, Zahl 707t78-2FWP.dwg, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im
Bereich der Grundstücke Nr. 78/2, 1388/1 und 1604,
KG Görtschach-Gödnach, durch vier Wochen hin-
durch, und zwar vom 18. Februar bis einschließlich
18. März 2016, zur öffentlichen Einsichtnahme auf-
zulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich je einer Teilfläche der Grundstücke 78/2 und
1604, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit landwirt-
schaftliches Mischgebiet in künftig „Sonderfläche
Hofstelle“ nach § 44, TROG 2011 und im Bereich je
einer Teilfläche der Grundstücke 78/2 und 1388/1,
KG Görtschach-Gödnach von derzeit landwirtschaft-
liches Mischgebiet in künftig „Freiland“ nach § 41,
TROG 2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70
Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 211/2, KG Dölsach (Peter Mair).
Gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung
wurde bereits in der Sitzung vom 16. November 2015
behandelt und beschlossen. Im Zuge der aufsichtsbe-
hördlichen Genehmigung wurde festgestellt, dass der
damalige GR-Beschluss nicht ganz richtig formuliert
wurde, da es sich bei gegenständlichem Bauplatz
künftig um kein reines Wohngebiet, sondern um ge-
mischtes Wohngebiet handelt. Nachstehende Be-
schlussfassung mit verkürzter Auflagefrist ist daher
erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.
Nr. 56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Archi-
tektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scher-
zer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 2. November
2015, Zahl 707s211-1FWP.dwg, über die Änderung
des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach
im Bereich der Grundstücke Nr. 211/1 und 211/2,
KG Dölsach, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 18. Februar bis einschließlich 18. März 2016, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich zweier Teilflächen des Grundstückes 211/1, KG
GEMEINDERATSSITZUNGEN
DIENSTAG, 16. FEBRUAR 2016