Gemeindezeitung - page 35

Virgen
Aktiv
Bürgerservice
I
35
Immer wieder werden Fundgegenstände
im Gemeindeamt abgegeben, die jedoch
nicht abgeholt werden. Es handelt sich
dabei vorwiegend um Schlüssel, Arm-
banduhren, Handys, Brillen, Geldtaschen
und Schmuck. Die Fundanzeige jeder
dieser Utensilien wird zuerst einen Monat
lang an der Amtstafel der Gemeinde an-
geschlagen. Darüber hinaus können alle
gefundenen Gegenstände, die von ihren
rechtmäßigen Besitzern noch nicht ab-
geholt wurden, auf der Virgen Home-
page unter:
-
meinde/verwaltung/fundamt
oder über
das Online-Fundservice
fundamt.gv.at
eingesehen werden. Die
Sachen können gegen Eigentumsnach-
weis entgegengenommen werden. Wird
die Sache innerhalb eines Jahres von kei-
nem Verlustträger angesprochen, so
erwirbt der Finder lt. § 395 ABGB das
Eigentum mit Ablauf der Frist. Die Frist
beginnt mit der Erstattung der Fund-
anzeige. Einer der Gründe für die
mangelnde Nachfrage ist wohl, dass viele
nicht auf die Idee kommen, im Ge-
meindeamt einen Verlust zu melden.
Die Bevölkerung sei dazu ermutigt,
nachzufragen, denn es zahlt sich meis-
tens auch aus. Allen ehrlichen Findern
herzlichen Dank!
Fundamt
Am
Donnerstag, 7. Mai 2015, von
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr am Recyc-
linghof.
Die Folien
müssen sauber und trocken
sein.
Später angelieferte Folien werden aus-
nahmslos nicht mehr angenommen,
Silo-Altfolien gehören
nicht in den
Restmüll
.
Es wird ersucht, diese Aktion des Ma-
schinenringes Osttirol zu nutzen.
Silo-Altfoliensammlung
In den Jahren 2012 und 2013 haben die
gewerbliche Feuerbeschau sowie die
Hauptüberprüfung stattgefunden. Bei
einigen Gebäuden sind dabei Mängel
festgestellt worden, die im Zuge der Be-
schau und später nochmals mit Bescheid
bekannt gegeben worden sind.
Vorbeugender Brandschutz
erhöht die
Sicherheit und vermindert die Gefahr
von Bränden. Die Gebäudeeigentümer
werden ersucht auftretende Mängel
rechtzeitig zu beheben.
Brandschutz
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Auch dieses Jahr besteht wieder die
Möglichkeit Autowracks, die das Orts-
und Straßenbild beeinträchtigen zu ent-
sorgen. Wer diese Entsorgungsaktion
nutzen möchte, möge sich
bis Mitt-
woch, 27. Mai 2015, im Gemeindeamt
(Tel. 5202-21 – Konrad Groß-
lercher)
melden.
Der Termin für die Altautoentsorgung
wird noch rechtzeitig bekannt gegeben.
Werden die Autos zur zentralen Sam-
melstelle beim Recyclinghof gebracht,
fallen hierfür keine Kosten für die Ent-
sorgung an. Bei einemTransport der Alt-
autos zur Sammelstelle ist jedoch darauf
zu achten, dass dieser ordnungsgemäß
durchgeführt wird und keine Ver-
schmutzungen der Straßen bzw. der
Umwelt durch aus den Fahrzeugen aus-
tretende Öle, Treibstoffe und andere
Flüssigkeiten sowie Fahrzeugteile erfol-
gen.
Es besteht auch die Möglichkeit, das Alt-
auto zu Hause bzw. von einem LKW-be-
fahrbaren Ort abholen zu lassen, wobei
hierfür jedoch ein Transportkostenbei-
trag zu entrichten ist. Dieser beträgt ca.
70,00 €/Stunde (wird nach Zeitauf-
wand, von der Sammelstelle im Ort aus
gerechnet, berechnet).
Es wird auch nochmals ausdrücklich
darauf hingewiesen, keine Altreifen
oder Restmüll in den Altautos zu lagern.
Alt-reifen sind über die eigene Samm-
lung im Recyclinghof zu entsorgen und
Restmüll über die Restmüllabfuhr.
Wir möchten hiermit alle Bewohner der
Gemeinde Virgen aufrufen und ersuchen,
die gebotenen Entsorgungsmöglichkei-
ten zu nutzen.
Entsorgung von
Altautos
bzw. Autowracks
Häckselgut
(Äste bis zu einem maxima-
len Durchmesser von 20 cm und Stauden-
schnitte)
kann noch bis
Donnerstag,
21. Mai,
auf dem Parkplatz unterhalb
des Schwimmbades angeliefert werden.
Das Häckselgut kann wieder abgeholt
und selbst kompostiert oder auch bei der
Sammelstelle belassen werden. Gehäck-
selt wird am Freitag den 22. Mai.
Häckslerdienst 2015
Die Gemeinde Virgen unterstützt die
Bemühungen des Landes und von
Energie Tirol mit Informationen (Folder,
Broschüren) sowie einem kleinen
Dankeschön in Form einer Schachtel
Kaminanzünder
sowie eines Säckchens
Anzündhilfen
(hergestellt von der
Lebenshilfe Tirol/Matrei i. O.) für Virger
Haushalte. Diese
können
unter Angabe
des Verwendungszweckes (z. B. für den
„Richtig Heizen mit Holz“
in Virgen
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