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November 2015 Dölsacher Dorfzeitung Seite 15

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset-

zes 2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektenge-

meinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr

ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Be-

bauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im

Bereich der Grundstücke Nr. 35/2 und 35/5, KG Döl-

sach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-

Scherzer-Mayr vom 30. Juli 2015, Zahl 707s35-

2EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar

vom 12. August bis einschließlich 10. September

2015, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der

Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be-

bauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

e.

Beratung über Stellungnahme bezüglich Ände-

rung Flächenwidmungsplan im Bereich der

Gpn. 321/3 und 269/1, KG Göriach, bzw. Erlas-

sung eines Bebauungsplanes im Bereich der

Gpn. 321/3, 321/2 und 269/1, KG Göriach

(Mayerl und Nußbaumer).

Für diesen Bereich wurden bei der GR-Sitzung am

23. März 2015 die Änderung des Flächenwidmungs-

planes und die Erlassung eines Bebauungsplanes be-

schlossen. Innerhalb der Stellungnahmefrist hat Herr

Alois Nußbaumer schriftlich „Widerspruch“ erhoben

und sich gegen die Beschlussfassung ausgesprochen.

Nach Beratung und Diskussion beschließt der Ge-

meinderat einstimmig, gegenständlichen Beschluss

vom 23.März 2015 über die Änderung Flächenwid-

mungsplan im Bereich der Gpn. 321/3 und 269/1, KG

Göriach, bzw. Erlassung eines Bebauungsplanes im

Bereich der Gpn. 321/3, 321/2 und 269/1, KG Göri-

ach, ersatzlos zu beheben. Einstimmiger Beschluss!

Folgende Bauwerber erhielten

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

DI Alfred Greil, Görtschach 2

Andrea Miglar-Tschapeller, Göriach 44

Daniel Plankensteiner, Gödnach 51

Dr. Patrick Korber, Gödnach 97

Stefan Köferle, Gödnach 138

Ilse Goller, Dölsach 35

Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %

der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.

Nachstehende Änderung des Flächenwidmungspla-

nes ist daher erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.

56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz

2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-

Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 31. Juli

2015, Zahl 707s1011-5FWP.dwg, über die Änderung

des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach

im Bereich des Grundstückes Nr. 1011/5, KG Gört-

schach-Gödnach, durch vier Wochen hindurch, und

zwar vom 12. August bis einschließlich 10. Septem-

ber 2015, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-

reich einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1011/5,

KG Görtschach-Gödnach, von derzeit Verkehrsfläche

in künftig „Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 TROG

2011 vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70 Abs.

1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Ent-

wurf entsprechende Änderung des Flächenwid-

mungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

c.

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gp. 660/2, KG Dölsach (Anton und

Alberta Ploner).

Die Eheleute Anton und Alberta Ploner beabsichtigen

ihren Rohbau im Bereich der Drau zu veräußern. Da

der Kaufinteressent aber kurzfristig abgesprungen ist,

wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt.

d.

Erlassung eines Bebauungsplanes und ergän-

zenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn.

35/2 und 35/5, KG Dölsach (Musikheim, Her-

bert und Mario Tschapeller).

Die Gemeinde Dölsach plant beim Musikheim eine

Eingangsüberdachung zu errichten. Für den Bereich

der Gp. 35/5, KG Dölsach, besteht bereits ein Bebau-

ungsplan, der gegenständlichen Zubau nicht zulässt.

Nachstehende Änderung des Bebauungsplanes ist

daher erforderlich.