Nr. 25 - Ausgabe Oktober 2015
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Amtliche Mitteilung
Zugestellt durch
Post.atAus dem
Gemeinderat
Sitzung vom 04. September 2015
Das Sitzungsprotokoll der letzten
GR-Sitzung wurde genehmigt und
ordnungsgemäß gefertigt
(mehrheitlich).
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Die Resolution für mehr Gerechtig-
keit im Finanzausgleich der ARGE für
„Gerechtigkeit im Finanzausgleich“
wird unterstützt
(einstimmig).
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Der Gemeinderat beschließt die
Teilung imBereich des Pavillonplatzes
laut planlicher Darstellung der Zusam-
menlegung Prägraten, Geschäftszahl
AgLZ - 781Z vom 19.08.2015.
15m² werden getauscht, die restlichen
18 m² werden seitens der Gemeinde
Prägraten a.G. von Herrn Andrä
Mair gekauft. Der Kaufpreis beträgt
€ 35,00/m²
(einstimmig).
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Übernahme der Gp.
/Abf.Nr. 2919,
KG Prägraten a.G. in das Öffentliche
Gut. Es wird ausdrücklich festge-
halten, dass eine Veräußerung
des Abfindungsgrundstückes 2919
an Dritte nur mit Zustimmung der
AG Nachbarschaft Bichl erfolgen darf
(einstimmig)
.
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Änderung des Flächenwidmungs-
planes (Pavillonplatz) der Gemeinde
Prägraten a.G. im Bereich der Gste.
1472, 1473, 1485/1, 1485/4, 1485/5,
1485/6, 2219/3, .122 und .379 (Abf.
Nr. 2693, 2742, 2748, 2749, 2750,
2756, 3169), KG Prägraten a.G.
(einstimmig).
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Änderung des Flächenwidmungspla-
nes (Fraktion Bichl) im Bereich der
Gste. 1020/1, 1021/1, 1021/3, 1029/1,
1029/3, 1029/4, 1071/2, 1074/1,
1075, 1076/1, 1076/2, 1077, 1079/1,
1081, 1086, 1087, 1562/1, 1562/2,
2214, .188, .196, und .413
(Abf.Nr.
2891/1, 2909, 2910, 2913/1, 2913/2,
2917, 2918, 2919, 2920, 2934, 2948,
2951/2, 2954, 2955, 2957, 2966,
3093 und 3094), KG Prägraten a.G.
(einstimmig).
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Die Verordnung vom 26.06.2015
„Erlassung einer gebührenfreien
Kurzparkzone mit einer Parkdauer
von 180 Minuten an jedem Tag eines
jeden Jahres in der Zeit von 08:00
Uhr bis 20:00 Uhr“ wird aufgehoben
(einstimmig).
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Der Gemeinderat beschließt Folgen-
des bei der Landesregierung anzure-
gen: Abänderung der Verordnung der
Landesregierung, LGBI. Nr. 78/2009
idgF. dahingehend, dass die Übertra-
gung der Aufgaben der örtlichen Bau-
polizei auf die BH Lienz bei Vorhaben,
für die außer der baupolizeilichen
Bewilligung eine wasserrechtliche Be-
willigung erforderlich ist, rückgängig
gemacht wird
(einstimmig).
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Der Gemeinderat beschließt Frau
Birgit Steiner für das Kindergartenjahr
2015/2016 als Kindergarten-Stütz-
kraft (Assistenzkraft) im Kindergarten
zu beschäftigen
(mehrheitlich).
Spannend bis zur letzten gezählten Stimme – das war die
Wahl zur „liabsten Hütt’n 2015“.
In der Kategorie „erwanderbare Hütten“ heißt der dies-
jährige Sieger
Stabanthütte
im Osttiroler Virgental.
Bereits 2012 belegte die Stabanthütte den ersten Platz in
dieser Kategorie und durch den heurigen Sieg mit 1.780
Stimmen bewahrheitet sich, dass die Hütte auf alle Fälle
einen Besuch wert ist. Wer einmal auf der Stabanthütte
war, der kommt immer wieder, denn die Herzlichkeit,
mit der das Wirtspaar Erich und Gabi Obkircher jeden
einzelnen Gast empfängt und bewirtet, ist überregional
bekannt.
Wir gratulieren Erich und Gabi recht herzlich zu
diesem Erfolg!
Mei liabste Hütt`n 2015
Stabanthütte
Impressum: Gemeinde Prägraten a.G.,
St. Andrä 35a; Fotos: www.wurzacher.
eu, G. Steiner, Archiv, A. Hatzer, LK Tirol,
G. Berger, T. Inderster;Druck: Oberdruck
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