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November 2015 Dölsacher Dorfzeitung Seite 17

Das Protokoll der Sitzung vom 10. August 2015 wird

genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-

richtet über folgende Themen:

– Die

Bushaltestelle

in Göriach wurde durch das

BBA Lienz fertig gestellt. Die Gemeinde Dölsach

hat dafür lediglich die Baukosten in der Höhe von

rd. 14.000,00 € tragen müssen. Als nächste Bushal-

testelle wird jene bei der Sattler-Brücke in Angriff

genommen.

– Nach Sicherung der Finanzierung soll noch heuer

die

Wasserleitung

in Göriach (Feierabend Rich-

tung Tyrol Inn) neu verlegt werden. In diesem

Bereich gibt es auch Probleme mit dem Ober-

flächenwasserkanal, der auf einer Länge von ca.

40 m beschädigt ist.

– Mit der Erneuerung der

Feldwegunterführung

in

Stribach soll in Kürze begonnen werden. Nächste

Woche findet diesbezüglich die verkehrstechnische

Verhandlung statt.

– Mit den Arbeiten zur Generalsanierung des

Blasis-

ker-Weges

soll im Oktober begonnen werden.

– Im Bereich Anwesen Fröschl in Görtschach findet

morgen eine

Grenzverhandlung

statt.

Raumordnung Dölsach

a.

Änderung des örtlichen Raumordnungskonzep-

tes im Bereich der Gpn. 462, 464, 465/1, 465/2,

467/2 und 471/6 undÄnderung des Flächenwid-

mungsplanes im Bereich der Gpn. 462, 464,

465/1, 467/2 und 471/6, KG Dölsach (Roland

Zojer, Gemeinde Dölsach).

Die Gemeinde beabsichtigt, die von Herrn Roland

Zojer erworbenen Flächen einer Verwertung zuzufüh-

ren. Für Teilflächen gibt es bereits konkrete Kauf-

interessenten, daher wird nachstehende Änderung

des ÖRK und des Flächenwidmungsplanes erforder-

lich.

Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige

Beschlüsse:

1) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach be-

schließt gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 1 des

Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011,

LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemeinschaft

Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr ausgearbei-

teten Entwurf vom 21. September 2015, Zahl

707s462ORK.dwg, über die Änderung des örtlichen

Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach im

MITTWOCH, 23. SEPTEMBER 2015

Bereich der Grundstücke Nr. 462, 464, 465/1, 465/2,

467/2 und 471/6, KG Dölsach, durch vier Wochen

hindurch, und zwar vom 25. September bis ein-

schließlich 27. Oktober 2015, zur öffentlichen Ein-

sichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen

Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach vor:

Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes auf-

grund eines geänderten Entwurfes im Bereich des

Grundstückes 465/1 und einer Teilfläche des Grund-

stückes 465/2, KG Dölsach, von derzeit Freihalte-

fläche Landwirtschaft mit dem Zähler 3 (FL3) in

künftig baulicher Entwicklungsbereich für Hauptnut-

zung Gewerbe Nr. 14 (G14), im Bereich je einer Teil-

fläche der Grundstücke 462, 467/2 und 471/6 sowie

im Bereich zweier Teilflächen des Grundstückes 464,

KG Dölsach, von derzeit Freihaltefläche Landwirt-

schaft mit dem Zähler 3 (FL3) in künftig baulicher

Entwicklungsbereich für Hauptnutzung Gewerbe Nr.

15 (G15), und im Bereich je einer Teilfläche der

Grundstücke 462, 464 und 471/6, KG Dölsach, von

derzeit Freihaltefläche Landwirtschaft mit dem Zäh-

ler 3 (FL3) in künftig baulicher Entwicklungsbereich

für Hauptnutzung Gewerbe Nr. 16 (G16).

Die Beschreibung des Konzeptplans lautet folgend:

„G14“:

Entwicklungsfläche für Gewerbe, im Westen vom

Entwicklungsbereich „G2“ begrenzt, im Osten vom

Dölsacher Bach. Die Fläche wird über Aufschlie-

ßungswege über „G2“ und dem entlang des Dölsacher

Bachs verlaufenden Weg auf Grundstück 830/1 er-

schlossen.

„G15“:

Die Erweiterungsfläche ist im Norden an der Mittel-

erschließung, welche die beiden Nord-Süd verlaufen-

den Wege miteinander verbindet, ausreichend

erschlossen. Eine Verbesserung der verkehrsmäßigen

Erschließung wird empfohlen durch eine Wegverbin-

dung südwestlich des Sportplatzes zum Weg auf

Grundstück 467/2. Zur Vermeidung von Nutzungs-

konflikten wird das Niveau der Betriebsareale mit der

Weghöhe am Südosteck des Grundstückes 465/4, KG

Dölsach, vorgegeben und darf von dieser höchstens

um 0,50 m abweichen. Die Bauplatzgröße höchst

wird mit 9.700 m² beschränkt. Die Böschungen Rich-

tung Osten und im Bereich des Grundstückes 465/1

Richtung Norden sind baufrei zu halten und durch

ortsübliche Laubgehölze blickdicht zu bepflanzen.

Die entsprechenden Vorgaben werden in einem Be-

bauungsplan umgesetzt.