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Seite 18 Dölsacher Dorfzeitung November 2015

„G16“:

Südlicher Teil einer Entwicklungsfläche für Gewerbe,

im Norden vom Entwicklungsbereich „G15“ be-

grenzt, im Osten vom Dölsacher Bach. Die Fläche

wird über Aufschließungswege über „G2“ und dem

entlang des Dölsacher Bachs verlaufenden Weg auf

Grundstück 830/1 erschlossen. Die Erweiterungs-

fläche ist im Norden an der entstehenden Mitteler-

schließung, welche die beiden Nord-Süd verlaufenden

Wege miteinander verbindet, ausreichend erschlossen

(bestehender Weg auf Grundstück 467/2). Zur Ver-

meidung von Nutzungskonflikten wird das Niveau

der Betriebsareale mit der Weghöhe am Südosteck

des Grundstücks 465/4, KG Dölsach, vorgegeben und

darf von dieser höchstens um 0,50 m abweichen. Die

Bauplatzgröße wird mit 3.500 m² beschränkt. Die

Böschungen Richtung Osten und im Bereich des

Grundstückes 465/1 Richtung Norden sind baufrei zu

halten und durch ortsübliche Laubgehölze blickdicht

zu bepflanzen. Die entsprechenden Vorgaben werden

in einem Bebauungsplan umgesetzt.

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG

2011 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-

chende Änderung des örtlichen Raumordnungskon-

zeptes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach be-

schließt gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1

Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011,

LGBl. Nr. 56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungs-

gesetz 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-

Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 21. Sep-

tember 2015, Zahl 707s462FWP.dwg, über die

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Ge-

meinde Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr.

462, 464, 465/1, 467/2 und 471/6, KG Dölsach, durch

vier Wochen hindurch, und zwar vom 25. September

bis einschließlich 27. Oktober 2015, zur öffentlichen

Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-

reich je einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 462,

465/1 und 471/6, KG Dölsach, sowie im Bereich

zweier Teilflächen des Grundstückes 464, KG Döl-

sach, von derzeit Freiland in künftig „allgemeines

Mischgebiet“ gemäß § 40 Abs. 2 mit eingeschränkter

Wohnnutzung nach § 40 Abs. 6, und im Bereich einer

Teilfläche des Grundstückes 467/2, KG Dölsach, von

derzeit Freiland in künftig „bestehender örtlicher Ver-

kehrsweg“ nach § 53 Abs. 3, sowie im Bereich zweier

Teilflächen des Grundstückes 467/2, KG Dölsach,

von derzeit allgemeines Mischgebiet in künftig „be-

stehender örtlicher Verkehrsweg“ nach § 53 Abs. 3

und im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes

471/6, KG Dölsach, und zweier Teilflächen der

Grundstücke 462 und 464, KG Dölsach, von derzeit

Freiland in künftig „Verkehrsfläche“ nach § 50 Abs. 1,

alle TROG 2011 vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70 Abs.

1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Ent-

wurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungs-

planes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

b.

Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gpn. 465/3 und 465/4, KG Dölsach (Walter

Pondorfer).

Für den Bereich der Grundstücke Nr. 465/3 und

465/4, KG Dölsach, besteht bereits ein Bebauungs-

plan. Herr Walter Pondorfer plant nun dieses, nördlich

seiner Lagerhalle gelegene Grundstück Nr. 465/3

einer Verbauung zuzuführen und es wird daher nach-

stehende Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr

ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im

Bereich der Grundstücke Nr. 465/3 und 465/4, KG

Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung

der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griess-

mann-Scherzer-Mayr vom 2. September 2015, Zahl

707s465-3BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch,

und zwar vom 25. September bis einschließlich 27.

Oktober 2015, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzu-

legen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine