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Heizkostenzuschuss 2015/16

Tiroler Landesregierung

Projekt

„Pro-Kopf-Feld“

Bauernschaft Prägraten a.G.

Problemstoff- und

Elektroaltgerätesammlung

Da mich viele auf die Bedeutung des Plakates angespro-

chen haben, möchte ich das Projekt kurz erläutern.

Der Slogan „Hier wächst was du zum Leben brauchst“ des

Pro-Kopf-Feldes sagt bereits aus, worum es bei diesem

Projekt geht.

Herr oder Frau Österreicher nimmt 1.850 m² Fläche zur

Produktion ihrer jährlich verzehrten Lebensmittel in An-

spruch. Um den Konsument zu zeigen, wie wichtig es ist,

landwirtschaftliche Produktionsflächen in Gunstlagen vor

Versiegelung und Verbauung zu schützen, wurde dieses

Projekt von der Tiroler Landwirtschaftskammer ins Leben

gerufen. Um der heimischen Bevölkerung dies nun etwas

näher zu bringen, hängten die Ortsbauern 2 Plakate, bei

der „Islitzer Mühle“ und beim „Moarahof“ auf.

Vielleich kann man den einen oder anderen zum Nach-

denken bewegen, um bewusst heimische Produkte zu

kaufen.

Bild (c) LK Tirol/Bericht Ortsbauernobman

Das Land Tirol gewährt auch für die kommende Heiz-

periode 2015/16 einen einmaligen Heizkostenzuschuss

in Höhe von € 200,00. Ansuchen dafür können

bis zum

30. November 2015

im Gemeindeamt Prägraten a.G.

gestellt werden.

Antrags- bzw. zuschussberechtigter Personenkreis:

• Hauptwohnsitz in Tirol

• PensionistInnen mit Bezug der geltenden Ausgleichs-

zulage bzw. Ergänzungszulage

• BezieherInnen von Pensionsvorschüssen

• BezieherInnen von (AMS-) Notstandshilfe

• AlleinerzieherInnen sowie Ehepaare mit einem ge-

meinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtig-

ten Kind

• BezieherInnen von Rehabilitationsgeld

• BezieherInnen von Pflegekarenzgeld

• BezieherInnen von Krankengeld

PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die im

vergangenen Jahr einen Heizkostenzuschuss erhalten

haben, müssen keinen Antrag stellen! Sie werden auto-

matisch für den Zuschuss berechtigt.

Für die Antragstellung gelten foglende Netto-Einkom-

mensgrenzen:

855,00

/Monat

für alleinstehende Personen

1.290,00

/Monat

für Ehepaare und Lebensge-

meinschaften

205,00

/Monat

für jedes Kind mit Anspruch auf

Familienbeihilfe

470,00

/Monat

für die erste weitere erwachsene

Person im Haushalt

310,00

/Monat

für jede weitere erwachsene

Person im Haushalt

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Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen

anzuschließen:

• Monatlicher Einkommensnachweis aller

Familienmitglieder

• Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe

Nähere Infos erhalten Sie im Gemeindeamt oder auf

unserer Homepage:

www.praegraten.info

Mittwoch, 14. Oktober 2015

von 08:00 bis 10:00 Uhr

Ort: Recyclinghof Prägraten a.G.

Problemstoffe wie:

Medikamente und Körperpflegemittel,

Pflanzen- und Holzschutzmittel, Haus-

haltsreiniger, Lösemittel, Farben und

Lacke, Säuren, Laugen, Autobatterien,

Fotomechaniken, Altöl und ölhaltiger

Abfall usw.

Elektro-Altgeräte:

Kühlschränke, Kühltruhen, Elektroklein-

geräte (Radio, Föhn, Computer etc.),

Neonröhren, UV- und IR-Röhren, Energie-

sparlampen etc., Bildschirme (Fernseher,

Monitore, Notebooks)

Reifen:

Direktverrechnung von PKW, LKW, Trakto-

ren usw.

Problemstoffe enthalten zahlreiche Stoffe, die Umwelt

und Gesundheit gefährden. (z.B. Lösungsmittel) Sie

dürfen daher auf keinen Fall im Restmüll landen, sondern

müssen zu Problemstoffsammelstellen gebracht werden.

!