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Dezember 2015 | Seite

17

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Einteilung der Wässer nach ihrer Härte:

Gesamthärte in °dH: Bezeichnung:

(°dH = deutsche Härtegrade)

0 – 4 sehr weich

4 – 8 weich

8 – 12 mittelhart

12 – 18 hart

18 – 30 ziemlich hart

über 30 sehr hart

Aushubarbeiten für den neuen Hochbehälter

Zwischenlager des Aushubmaterials im „Gilger“ Wald

GUTACHTEN

gemäß § 5 Abs. 2 TWV (Trinkwasserverordnung)

Gemäß den geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen ist

das Wasser der vorstehend bezeichneten Trinkwasserversor-

gungsanlage

zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.

Auf Grund der Vorgaben des Codex-Kapitels B1 „Trinkwasser“ des

österreichischen Lebensmittelbuches (ÖLMB) wird festgestellt:

Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten

Untersuchungsumfanges den geltenden

lebensmittelrechtlichen Vorschriften.