Gemeindezeitung - page 36

Virgen
Aktiv
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I
Bürgerservice
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Betreuter Fahrdienst
Für Fahrten zu den unterschiedlichsten
Therapieanwendungen, auch nach Kla-
genfurt oder Innsbruck, bietet das
Rotes Kreuz Osttirol einen betreuten
Fahrdienst an, damit die Termine beim
Arzt, Fahrten zur Kur oder Reha, in
andere Krankenanstalten etc. planmäßig
wahrgenommen werden können.
Nähere Informationen erhält man bei
der Servicestelle des Roten Kreuzes Ost-
tirol unter der Nummer 04852/62321.
Österreich Tafel
Die Ausgabe kostenloser Lebensmittel
durch die Team-Ö-Tafel findet immer
Samstag ab 19.00 Uhr im Neben-
gebäude der Rotkreuz-Bezirksstelle in
Lienz (unterhalb des Bezirkskranken-
hauses) statt.
Informationen des
Roten Kreuzes
Die Gemeinde Virgen unterstützt mit diesen Anzündhilfen die Initiative „Richtig Heizen mit
Holz“.
Wir möchten darauf hinweisen, dass sei-
tens der Statistik Austria von Februar bis
Juli 2015 Erhebungen zum Thema
„Soziale und kulturelle Teilhabe“ in ganz
Österreich durchgeführt werden. Inhalte
der Befragung sind u. a. die Wohnsitua-
tion, die Teilnahme am Erwerbsleben,
Einkommen sowie Gesundheit und Zu-
friedenheit mit bestimmten Lebensbe-
reichen. Die Umfrage wird im Auftrag
des Ministeriums für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz durchgeführt.
Die Auswahl der Haushalte erfolgt nach
SILC-Erhebung durch
Statistik Austria
Kachelofen, Küchenherd, Etagenholz-
heizung, …)
bei der Gemeinde
Virgen
(Konrad Großlercher)
abgeholt werden
,
je Haushalt ein Paket und solange der
Vorrat reicht.
Ihr Name hat sich geändert.
Aber Ihr persönlicher
Wille soll weiter gehen.
Die Österreichische Notariatskammer
(ÖNK) führt im gesetzlichen Auftrag
das Österreichische Zentrale Testa-
mentsregister (ÖZTR), das Österrei-
chische Zentrale Vertretungsverzeichnis
(ÖZVV) sowie das Patientenverfügungs-
register (PatVR).
Da der ÖNK nicht alle Namensände-
rungen mitgeteilt werden, möchte die
ÖNK darauf hinweisen, dass seitens
jener Personen, die eine Namensände-
rung durchgeführt haben und in einem
von der ÖNK geführten Register erfasst
Information
der Österreichischen
Notariatskammer
sind,
unbedingt
eine entsprechende
Änderung der Namensdaten durch einen
Notar, das Gericht oder Rechtsanwalt
vornehmen lassen. Separate Registrie-
rungsgebühren fallen dafür keine an.
Zufallsprinzip und erhalten diese ein
entsprechendes Ankündigungsschreiben.
Im oben genannten Zeitraum wird eine
Erhebungsperson Kontakt mit dem
entsprechenden Haushalt aufnehmen
und einen Termin für die Befragung ver-
einbaren. Als Dankeschön erhalten die
befragten Haushalte einen Einkaufsgut-
schein von 15,00 €.
Niemand ist verpflichtet an der Erhe-
bung teilzunehmen.
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